Betrifft den zweigliedrigen Obstbaukursus für das Jahr 1880.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 10 des Regierungs⸗
Amtsblattes von 1884 abgedruckte Bekanntmachüng vom
29. Februar 1884, betreffend die Abhaltung des Obstbau—
kurses im hiefigen Provinzial-Obst-Muttergarten, bringe ich
zur öffentlichen Kenntniß, daß der erste —* des für dieses
Jahr in Aussicht genommenen zweigliedrigen Obstbaukursus
in der Zeit vom 1. bis einschließlich 13. April ds. Is.
wiederum unter der Leitung des Oberförsters Weismüller
stattfinden wird.
Trier, den 283. Februar 1889.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Devens.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekauntmachung, betreffend die 8. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 4 unseres Amtsblattes vom 24. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. Januar d. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte 8. Verloosung von Kurmärkischen Schuld—
verschreibungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib—
ungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 30. Januar 1889.
Königliche Regierung
Devens.
Die Aufstellung der Landbeschäler betreffend.
Von den Beschälern des Königlichen Landgestüts zu
Wickerath sind eingetroffen: zu Schaafbrücke 1 Belgier und
—1 Halbbluthengst.
Trier, den 1. Februar 1889.
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 10. d. Mis. der Vertretung der evangelischen
Filialgemeinde Betzdorf im Kreise Altenkirchen die Frist für
die Abhaltung der durch Erlaß vom 18. März v. Is. Nr.
1216 (Amtsblatt S. 288) bewilligten Hauskollekte bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz behufs Aufbring⸗
ung der Mittel zum Neubau einer evangelischen Kirche zu
Betzdorf bis Ende Mai d. J. verlängert.
Trier, den 22. Februar 1889.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Annahme gewöhnlicher Packete durch die Packetbesteller in Trier, Saar⸗
brücken, St. Johann (Saar) und Neunkirchen (Bez. Trier).
Die Packetbesteller in Trier, Saarbrücken, St. Johann
(Saar) und Neunkirchen (Bez. Trier) sind verpflichtet, auf
ihren Bestellfahrten gewöhnliche Packete behufs Auflieferung
bei der Ortspostanstalt unter Erhebung einer Einsammlungs—
gebühr in Höhe des tarifmäßigen Packetbestellgeldes von dem
Publikum entgegenzunehmen.
Die Abholung aufzuliefernder Postpäckereien aus der
Wohnung der Absender kann auch durch frankirte Bestell⸗
schreiben oder Postkarten bei den Postanstalten an den ge—
nannten Orten beantragt werden.
Trier, 22. Februar 1889.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Theusner.
Bekanntmachung, betreffend Beschädigung von Telegraphenanlagen.
Die Reichs-Telegraphenlinien im Bezirke der Ober-Post⸗
direktion in Trier sind in letzter Zeit häufig vorsätzlichen
und fahrlässigen Beschädigungen (Zertrümmerung von Iso—
latoren durch Steinwürfe, Zerreißen der Leitungsdrähte durch
unvorsichtiges Fällen von Bäumen u. s. w.) ausgesetzt gewe—
sen. Ich nehme hieraus Veranlassung, auf die Bestimmung
des Reichs⸗Strafgesetzbuchs bezüglich der Beschädigung von
Telegraphenanlangen von Neuem hinzuweisen;
Diese Bestimmungen lauten:
3 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Te—
legraphenanftalt vorsätzlich Handlungen begeht, wel—
che die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder
stören, wird mit Gefängniß von einem Monat bis
zu drei Jahren bestraft.
Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Te⸗
—E
welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder
stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre
oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark be—
straft.
Gleichzeitig bemerke ich, daß für die Ermittelung der
Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Te—
legraphenanlagen Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark
in jedem Falle gewährt werden, wenn es gelingt, die Thäter
zum Ersatze und zur Strafe zu ziehen, oder wenn die Thäter
zwar ermittelt worden sind, aber wegen jugendlichen Alters
»der aus sonstigen persönlichen Gründen gesetzlich nicht be—
traft oder zum Ersatze herangezogen werden können. Die
Belohnungen werden auch dann bewilligt, wenn die Beschaͤ—
digungen noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch recht⸗
zeitiges Einschreiten der zu belohnenden Personen verhindert
vorden sind, der gegen die Telegraphenanlagen verübte Un—
fug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung der Schuldigen
erfolgen kann.
Trier, den 22. Februar 1889.
Der Kaiseriiche Ober-Postditector,
Theusner.
Vorlesungen und Uebungen für das landwirthschaftliche Studium an
der Königl. Universikät zu Breslau im Sommersemester 1889.
Das Semester beginnt am 16. April 1889.
Entsprechender Auszug aus dem neuen Vorlesungsver⸗
zeichniß der Universität.:
A. Landwirthschaftslehre und auf die Land—
wirthschaft angewandte Wissenschaften.
Prof. Dr. W. v. Funke: Entwickelungsgeschichte der
Landwirthschaftslehre seit Albrecht Thaer; landwirthschaft⸗
liche Taxationslehre, nebst Uebungen im Entwerfen von
Buͤtswirthschaftsplänen; über Rinderzucht; landwirthschaft—
liche Exkursionen und praktische Demonstrationen. — Prof.
Dr. Holdefleiß: Spezielle Pflanzenbaulehre; Agrikulturchemie;
über Schafzucht. — Pros. Dr. Weiske: Ueber Ernährung
der landwirthschaftlichen Hausthiere; über agrikulturchemi—
sche Analyse mit Demonstrationen; praktische Anleitung zu
agrikulturchemischen Untersuchungen. — Prof. Dr. Metꝶz⸗