Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eingehenden Erträge in Empfang zu nehmen und an unsre
Hauptkosse abzuliefern.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewilli—
gung der Sammlung begründen, gelangt durch das kirch—
liche Amtsblatt des Konsistoriums zur Veröffentlichung.
Trier, den 15. Mai 1888.

Endlich liegt es im sachlichen Interesse, daß die Diri—
genten der Impfanstalten von der Wirksamkrit des gelieferten
Impfstoffes ungesäumt nach Feststellung derselben in Kennt—
niß gesetzt werden, um möglichst bald etwa hervorgetretenen
Mängeln in dem Betriebe der Anstalt bezw. in der Ver—
wendung des Impfstoffs begegnen zu können.
Um den vorstehend erwähnten Unvollkommenheiten
möglichst abzuhelfen und zugleich den Bezug thierischen
Impfstoffs aus den staatlichen Impfinstituten einheitlich zu
regeln, hat der Herr Minister der geistlichen Unterrichts—
und Medizinal Aungelegenheiten nachstehende Bestimmungen
getroffen, welche für die Folge von den Herrn Impfärzten
genau zu beachten sind:
1. Die Anträge auf Lieferung von Impfstoff sind unter
deutlicher Angabe des Namens und Wohnortes des
Antragstellers, sowie die Zahl der Impfungen, zu
denen, und des Tages, an welchem die Verwendung
stattfinden soll „mindestens 14 Tage vor dem letzteren“
 bei dem UAnstalts Dirigenten einzubringen.
Die Zahl der an dem betreffenden Tage beab—
sichtigten öffentlichem Impfungen ist hierzu von dem
Impfarzt, soweit angängig, auf Grund der Impflisten
annähernd festzustellen.
Die Lieferung des Impfstoffs erfolgt für die Impf—
ärzte kosten-, auch portofrei, im Uebrigen portopflichtig
gegen eine im Voraus zu entrichtende Vergütung von
Terminkalender für den Monat Juni 18338.

Bei der zunehmenden Inanspruchnahme der staatlichen
Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs werden die
wegen des Bezugs des letzteren einzeln erlassenen Vorschriften
häufig seitens der Aerzte nicht genügend beachtet und haben
sich namentlich insofern Unzuträglichkeiten herausgestellt, als
der Bedarf an Impfstoff für den einzelnen Tag der Ver—
wendung oft in willkürlich zu groß bemessener Menge ab—
gegeben wird, die Lymphe daher unbenutzt bleibt oder doch
erst später zur Verimpfung gelangt. Findet aber letzteres
statt, so kann sich inzwischen die Wirksamkeit des Impf—
stuffes, zumal danu, wenn derselbe nicht ununterbrochen
kühl gehalten wird, mehr oder weniger abgeschwächt haben.
Entgegen der, jeder Lymphelieferung beigegebenen Gebrauchs⸗
anweisung wird ferner noch häufig der thierische Impfstoff
anstatt durch Schnitte durch die bei dieser Lymphe-Art
unzuverlässige Meihode der Stiche verimpft und werden
auch die Voischriften über die Zahl der anzulegenden Impf⸗
stellen nicht überall in der zur Erreichung des Imwpfschutzes
und zur Beurtheilung der Wirkung erfordrerlichen Weise
befolgt.

—
—8 2*
* 2
—
S 122
* 55
* 2
5*
S18

Beamte,
welche
zu berichten haben.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

Gegenstand.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

15. Dezember 1860,
Nr. 5625.
16. Mai 1877, Nr. 3306
u. 14. Aug. 1883, Nr. 2988
4. Dezember 1883,
Nr. 4390.

Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen.

Nachweisung der zur Klassenfteuer veranlagten Einzelsteuern—
den und Haushaltungsvorstände.
Einreichung beglaubigter Abschriften des Final-Bücher—
Abschlusses.

Sämmtliche Herren
Bemeinde Empfänger
exl. der Städte.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

1

19. August 1884,
Nr. 3273

Nachweisung über die im Wege polizeilicher Strafver—
fügungen erfolgten Bestrafungen wegen Zuwiderhand—
liung gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom 8.
Juli 1883. (Vacatanzeige nicht erforderlich.)
Unfälle in gewerblichen Anlagen.

10.

desal.

30. November 1878,
Nr. 5376.
26. November 1887,
Nr. 13670.
17. Mai 1870,
Nr. 3929.
6. September 1875,
Nr. 4385.
8. September 1883,
Nr. 3320 und 21. Mär—z
1885, Nr. 1168.
16. November 1879,
Nr. 6236.
27. April 1871, Nr. 3231
6. Juni 1877,
Nr. 3876.

13.
—15.
15.

Die Herren Kreis- und
Beringoschulinspektoren
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Sämmtliche Herren
Staudesbeamte.
Sämmiliche Herren
Bürgermeister, exl.
Saarbrücken.
Sämmiliche Herren
Bürgermeister.
desgl.
desgl. exl. St. Johann u
Malstatt⸗Burbach.

Anzeige über die Anzahl der in der Zeit vom 1. Juli bis
Ende Dezember neu zu besenden Lehrerstellen.
Gemeindeschulden.

Anzeige des Bedarfs an Druckformularen für die Standes—
ämter.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzes
vom 28. April 1883 wegen Uebertretungen zu er—
lassenden polizeilichen Strafverfügungen.
Nachweisung der vorhandenen Verkaufsstellen für geistige
Getränke.
Zeitungsbericht.
Abgabe ge Gemeindesteuer⸗Heberollen an die Gemeinde
kassen.

520.
10 26.
11 26.
121238.
            
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