Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib—
ungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 30. Januar 1889.
Königliche Regierung
Devens.

Bekanntmachung, betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem
Kassenabschlusse des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassen⸗Abschlusse des Rechnungsjahres
 werden sämmtliche von uns refsortirenden Kassen ins—
besondere die Steuer⸗ und Forstkassen erinnert, die etwaigen
Einnahme-Rückstände aus früheren Jahren ohne Verzug und
die Gefälle des laufenden Rechnungsjahres zur Verfallzeit,
einzuziehen und die erhobenen Betraͤge vor Ablauf des Mo—
nats April d. J. an die vorgesetzte Kasse abzuführen, die
als uneinziehbar sich herausstellenden Quoten aber in den
vorgeschriebenen Terminen zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir denjenigen Theil des Publikums,
welcher an die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten hat,
solche zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln prompt abzu⸗
führen und fordern auch fämmtliche Beamten, Pensiongire
und sonstige Empfangs-Berechtigte auf, die für das laufende
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfallzeit
 bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben, so—
wie alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten
Kafsen Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen
oder Forderungen für Lieferungen ꝛc. ꝛ⁊c. zu machen haben,
veranlaßt werden, dieselben bis spätestens den 10. April er.
in vorschriftsmäßiger Weise zur Liquidation zu bringen, wi—
drigenfalls die Anweisung derselben bis nach Beendigung
der Kassen-Abschlußarbeiten des Rechnungsjahres (18. Mad
cr.) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 6. März 1889.
Der Lehrerin Margaretha Piwko aus Marggrabowa
ist die Erlaubniß zur Aunahme einer Stelle als Hausleh—
rerin im Regierungsbezirke Trier ertheilt worden.
Trier, den 25. März 1889.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Auf Grund des 8 12 des Reichsgesetzes gegen die ge—
meingefäͤhrlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.
Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge—
bracht, daß die Nummer 868 der hierselbst erscheinenden
periodischen Druchschrift „Volks⸗HZeitung“, „Organ für Jeder—
mann aus dem Volke“, vom 17. Maärz d. J. sowie auch
das fernere Erscheinen dieser Zeitung nach 811 des gedachten
Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen
A—
Berlin, den 17. März 1889.
Der Konigliche Polizei⸗Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht
betreffend, nehme ich Veranlafsung, die Herren Orts-Schul⸗
inspektoren auf die maßgebende Bestimmung der Regiminal-Verfügung
 vom 4. November 1878 1 B 10978, welche
wörtlich lautet: „Da somit die regelmäßige Entlafsung
(um Ostern) fich auch auf solche Schüler und Schülerinnen
erstrecken wird, denen bei hinreichenden Kenntnissen noch 1

bis 5 Monate (bis 1. Oktober) am Alter von 14 Jahren
fehlen, so müssen wir erwarten, daß weitergehende Gesuche
um vorzeitige Entlassung in der Regel Zurück—
weisung erfahren werden. Im Uebrigen bleiben für die
Behandlung solcher Gesuche die Bestimmungen der Absätze 5
bis 7 der Circularverfügung vom 7. April 1878 in Kraft,
edoch mit der Maßgabe, daß hinfort solche Gesuche min⸗
destens vier Wochen vor dem Schlusse des Schuljahrs ein⸗
zureichen, zu jeder andern Zeit aber abzuweisen
sind“, zur genauen Nachachtung ergebenst aufmerksam zu
nachen.
Saarbrücken, den 8. April 1889.
Der Koͤnigliche Kreis-Schulinspektor.
Dr. Rachel.
Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Carl Hauck hierselbst Markt⸗
platz Nr. 5 ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund des 8 58 und folgende der Ministerial⸗
Instruktion vom 20. März 1881 zum Seuchengesetz vom
28. Juni 1880 wird genanntes Gehöft hiermit pohzeilich
gesperrt.
St. Johann a. Saar, den 1. April 1889.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.

Bekanntmachung.
Die unter'm 18. März ds. Irs. für das Gehöft des
Peter Schamberger hier ausgesprochene Stallsperre wegen
ausgebrochener Maul- und Klauenseuche wird hiermit auf—⸗
gehoben.
St. Johann a. Saar, den 1. April 1889.
Die Polizei⸗Verwaltung,
Der Bürgermeister
Dr. Neff.

Bekanntmachung.
Die unterm 18. März d. Is. für das Gehöft des
Peter Schamberger, sowie unterm 21. desselben Monats für
das Gehöft des Georg Güth hier ausgesprochene Stallsperre
wegen ausgebrochener Maul- und Klauenseuche, wird hier⸗
mit aufgehoben.
St. Johann a. Saar, den 5. April 1889.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Buͤrgermeister
Dr. Neff.

Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Schuhmachermeisters Friedrich
Wilhelm in Dudweiler — Büchel Haus Nr. 64. — ist die
Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund des z 858 der Ministerial⸗Instruktion vom
20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 23. Juni 1880
wird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
Dudweiler, den 5. April 1889.
Der Bürgermeister beurl.
J. V.
Der J. Beigeordnete
F. Dill.
            
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