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der erwähnte Betrag von 320 Mk. 86 Pfg. zur Verein⸗
nahmung.
Zur Unterhaltung der Gewerbeschule sind nach dem Etat
für das Jahr 1888/89: 24234 Mk. 60 Pfg. erforderlich,
wovon zunächst der Staat die Hälfte mit 12117 Mk. 30 Pfg.
trägt; von dem danach verbleibenden Betrag von 12117 Mk.
30 Pfg. übernehmen zunächst die beiden Städte Saarbrücken
und St. Johann zusammen wiederum eine Hälfte zu gleichen
Theilen mit 6058 Mk. 65 Pfg. und tragen sodann die übrigen
Gemeinden des Kreises die andere Hälfte mit 6058,65 Mk.
für letztere Gemeinden tritt außerdem noch
ein Beitrag zu den Unterhaltungskosten der Ge⸗
werbevorschule für das Jahr 1888/89 hinzu mit 148,18 Mk.
und beträgt sonach diese Gesammtausgabe 6206,83 k.
Von dieser Summe wird zunächst der
beim Rechnungsabschluß der Gewerbeschule im
Jahre 1887/88 verbliebene Ueberschuß von 1443, — Mk.
abgerechnet und verbleiben noch.. 47683,83 Mtt.
welche von der Stadt Malstatt-Burbach und den ländlichen
Gemeinden des Kreises nach Maßgabe des Soll-Aufkommens
an klassifizirter Einkommen-, Klafsen- und Gewerbesteuer pro
1888/89 — mit Ausschluß der Hausirgewerbesteuer — auf⸗
zubringen find.
Die hiernach vorgenommene Vertheilung wird hierunten
veröffentlicht mit dem Ersuchen an die Herren Bürgermeister,
gefälligst dafür Sorge zu tragen, daß die in Spalte 12 der
Rachweisung angeforderten Beträge von im Ganzen 5084 Mk.
69 Pfg. binnen acht Tagen an die hiesige Kreis-Communal—
kasse eingezahlt werden, weil die Vereinnahmung noch im
Etatsjahre 1888,89 zu verrechnen ist.
Betreffs der Beiträge zu den Gewerbeschulkosten wird
bemerkt, daß die Städte Saarbrücken und St. Johann ihren
Antheil schon direkt an die Gewerbeschulkasse eingezahlt
haben und für dieselben daher in die Vertheilungs-Nach—
weisung keine Beträge aufgenommen sind.
Ferner wird noch bemerkt, daß für das Jahr 1888,89
weitere Umlagen nicht mehr zu erheben sind und insbesondere
auch zur Besoldung des Kreisbaumeisters ein besonderer
Beitrag außer den erst im Jahre 188990 zur Einziehung
gelangenden Gebühren für Leitung und Beaufsichtigung von
Communalbauten voraussichtlich nicht erforderlich wird.
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Saarbrücken —
St. Johann — —
Malstatt⸗Burbach 7248 -
St. Arnual 807 -
Bischmisheim 1482 -
Dudweiler 2386 4
Friedrichsthal 2256-Gersweiler
1003 -
Heusweiler 2196-Kleinblittersdorf
1038-Ludweiler
111814
Püttlingen 2179
Sellerbach 1425
Sulzbach 254
Völklingen i 427914
Summa ToAcoa πισ 7εν‘σ— äεσ—
Saarbrücken, den 10. April 1889.
— 488 68 — — 38 390 9773
— — 67990 — —c67990 548 92 138 98
44184 — 74780 890771 163827 —* 1040 27
8214 — 178901 16560 36 178900 165 60
——
22797 - 627251 459601 108685 521 50 8568 18
12471)4 29360) 251421 345021 284 8 310 14
8725— 191 175901 36700 191 10 175 90
1590852 391 80 32081 3 170 6 242 128
7509 — 148 551 15139 2094 94 145 53850 15180
9717- 27125 195990 46715 79—9 87 40
15682 488 10 31616 74926 3 60 316 16
11592 — 857351 29418 65150 2882022271
4283 — 558851 61234 117210 17 08 7285 11
31735. 316 85001 639770 1156145 413 08 748 06
— [
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10
18
14
15