Erscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
Insertions
gebühren:
die 4 gespalten.
Petitzeile
oder
s deren Raum
! 10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken.
Abonnements⸗
vreis:
ährlich 2 Mark
sowohl hier als
uuswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 47.
bniali ⸗ aus No. 4a ausgesprochene Stallsperre wegen ausgebrochene:
Bekanntmachung er Wechen Regierungs —* und —E wird ren ee —
St. Johann, a. Saar, den 8. November 1889.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
ISSO.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
perabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
reise, einschließlich eines Auffchlages von fünf vom Hundert, für den
Monat Oktober 1889.
8
A
*
—8
—
5
2
Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.
Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.
Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Wiederholt ist in neuerer Zeit die Hülfe der Polizei—
behörde von Personen in Anspruch genommen, welche ein
Opfer ihrer Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit geworden
waren, indem sie bei dem Erwerbe von Loosen, Prämien—
papieren oder Antheilscheinen durch die mit dem Absahe solcher
Papiere beschäftigten Gewerbetreibenden in unredlicher Weise
übervortheilt wurden. Die angestellten Ermittelungen haben
in einzelnen Fällen ergeben, daß die ratenweise von den Ab—
nehmern geleisteten Zahlungen den Kurswerth der Papiere
oder Antheilsberechtigungen um das Doppelte und mehr über—
ttiegen, daß über die Wahrscheinlichkeit des Gewinnes die
übertriebensten Vorspiegelungen gemacht wurden und daß die
dieferung der Papiere, sowie die Auszahlung der Gewinne
oder Gewinnantheile unter nichtigen Vorwänden beanstandet
worden ist.
Abgesehen von den Fällen, in denen der bezeichnete Ge—
werbebetrieb an fich verboten und mit Strafe bedroht ist
vergl. Verordnung, betreffend das Spiel in auswärtigen
Lotterien vom 5. Juli 1847, 8 286 des Reichsstrafgesetzbuchs;
Reichsgesetz, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien,
vom 8. Juni 1871 nebst der Bekanntmachung des Bundes⸗
raths vom 19. dess. M.; 8 420, 8 56 Nr. 5 und 10, 8 564
der Reichsgewerbeordnung), gelingt es nur selten, die statt⸗
gefundenen Uebervortheilungen strafgerichtlich zu ahnden, da
die gesetzlichen Merkmale des Betruges sich schwer nachweisen
lassen.
j Muß den beschädigten Personen aber die civilrechtlicht
Verfolgung ihrer Ansprüche überlassen werden, so wird auch
diese meist erfolglos bleiben, sei es wegen der rechtlich un—
anfechtbaren Lage des Geschäfts, sei es wegen Undurchführ—
barkeit der Vollstreckung. .
Eine Beseitigung jener Mißstände kann nur von einer
besseren Vorsicht des Publikums erwartet werden. Um den⸗
selben aber nach Möglichkeit vorzubeugen, empfiehlt sich vor
allem die genaue Beachtung der Vorschriften in 88 424,
56, 564 der Reichsgewerbeordnung, nach welchen der geschil—
derte Gewerbebetrieb, auch wenn er im Uebrigen sich in den
Grenzen des gesetzlich Erlaubten hält, nicht im Umherziehen
oder im Wege der Kolportage ausgeübt werden darf.
Euer ꝛc. ersuchen wir ergebenst, in Betreff dieser be—
sonders gemeinschädlichen und gesetzlich strafbaren Form des
Stroh
3
90
2
3
4
Trier
St. Johann —Saarbrücken
Saarlouis
St. Wendel
Wittlich
Trier, den 6. November 1889.
Der Regierungs-Präsident.
von Pommer-Esche.
25
30
62
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des Gesetzes über die Schonzeit des Wildes
vom 26. Februar 1870 und 8 107 des Gesetzes über die
Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden
vom 1. August 1888 wird für das laufende Jahr
und den ganzen diesseitigen Bezirk der Schluß der Jagd
auf Rebhuhner auf den 16. d. Mts. und zwar den Ablauf
dieses Tages festgesetzt.
Trierx, den 8. November 1889.
Namens des Bezirksausschusses.
Der Vorsitzende.
In Vertretung: Hoppe.
Unter Bezugnahme auf 8 4 der Allgemeinen Vorschriften
für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember
1871 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß
der konzessionierte Markscheider Jakob Lonsdorfer seinen
Wohnsitz von Grube Heinitz nach Louisenthal bei Saarbrücken
verlegt hat.
Bonn, den 7. November 1880.
Königliches Oberbergamt.
Bekanntmachnug.
Die unterm 5. Oktober d. J. für das Gehöft des Berg—
mannes Georg Kträmer zu Jägersfreude-St. Johann a. Saar,