FErscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
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ährlich 2 Mark
sowohl hier als
mswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
die 4 gespalten«
Petitzeile
oder
s deren Raum
4 10 pis.
s den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
—XR
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Montag, den 29. Juli
1888.
6. eines Zeugnisses der Ortsbehörde über ihre Bedürftigkeit,
7. der über ihre militärische Verhältnisse sprechenden
Papiere, aus denen namentlich hervorgeht, daß die
Ableistung der Militairpflicht keine Unterbrechung des
Unterrichles herbeiführen werde.
Ist der Bewerber bereits Zögling der technischen Hoch—
schule, so bedarf es der Vorlagen der Schriftstücke zu 1, 3
1und 5 nicht.
Trier, den 13. Juli 1889.
Zur Ausführung der Vorschriften der 83 6 uund 7 der
Polizei-Verordnung über die Errichtung und den Betrieb
von Dampffässern vom 28. Mai 1888, Amtsblatt von 1888
Ro. 22 J.“A. 7376 Seite 1885, hat der Herr Minister für
Handel und Gewerbe im Interesse der Einheitlichkeit und
uͤebersichtlichkeit des Verfahrens angeordnet, daß für die
borgeschtiebenen Anzeigen zur Inbetriebnahme eines Dampf—⸗
fasses und für die Revisions-Bescheinigungen sowie die Be—
scheinigungen über die Wasserdruckprobe u. a. m. bestimmte
Formulare zur Anwendung kommen sollen.
Dieselben werden die Betheiligten auf Antrag von den
Königlichen Landräthen, dem Herrn Oberbürgermeister hier,
den Koöniglichen Kreisbauinspektoren sowie dem Herrn Wasser—
bauinspeklor zu St. Johann kostenfrei mitgetheilt erhalten.
Trier, den 8. Juli 1889.
Der Regierungs⸗-Präsident.
von Pommer-⸗Esche.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Nach einem Beschlusse der Stadtverordneten Versamm⸗
lung vom 18. Juli d. Is. ist die Straßen- und Bauflucht—
linie sowie die Höhenlage der Marienstraße (zwischen Breite—
und Köllnerstraße) in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. Juli
1875 festgesetzt worden.
Der diesbezügliche Plan wird nach 87 des vorange—
führten Gesetzes auf die Zeit von vier Wochen und zwar
vom 25. Juli 1889 bis einschließlich 22. August 1889 zu
Jedermanns Einsicht in meinem Bureau offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 22. August
d. Is. ablaufenden Präclusivfrist bei dem unterzeichneten
Buͤrgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, 22. Juli 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Das für unseren Verwaltungsbezirk bestimmte Stipen⸗
dium zum Besuche der Königlichen technischen Hochschule zu
Berlin im Betrage von 600 Mk. jährlich wird am J. Oktober
. J. wieder versügbar. Bewerber um dieses Stipendium
fordern wir hiermit auf, ihre desfallsigen Gesuche bis späkestens
15. August d. J. an uns einzureichen, unter Bei—
fügung folgender Schriftstücke:
j. des Geburtsscheines,
2. eines Gesundheits-Attestes, in welchem ausgedrückt sein
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für
die praktische Ausübung des von ihm erwählten Ge⸗
werbes unt für die Anstrengungen des Unterrichts
im Institut besitzt,
eines Zeugnisses der Reife von einer zu Entlaffungs⸗
Prufungen berechtigten Gewerbeschule, einem Real—
zymnassum oder einem. Gymnasium. Die Gewerbe—
schüler müssen in der Abgangsprüfung das Prädikat
mit Auszeichnung bestanden“ erlangt haben, und die
Realgymnasial- und Gymnafialschüler Zeugnisse besitzen,
velche vorzügliche Leistungen und hervorragende Fähig—
keiten außer Zweifel stellen, nicht minder den Nachweis
liefern, daß sie die erforderliche Uebung in Freihand—
und Linearzeichnen erworben haben, um, im Stande
zu sein, ein Ornament nach Gyps zu zeichnen, sowie
rine einfache Maschine oder ein Gebaͤude aufzunehmen,
. der über praktische Ausbildung sprechenden Zeugnifse,
5. eines Führungs-Attestes,
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Auf dem am 9. d. Mts. hier stattgehabten Kreistage,
wozu sich von 36 vorhandenen stimmberechtigten Mitgliedern
der Kreisvertretung 38 Herren Kreistags-Abgeordnete ein—
gefunden, wurde die Tagesordnung wie folgt exledigt:
J. Der Vorsitzende gab der Versammlung Kenntniß von
der Verfügung des Königlichen Herrn Regierungspräsidenten
zu Trier vom 1. Mai d. Is., inhalts deren dem mittelst
AÄllerhöchster Ordre Seiner Majestät des Königs vom 8.
April ds. Is. in den Kreis Saarbrücken versetzten Königlichen
Landrath Dr. jur. zur Nedden das seither von ihm
auftragsweise verwaltete Landraths-Amt des Kreises Saar—
brücken endgültig übertragen worden ist.
Der Kreistag beschloß, auf Antrag des Herrn Kreis—
deputirten L. H. Röchling folgende Erklärung:
„Es gereicht der Kreisvertretung zur großen Genug—
thuung, daß dem einstimmig ausgesprochenen Wunsche der⸗
selben, Herrn Landrath zur Nedden an der Spitze der
Kreisverwaltung zu sehen, durch die definitive Ernennung
desselben so rasch entsprochen worden ist.“