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auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Nr. 18.
Montag, den 30. April
LISSS.
Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten
auf Verlangen Auskunft.
Berlin, W., 5. April 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge—
kommenen Prioritäts-Obligoationen der Taunus-Eisenbahn
bvon 1862 werden den Besitzern zur baaren Rückzahlung
zum 1. Oktober d. Is. gekündigt.
Der Kapitalbetrag ist von diesem Tage ab bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse hierfelbst — W. Taubenstrafßze
29 — gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und
der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine
Reihe 1I1 Nr. 13 bis 20 nebst den Anweisungen zur Ab—
hebung der Reihe III zu erheben, wogegen neben dem
Kapitalbetrage der Obligationen noch Stückzinsen für die
Zeit vom 1. Juli bis 80. September d. Is. werden aus—
gezahlt werden.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonns und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Hauptkasse der
Königlichen Eisenbahn-Direktion in Frankfurt a. M., bei
der Königlichen Kreiskasse daselbst und bei den Königlichen
Regierungs-Hauptkassen. Zu diesem Zwecke können die
Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. September d.
Is. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter
Feststellung vom 1. Oktober 1888 ab die Auszahlung bewirkt.
Vom 1. Oktober 1888 ab hört die Verzin—
sung dieser Obligationen auf.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von
dem Kapital zurückbehalten.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über
die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den ge—
dachten Kassen unentgelttich verabfolgt.
Berlin, den 27. März 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Den Schifffahrttreibenden wird davon Kenntniß ge—
geben, daß nach einer von dem Königlich Niederländischen
Minisierium für Wasserbau, Handel und Industrie unterm
2. d. Mts. erlassenen Bekanntmachung
der Canal von Lüttich nach Maastricht vom 8. Juli
bis 28. Juli d. J. einschließlich,
die Zuid Willemsvaart,
a. auf dem Theile von der Hauptschleuse zu Maastricht
bis zur Schleuse Nr. 19 vom 8. bis 28. Juli d. J.
einschließlich,
h. auf dem Theile zwischen den Schleusen Nr. 19 und
Nr. 18 bei Bocholt vom 8. bis 17. Juli d. J. ein—
schließlich,
2. auf dem Theile unterhalb der Schleuse Nr. 18 bis
nach s' Hertogenbosch vom 8. Juli bis 4. August
d. J. eiuschließlich
wegen auszuführender Arbeiten gesperrt sein werden.
Die Wasserzulassungen in die Theile der Zuid-Wil⸗
lemsvaart beginnt auf dem Theile oberhalb der Schleuse
Nr. 18 spätestens am 29. Juli und auf dem Theile unter—
halb dieser Schleuse bei s'Hertogenbosch spätestens am 5.
August d. Is. so daß es einige Tage dauern wird, bis
der Wasserstand in den verschiedenen Theilen die Normal—
höhe wieder erreicht haben wird. In der Zwischenzeit
sollen die Fahrzeuge je nach ihrem Tiefgange auf dem Ca—
nal zugelassen werden, soweit der Wasserstand dies gestattet.
Coblenz, den 28. März 1888.
Der Ober-⸗Präsident der Rheinprovinz
von Bardeleben.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Packetverkehr mit Aden und Zanzibar.
Von jetzt ab können Packetsendungen ohne Wertangabe
im Gewichte bis 22, kg nach Aden und Zanzibar auf dem
Wege über Bremen unter Benutzung der Deutschen Reichs—
Postdampfer auf der Strecke zwischen Bremen und Aden
versandt werden.
Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto
beträgt ohne Rücksicht auf die Entfernung 1 Mark für jedes
halbe Kilogramm.
Bekanntmachung, betreffend die 33. Verloosung der Staats-Prämien-Anleihe
vom Jahre 1855.
In der Nummer 5 unseres Amtsblattes vom 2. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 19. v. Mis. 1 98 über die an dem—
selben Tage bewirkte 833. Verloosung der Staats-Prämien—
Anleihe vom Jahre 1855 veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe.