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In Verfolg der in Nr. 43 des Amtsblattes enthaltenen
Bekanntmachung vom 24. d. Mis., betreffend die Ersatzwahl
eines Abgeordneten in dem aus den Kreisen Saarbrücken,
Ottweiler, und St. Wendel gebildeten Wahlbezirke für die
Wahlen zum Hause der Abgeordneten, bringe ich zur öffent—
lichen Kenntniß, daß ich mit Ermächtigung des Herrn Mi—
nisters des Innern als Tag für die in Ottweiler vorzu—
nehmende Wahl eines Abgeordneten
den 12. November dieses Jahres
bestimmt und zum Wahlkommiffarius den Königlichen Land—
rath Herrn Tenge zu Ottweiler ernannt habe.
Trier, den 28. Oktober 1889.
Der Regierungs-Präsident.
von Pommer-Esche.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Das bisherige Statut der Sparkasse für den Kreis
Saarbrücken vom 1869 ist einer Revision unterzogen
und das revidirte Staͤtut für die Spar- und Darlehnskasse
für den Kreis Saarbrücken durch Beschluß des Kreistages
hom 283. Februar dieses Jahres genehmigt, sowie von dem
Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz unterm 5. Juli
d. J. bestätigt worden.
Dasselbe ist mit der am 5. August er. im hiesigen
Kreisblatie erfolgten Bekanntmachung in Kraft getreten.
Darnach werden in Zukunft an Zinsen gewährt:
für Guthaben bis zu M. 1000 — 380s0 Zinsen pr.
Jahr,
2. für Guihaben von M. 1001 — 3000 — 30 Zinsen
pu. Jahr,
für Guthaben über M. 3000 — 214200 Zinsen pr.
Jahr.
Vorstehendes wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt
Jegeben, daß diejenigen Gläubiger der Spar- und Darlehns—
kasse, welche sich dem neuen Statute, namentlich in Beziehung
auf Verzinsuug ꝛc. ihrer Spareinlagen nicht unterwerfen
wollen, ihr Guthaben sofort zurücknehmen können. (8 89
des bisherigen Statuts.)
Saarbrücken, den 7. August 1889.
Der Vorstand der Spar- und Darlehnskasse für den
Kreis Saarbrücken.
d. Kiessel. H. Kalck. Neufang. Dörmer.
Paul Röchling.
F
Bekanntmachung.
Die unterm 285. April d. J. festgesetzte Straßen⸗ und
Baufluchtlinie für den Jakobshütterweg (Pfaffenkopfstraße)
ist nach einem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung
bom 24. d. M. anderweit bestimmt worden.
Der abgeänderte Plan wird nach 8 7 des Gesetzes vom
2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von
Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften
für die Zeit vom 1. bis 30. November 1889 zu Jeder—⸗
manns Einsicht in meinem Amislokale offen gelegt.
Einreden gegen den neuen Plan sind binnen der mit
30. k. M. ablausenden Ausschlußfrist bei mir anzubringen.
Malstatt-Burbach, den 26. Oktober 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung unter'm
4. April 1889 anderweit festgesetzte Straßen- und Bau—
fluchtlinienplan der Verbindungsstraße ]J zwischen
Breite- und Wiesenstraße (vwelche wie hierbei bemerkt
wird, den Namen „Steinstraße“ erhalten hat) wird, nach⸗
dem die in meiner Bekanntmachung vom 6. April d. Is.
angesetzte Frist zur Anbringung von Einsprüchen abgelaufen
und nachdem Einreden nicht erhoben worden sind, bezw.
ein Einspruch wieder zurückgezogen wurde, auf Grund eines
Stadtverordneten-Beschlusses vom 24. ds. Mts. sowie in
Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, hier—
mit förmlich festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan ist von
heute ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtslokale
offen gelegt.
Malstatt-Burbach, den 26. Oktober 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung durch
Beschluß vom 4. April 1889 anderweit festgesetzte Straßenund
Baufluchtlinienplan der Straße „am Ludwigs—
berg“ (alter Verbindungsweg zwischen Malstatt und Ruß—
hütte) wird, nachdem die in meiner Bekanntmachung vom
5. April 1889 angesetzte Frist zur Anbringung von Ein—
sprüchen abgelaufen und nachdem Einreden nicht erhoben
borden sind, auf Grund eines Stadtverordneten Beschlusses
vom 24. d. Mts. sowie in Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes
vom 2. Juli 1875, hier mit förmlich festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan ist von
heute ab zu Jedermanns Einficht in meinem Amislobkale
offen gelegt.
Malstatt-Burbach, den 26. Oktober 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung durch Be—
schluß vom 1. August 1889 festgesetzte Straßen- und
Baufluchtlinienplan der neuen Straße von der Berg—
—D—
vird, die Bezeichnung „Gersweilerstraße“ erxhalten hat)
sowie des Nerbindungsweges von dieser Straße nach der
Brüderstraße wird, nachdem die in meiner Bekanntmachung
vom 5. August d. Is. angesetzte Frist zur Anbringung von
Einsprüchen abgelaufen ist und nachdem Einreden gegen den
Plan nicht erhoben worden sind, auf Grund eines Stadtver⸗
ordneten-Beschlusses vom 24. ds. Mts. und in Gemäßheit
des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, hiermit förmlich
festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan ist von
heute ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtgslokale offen
elegt.
ß Ryalstatt-⸗Burbach, den 26. Oktober 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Der Pferdemetzger Nicolaus Blick von hier hat unterm
26. Oktober cr. ein als Schlachtthier gekauftes Pferd ge—
schlachtet, welches nach der Untersuchung durch den beamteten
Thierarzt mit der Rotzkrankheit — Lungenrotz — behaftet war.