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1 Mark für eine zu 1 bis 5 Impfungen ausreichende
Menge Impfstoff nebst den Auslagen für die Ver—
packung.
Die von den Impfanstalten den Lymphesendungen
beigegebenen Gebrauchsanweisungen sind genau zu
befolgen.
Die von den Impfanftalten jeder einzelnen Lymphe—
sendung beigegebenen Karten zur Angabe der mit
dem gelieferten Impfstoff erzielten Impferfolge sind
ungesäumt nach Feststellung der letzteren in Betreff
jeder einzelnen Lymphesendung ansgefüllt den Anstalts—
Dirigenten zuzustellen.
Der Transport und die Aufbewahrung thierischen
Impfstoffs bei hoher Wärme ist zu vermeiden, dem—⸗
entsprechend sind öffentliche Impftermine in den Mo—
naten Juli und August thunlichst zu beschränken.
Trier, den 16. Mai 1888.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom 21. April
1888, bestätigt durch den kommandirenden General des 8.
Armee-Corps, ist der zu Hilschbacher Ziegelhütte, Kreis
Saarbrücken, geborene Musketier Friedrich Rothenbusch, des
4. Rheinischen Infanterie Regiments Nr. 30, in contumaciam
für fahnenflüchtig erklärt und mit 160 Mark bestraft
worden.
Saarlouis, den 4. Mai 1888.
Königliches Commandantur⸗Gericht.
Personal-⸗Chronif
Der Gerichtsvollzieheramtsanwärter Vetter ist zum
Gerichtsvollzieher bei dem Königlichen Amtsgericht zu Völk⸗
lingen ernannt worden.
Der evangelische Lehrer Karl Köhler zu Veldenz ist an
die evangelische Schule zu Kölln, im Kreise Saarbrücken,
berufen worden.
Die Schulamts-Bewerberin Bertha Bohrer aus Idar,
Fürstenth. Birkenfeld, ist an die evangelische Schule zu
Ludweiler, im Kreise Saarbrücken, provisorisch berufen
worden.
Der evangelische Lehrer Jakob Schmidt zu Wolf im
Kreise Bernkastel, ist an die evangel. Schule zu Bildstock,
im Kreise Saarbrücken, berufen worden.
Saarbrücken, den 28. Mai 1888.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
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Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
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