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Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4pro—
zentigen Staatsanleihen von 1850, 1852, 1858 und 1862
find die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen
Kapitalbeträge vom 1. Oktober 1888 ab gegen Quittung und
Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1.
Oktober 1888 fällig werdenden Zinsscheine nebst Zins—
scheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse,
Taubenstraße Nr. 29, hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Fest—
tage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die
Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen
und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem
Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen
und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom
1. September d. Is. ab eingereicht werden, welche sie der
Staatsschulden-Tilgungskosse zur Prüfung vorzulegen hat
und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1.
Oktober 1888 ab bewirkt.
Mit den verloosten Schuldverschreibungen sind unent—
geltlich abzuliefern und zwar: von der ünleihe von 1850
der Zinsschein Reihe X Nr. 5, von der Anleihe von 1852
die Zinsscheine Reihe X Nr. 5 bis 7, von der Anleihe
von 1858 der Zinsschein Reihe IX Nr. 8 und die An—
weisung zur Abhebung der Reihe X; endlich von der An—
leihe von 1862 die Zinsscheine Reihe VII Nr. 6 bis 8
und die Anweisung zur Abhebung der Reihe VIII.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von
dem Kaopitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Oktober 1888 hört die Verzin—
sung der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf
der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldver—
schreibungen der zuerst genannten drei Anleihen wiederholt
und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung
derselben mit den einzelnen Kündigungster minen aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen
oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 3. März 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Exemplare der Nummerliste können in den Geschäfts—
räumen des Königlichen Landraths-Amtes, der Bürger—
meister-Aemter und Steuerkassen eingesehen werden.
Saarbrücken, den 6. April 1888.
Sparkasse des Kreises Saarbrücken.
Im Monat April sind an Einlagen
eingezahtt.. 4410907, 113 49 M.,
und zurückgenommen worden. .. 85368,34 ,,
Mithin Mehr-Einnahme. 21780,18 .
Saarbrücken, den 30. April 1888.
Der Rendant,
Dettweiler.
Saarbrücken, den 7. Mai 1888.
Der Könialiche Landrath Dr. von Voß.
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