Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

sind in Buchdruckereien und Buchhandlungen käuflich zu
aben.
Jeder gur Anzeige gelangende Unfall, durch welchen eine
versicherte Verson getötet ist oder eine Kärperverletzung er
litten hat, die voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbs—
unfähigkeit von mehr als dreizehn Wochen zurfolge haben
wird, wird von der Ortspolizeibehörde sobald als möguch unter
Zusiehung des zuständigen Vertrauensmannes einer Untersfuchung
unterzogen. .
Für die Festsetzung der Entschädigung — welche in der
Regel von Amtswegen zu erfolgen hat — ist, zuständig:
1. Der Sektionsvorstand, wenn es sich handelt um den
Ersatz der Kosten des Heilperfahrens, um die für, die Dauer
einer voraussichtlich vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit zu
gewährenden Rente und um den Ersatz der Beerdigungskosten
2der Genossenschaftsvorstand in allen übrigen Fällen.
Entschädigungsberechtigte, fuͤr welche die Entschaͤdigung
nicht vom Amtswegen festgesetzt ist, haben ihren Anspruch beiĩ
Vermeidung des Ausschlusses binnen 2 Jahren nach dem
Eintritte des Unfalles bei dem Sektionsvorstande Kreis
ausschusse) anzumelden. F
Die Genossenschaftsmitglieder sind bei Vermeidung einer
Beldstrafse bis zu 300 Mk verpflichtet, auf Ersordern der Be—
hörden binnen einer Woche diejenigen Lohn- und Gehaltsnachweisungen
 zu liefern, welche zur Feststellung der Entschaͤdigung
notwendia jind
VUeber die n der Entschädigung wird dem Berech—
tigten ein schriftlicher Bescheid zugestellt. Gerufung s. u I
Ferner erhält derselbe vom Genoössenschaftsvorstande eine Be—
ne Berechtigungsausweis — über die ihm zu
stehenden zige welche er hei der darin angegebenen Post
anstalt an den bezeichneten Zahlungsterminen erheben kanu.
D. Kosten der Versicherung.
Die Kosten der Versicherung werden.durch jährliche, nach⸗
trägliche Umlagen auf die Genossenschaftsmitglieder GBe—
triebsunternehmer) aufgebracht, vie Entschadigunggbetrage sind
zu 50 6, von derjenigen Sektion zu tragen, in dexren Bezirk
der Unfall eingetreten ist. Die Beiträge werden durch Zuschläge
zu der stagtlichen Grundsteuer unter Zugrundelegung von Ge—
sahrenklassen erhoben. Der Beitraägssatz, mit welchem die
Unternehmer nach den letzteren herangezogen werdem ist für
die erste Klasse Weideland) auf 25, die dritte Klasse Höchwald)
— 3 and für die zweite Klasse (alles übrige Lands auf 1006
estgesetzt.
Die Bexanlagung der Betriebe zu den Gefahrenklassen
erfolat durch den Sektionsvorstand und wird alle zwei Jahre
einer Revision unterzogen.
Die Kosten für den Bureau- und Exrpeditionsdienst sind
seitens der Sektion zu tragen.

Bekanntmachung.
In dem Gehöft von Peter Schamberger, hierselbst,
Schillerstraße No. 9, ist die Maul- und Klauenseuche aus—
zebrochen.
Auf Grund des 8 88 und folgende der Ministerial-Instruktion
 vom 20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 23.
Juni 1880 wird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. d. Saar, den 18. März 1889.
Der Bürgermeister
Dr. Neff.

In dem Gehöft von Georg Güth, Schmiedemeister und
Oeconom hierselbst, Gerberstraße Nr. 20, ist die Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund des 8 858 der Ministerial-Instruction vom
20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 28. Juni 1880 wird
genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. d. Saar, den 21. März 1889.
der Bürgermeister
Dr. Neff.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Das Musterungs-Geschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane, an den
bezeichneten Tagen und Stunden im Saale des Restaura⸗
teurs Carl Schumann dahier stattfinden.
Buͤrgermeisterei
1. Mittwoch, den 10. April Sellerbach V.⸗«M. 8 Uhr
Donnerstag, den 11. April Heusweiler V.⸗«M. 7 Uhr
Freitag, den 12. April Sulzbach V.«⸗“M. 7 Uhr
Samstag, den 13. April Bischmisheim V.«“M. 7 Uhr
Montag, den 15. April Völklingen V.«M. 8 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
6. Dienstag, den 16 April Püttlingen V.«M. 7 Uhr
7. Mittwoch, den 17. April St. Johann V.⸗M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
8. Dienstag, den 28. April Ludweiler V.«M. 8 Uhr
9. Mittwoch, den 24. April St. Johann V.⸗M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
10. Mittwoch, den 24. April St. Arnual V.⸗M. 9 Uhr
II. Donnerstag, den 25. April Malstatt-Burbach V.⸗“M.7 U.
(excl. Jahrgang 1889)
12. Freitag, den 26. April MNalstatt-Burbach B.⸗«M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
13. Samstag, den 27. Aprik Dudweiler V.⸗M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1889)
14. Montag, den 29. April Dudweiler V.«M. 8 Uhr
(Jahrgang 1889)
15. Montag, den 29. April Kleinbliitersdorf V.«M. 10 Uhr
16. Dienstag, den 80. April Völklingen V.«M. 7 Uhr
(Jahrgang 1889)
17. Dienstag, den 30. April Gersweiler V.«M. 9 Uhr
18. Mittwoch, den 1. Mai Saarbrücken V.-“M. 7 Uhr
19. Donnerstag, den 2. Mai Friedrichsthal V.M. 7 Uhr
20. Freitag, den 8. Mai Loosung der Ältersklasse von 1869
für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Burgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Ersatze Kommisfion zur Muste⸗-rung
 zu erscheinen. Die NMilitärpflichtigen der älleren Jahr—
günge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
z 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888,
mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
bestraft werden. Ift die Versäumniß in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung der
als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulaͤssig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver⸗
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengaltung oder
des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militairdienste zulässig sind, sind die betreffenden Än—
träge spätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen Anbrin-5.


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.