Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden andurch
ersucht, nach dem Verbleib derjenigen Ersatzpflichtigen, welche
sich zum Musterungstermine nicht gestellt haben, fofort ein—
gehende Recherchen anzustellen und mir deren Ergebniß in
Nachweisungen, nach Jahrgängen getrennt und nach der
Reihenfolge der Stammrolle geordnet, bis spätestens den 3.
Mai d. J. einzusenden.
In den betreffenden Nachweisungen ist für die diesseits
zu machenden Notizen entsprechend Raum zu lassen.
Saarbrücken, den 8. April 1889.

Der Königliche Kreisphysikus Herr Dr. Maßmann zu
St. Johann ist auf seinen Wunsch von den Geschäften als
Kreisphysikus des Kreises Saarbrücken entbunden und die
Besorgung derselben bis zur Wiederbesetzung der Stelle dem
Herrn Kreiswundarzt, Sanitätsrath Dr. Kangguth zu Sulz—
bach übertragen worden.
Saarbrücken, den 6. April 1889.
Das Musterungs-Geschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane, an den
bezeichneten Tagen und Stunden im Saale des Restaura—
teurs Carl Schumann dahier stattfinden.
Bürgermeisterei
1. Mittwoch, den 10. April Sellerbach V.«M. 8 Uhr
2. Donnerstag, den 11. April Heusweiler V.“M. 7 Uhr
3. Freitag, den 12. April Sulzbach V.M. 7 Uhr
4. Samstag, den 13. April Bischmisheim V.⸗«M.7 Uhr
5. Montag, den 15. April Völklingen V.sM. 8 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
6. Dienstag, den 16 April Puttlingen V.«M. 7 Uhr
7. Mittwoch, den 17. April St. Johann V.⸗M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
8. Dienstag, den 28. April Ludweiler V.«M. 8 Uhr
9. Mittwoch, den 24. April St. Johann V.⸗M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
10. Mittwoch, den 24. April St. Arnual V.⸗M. 9 Uhr
LI. Donnerstag, den 25. April Malstatt-Burbach V.M. 71.
(excl. Jahrgang 1889)
12. Freitag, den 26. April Malstatt⸗Burbach V.⸗«M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
13. Samstag, den 27. April Dudweiler V.⸗M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
14. Montag, den 29. April Dudweiler V.⸗M. 8 Uhr
(Jahrgang 1889)
15. Montag, den 29. April Kleinbliitersdorf V.“M. 10 Uhr
16. Dienstag, den 80. April Völklingen V.M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
17. Dienstag, den 30. April Gersweiler V.⸗M. 9 Uhr
18. Mittwoch, den 1. Mai Saarbrücken V.-M. 7 Uhr
19. Donnerstag, den 2. Mai Friedrichssthal V. M. 7 Uhr
20. Freitag, den 3. Mai Loosung der Ältersklasse von 1869
für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Burgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Ersatze Kommission zur Muste
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr—
gänge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
„Diejenigen, welche nichi punktlich erscheinen, sollen nach
Z 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888

mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen
destraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung der
als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver—
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht ammich angestellt ist,
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militairdienste zulässig find, sind die betreffenden Än—
träge spütestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen Anbringung
 der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben Seitens
der Ober-Ersatz Kommission ausgeschiossen.
Rur sofern die Veranlassung der Reklamationen erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober-Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurtheilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichhteten Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine perfönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs-,
Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
zegen alle diejenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer
Arbeits-, Erwerbs⸗ bezw. Auffichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach—
ichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Hierbei wird bemerkt, daß die Reklamationen im un—⸗
mittelbaren Anschlusse an die Vorstellung des reklamirten
Mannes zur Verhandlung gelangen; die Reklamanten und
deren vorbezeichneten Angehörigen haben sich daher schon an
den betreffenden Tagen mit Beginn des Musterungs-Ge⸗
schüftes einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu⸗
rückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
vielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor⸗
schriftsmäßigen Reklamations-Antrages notwendig ist. Auch
darf im Hinblick darauf, daß der dienende ältere Sohn nach
zweijähriger Dienstzeit zur Disposition des Truppentheils
beurlaubt werden könne, die rechtzeitige Reklamirung des
noch nicht eingestellten jüngeren Sohnes niemals unterlassen
werden, da spätere Gesuche um vorzeitige Entlassung des
älteren Bruders keine Berücksichtigung finden sollen, falls
der Antrag auf Zurückstellung des jüngeren Bruders im
Musterungstermine verabsäumt worden ist.
Bei Gesuchen um Zurüuckstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Dieselben sind gleich den ReklamationsAnträgen spä⸗
testens im Musterungs-Termine anzubringen und finden die—
            
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