Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

der Armenpflege in Fällen, in denen der Tod oder das
Siechthum der Frau zu materiellem Ende der Familie führt,
vorgebeugt werden kann.
Indem ich bemerke, daß auch der Kreisausschuß in
vollster Würdigung der hohen Bedeutung dieses Gegenstandes
und der praktischen Anleitung der Hebammen in ihrem wich—
tigen Beruf überhaupt beschlossen hat, für eine jede Hebamme
des Kreises einen vom Herrn Kreisphysikus empfohlenen,
viele praktische Rathschläge und alle einschlägige Bestim—
mungen enthaltenden Hebammenkalender auf Kreiskosten an—
zuschaffen, ersuche ich die Herren Bürgermeister eine Beschluß—
fassung der Gemeindebehörden in der Richtung herbeizuführen,
daß von den Gemeinden, die durch die Beschaffung von

Desinfektionsmitteln und den fraglichen Ausrüstungsgegen—
ständen der Hebammen entstehenden Kosten übernommen
werden.
Innerhalb 83 Wochen sehe ich Ihrem gefälligen
Berichte über die Beschlußfassung der Gemeindebehörden und
bis zum 1. November d. Is. einer weiteren Mittheilung
über die Art der Durchführung und den Erfolg der neuen
ministeriellen Anweisung entgegen.
Saarbrücken, den 25. Februar 1889.

Saarbrücken, den 4. März 18809.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.

Deffentlicher Anzeiger.

Dekanntmachung.

Widerspruchsfrist. Vormittaas 10 Uhr auf dem hiesigen Bürger—
meisterei⸗ Amte angesetzt mit der Ecöffaung. daß im Falle des
Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprecher gleichwohl
mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Rieiιεαννα ο—οrf, den 1. Närz 1889.
Der Burgermeister
LIIédo w.

Der Ziegeleibesitzer Johann Köniag, von hier beabsichtigt
auf seinem Flur 20 Parzelle No. 19545 hiesigen Bannes gelegenen
Grundstücke einen Flammziegelofen zum Brennen von Backsleinen
zu erbauen.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 8 17 der
Reichsgewerbeordnung, vom 1. Juli 1883 und der 88 34 und 86
der Ministerial⸗Anweisung vom 19. Juli 1884 (Extra Beilage zu
No. 83 des Regierungsamtsblattes deé 1884) mit der Aufforderung
zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen innerhalb einer
14tägigen Frist schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll bei
mir anzubringen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die Offen—
legungsfrist ihren Anfang nimmt mit dem Tage, an welchem die
diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Regierungsamts⸗
blattes ausgegeben wird und für alle Einwendungen, welche nicht
auf privatrechtlichen Titeln beruhen, präclusivisch ist, daher nach
Ablauf der angegebenen Frist Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr angebracht werden können Zeichnungen und Beschreib—
ungen liegen bis dahin im Bürgermeisterei-Amtslokale zur Ein—
sicht offen.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig er—
hobenen Einwendungen wird hiermit auf
Mittwoch, 20. März d. Js.
Vormittags 10 Uhr
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß im Falle
des Ausbleibens des Betxiebsunternehmers oder der Widersprechen⸗
den aleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vor
gegangen werden.
Malstatt⸗Burbach, 24. Februar 1889. 2
Der Bürgermeister
Mey er.

Alpids
181 der
—A
Die Heilanstalt für Vruchleiden in Glarus hat mich
mit nuschädlichen Mitteln und einer auten Bandage ohne Be—
rufsstörung von einem großen Leistenhruche durch hrieflich
Behandlung vollständig geheilt, so daß ich jetzt ohne Bandage
arbeiten kann. Ehrenfeld bei Chhn, Juti 1888. Joh, Breit
Eine Brochüre: „Die Unterleissbrüche und ihre Heilung“
wird gratis und franko versaudt. Bandagen bester Konstruktion
in allen Größen vorrätig. Mit einer Mustersammlung vorzüg⸗—
licher Bandagen ist, unser Bandagist in St. Fohann,
Hötel Zix, am 21. ieden Monats von 865B12 hr Vorm. zu
unentgeltlichen Maßnahme und Bese u treffen
Vean adressiere: An die Heilansta! den ir
Glarus Schweiszd. H. 8090) 36

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Der Thonwagrenfabrikant, A. Brach zu Kleinblittersdorf
beabsichtigt seine, auf dem Banne Kleinblittersdocf, Flur 6, Parzelle
No. 758 237, 747237, 625/244, 626/245 und 627245 belegene Thon
waarenfabrik durch die Anlage dreier neuen Breundfen zu erwetern.
Dies Unternehmen wird in Gemäßheit des 817 der Gewerbe—
rdnung vom 21. Juni 1889 mit dem Bemerken zur öffentlichen
enntniß gebracht, daß Zeichnungen und Baratrne der beab—
sichtigten Erweiterung auf dem hiesigen Bürgermeisteramte zur
Einsicht offen liegen.
Etwaiae Einsprüche gegen das Project sind binnen 14 Tagen
entweder schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protocoll bei der
unterzeichneten Behörde anzubringen.
Es wird bemerkt, daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen
gegen das Verfahren nicht mehr angebracht' werden können.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird auf den 5. Tag nach dem Ablauf der 14tägigen

Redaction des nicht amtlichen Theils Drug und Verlag von Ge— brü der Hofer in Saarbrücken.
            
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