Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

jenigen Lehrbriefe ꝛc, welche der Ersatz- Kommission zur Be—
urtheilung nicht vorgelegt worden sind, beim Aushebungs⸗
Geschäfte keine Berücksichtigung.
—DDD
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachweise festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Leidenden
wird auf 8 65 ad 5 und 6 der Wehr Ordnung verwiesen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben zugleich noch besonders be—
kannt zu machen, daß bei Verabsaͤumung der rechtzeitigen
Stellung der Reklamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschuldig—
ungsgrund gelten kann.
Nach Beendigungen der Musterung wird an jedem ein—
zelnen Tage die Klassifikation der Reserve- und Landwehr—
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse aus den
betreffenden Bürgermeistereien stattifinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Ersatzreservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
bezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
zwar spätestens acht Tage vorher bei den Herrn Bürger—

mneistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich dar—
auf aufmerksom gemacht wird, daß Reklamationsanträge,
welche erst im Falle der Einberufung gestellt werden, unter
allen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu 18 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Buͤrgermeister wollen bei der Musterung
der Leute ihres Bezirks zugegen sein und deren pünktliches
Erscheinen überwachen, auch für mehrmalige ortsübliche
Publikation gegenwärtiger Bekanntmachung und namentlich
dafür Sorge tragen, daß Niemand für irgend eine Unter—
sassung im Termine Unwissenheit vorschützen kann.
Saarbrücken, den 18. März 18809.
Versonal⸗-Chronik.
Die evang. Lehrerin Amalie Bauer zu Ludweiler, im
Kreise Saarbrücken, ist an die evang. Schuͤle zu Fürth, im
Kreise Ottweiler, berufen worden.

Saarbrücken, den 8. April 1889.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.

Oeffentlicher Anzeiger.

Die Pacht der bisherigen Fischereidistriete in der
Saar
1. vom PVüttlinger Bach bis zum Bannsteine Hostenbach—
Wehrden,
von dem Burbach bis zum Püttlinger Bach und
vom Wehrrücken des Nadelwehres zu Saarbrücken bis zum
Burbach
ist mit Ende Dezember v. Is. abgelaufen. Auf Anordnung der
Königlichen Regierung sind die frei gewordenen Distriete neun
abgegrenzt und zwar: 3
1. Vom Ende Schon⸗Revier unterhalb des Wehrdener Nadel
wehrs, d. h. vom Ende der Zunge am Untergraben der
Wehrdener Schleuse bis zu dem am Anfang der Zung
am Obergraben der Bouser Schleuse beginnenden Schon
Reviere,
Vom Ende Schon⸗-Revier unterhalb des Louisenthaler
Wehres d. h. vom Kilometerstein 14,3 oberhalb der Fähre
zu Louisenthal bis zu dem am Anfange der Zunge aw
—— * der Wehrdener Schleuse beginnenden Schon—
eviere,
Vom Ende Schon⸗-Revier unterhalb des Saarbrücker
Wehres d. h. vom letzten Stopppfahl am rechten Ufer
drrhat dieses en bis zu dem am Wehrrücken des
adelwehres zu Louisenthal beginnenden Schoñ-Reviere, I
und — in dieser Begrenzung auf 8, 6 oder 9 Jahr Empfiehlt besonders .
unter Vorbehalt einer dreimonatlichen Kündigungsfrist vor Ab ß 5
lauf des dritten oder sechsten VPachtiahres anderweit öffentlich Haughaltungsheerde ucuerer Konstrultion
verpachtet werden. mit feuerfesten Steineinsätzen, zur Ergänzung des sonst beschwer—
Es ist hierzu Termin auf lichen Mauerwerks.
Dienstag den 9. April d. J., Nachmittags 212 Uhr Dieselben sind leicht transportabel, dauerhaft und entsprechen
n lemei ee Dre haeg hierselbst anberaumt und in Güte allen Anforderuugen.
iegen die Pachtbedingungen im landräthlichen Büreau hierselbst, 4
sowie auf den Bürgermeisterei- Aemtern zu Saarbrücken, St. Jo⸗ Veränderungen und Reparaturen werden aufs beste
hann, eere —52 Puͤttlingen und Völklingen besorgt.
und bei dem Herrn Ortsvorsteher zu Hostenbach zur Einsicht offen , 3 r r iß
Saarbrücken, den 27. Märzʒ 1889. * t. Jotßanner Heerdfabrik
Der Ksnioas. rath Aci. S2en,
zur Nedden. Bahnhosstraßze 6 und Furstenftraße 10.
Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.

*

für Haushaltungen, Oekonomien u. Restaurants,
auch mit Einrichtung zur Erzeugung heißen Wassers zu Bade—
und sonstigen Zwecken ꝛc.
            
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