Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. —XR

Montag, den 23. September

ISSS.

Bekanntmachung der Central-Behörden.
Die am 1. Oktober 1889 fälligen Zinsscheine
der Preußischen Staatsschulden werden bei der
Staatsschulden-Tilgungskafse — W. Taubenstraße 29 hier—
selbst —, bei der Reichsbankhaupikafse sowie bei den früher
zur Einlösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbank—
anstalten vom 24. d. Mis. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit
einem Verzeichnis vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet
ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich,macht.
Wegen Zahlung der am 1. Oktober fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuldenbuch eingetragenen Jorder—
ungen bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen
mittels der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank—
Birokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Sep⸗
tember und 8. Oktober erfolgt; die Baarzahlung
aber bei der Staatsschulden-Tilgungskasse am 17.
A
24. September und bei den mit der Annahme direkter
Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten Kafssen am 1.
Oktober beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von Jbis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten Monatstage
aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer 4 prozentiger und 39, pro⸗
jentiger Konsols machen wir wiederholt auf die durch uns
veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über des Preußischen
Staatsschuldbuch Vierte Ausgabe“ anfmerksam, welche durch
jede Buchhandlung für 40 Pf. oder von dem Verleger J.
Guttentag (D. Collin) in Berlin durch die Post fuͤr 45
Pf. franko zu beziehen sind.
Berlin, den 4. September 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

l1. Nicolaus Flach aus Gornhausen,
2. Anton Jacobs,
3. Mathias Riede,
1. Gustav Claus,
5. Johann Velten, Bürgen,
5. Johann Adam Engel aus Thalveldenz,
7. Wilhelm Schrenk F
8. Franz Oppenhäuser, Veldenz,
9. Nicolaus Föhr aus Minheim.
Trier, den 6. September 1889.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Geldern.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Auf Grund des 8 26 des Regulativs über Ausbildung,
Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗
dienstes in Verbindung mit dem Militairdienst im Jäger—
Corps vom 1. Februar 1887 werden bei den Königlichen
Regierungen zu Gumbinnen, Potsdam, Frankfurt, Stettin,
Stralsund, Posen, Breslau, Liegnitz, Magdeburg, Wiesbaden,
Coln und bei der Königlichen Hofkammer zu Berlin neue
Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse 4
bis auf Weiteres dergestalt ausgeschlossen, daß bei den ge—
nannten Behörden nur Meldungen solcher Jäger angenommen
werden dürfen, welche zur Zeit der Ausstellung des Forst—
versorgungsscheines mindestens zwei Jahre im Königlichen
Forstdienste des Bezirks beschäftigt sind.
Die Zahl der Anwärter ist gegenwärtig verhältnißmäßig
am günstigsten in den Regierungsbezirken Hildesheim, Lüneburg,
 Stade, Osnabrück, lincl. Aurich), Minden, Arnsberg.
Cassel und Aachen.
Berlin, den 3. September 1889.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
J. A.: Donner.
Vorstehender Erlaß wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗
niß gebracht.
Trier, den 12. September 1889.

— — —— — — ——— —

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bei der hiesigen Ober-Postdirektion lagern nachstehend
FSx unbestellbare bzw. herrenlos aufgefundene Gegen—
staͤnde:
1. ein in St. Wendel am 12. April 1888 eingelieferter
gewöhnlicher Brief mit 8 Mk. Wertheinlage an Veter
Funk in Guidesweiler,
ein in Saarbrücken unter der Aufschrift: A. S. 50
in Marburg (Hessen) eingelieferter gewöhnlicher Brief
mit 5 Mk. Wertheinlage,

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 13. Julind. J. dem Kirchenvorstande der
atholischen Pfarrgemeinde Veldenz im Kreise Bernkastel die
Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zur
Vollendung des Neubaues der dortigen Kirche eine Haus—
ollecte bei den katholischen Bewohnern der Regierungsbezirke
Trier und Coblenz bis zum Schlusse dieses Jahres durch
Deputirte aus der genannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln der Gaben sind beauftragt:
            
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