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Saarbrücker
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Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Fr. 17.
Montag, den 23. April
1888
Bekanntmachungen der Central-Behörden. bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulkollegium, in
dessen Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beschäftigt
Die sämmtlichen. bisher noch nicht zur Verloosung ge- ist, unter Einreichung der in 55 der Prüfungsordnung
kommenen vom 11. Juuni 1881 bezeichneten Schriftstuͤcke arzubringen.
1. Prioritäts-Aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisen— Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thätig
bahn Serie J und II von 1845 und sind, köänen ihre Meldung bei Führung des Nachweises,
2. Plioritäts-Obligationen dieser Bahn Serie Jund I1 daß solche mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer
von 1846, Landesbehörde ersolge, bis zum 1. Juli d. Is. unmittelbar
werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den an mich richten.
Kapitalbetrag vom 2. Juli d. 7 bei der Staatsschulden— Berlhin, den 29. März 1888.
Tilgungskasse hierselbst — W. Taubenstraße 20 — gegen ini istli iahis⸗
Quittung und Rückgabe der Aktien bezw. Obligationen und Ver Ninier der e — und
der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine v nnn Duhe egenhei en.
und zwar“ der Reihe 1X Nr. 4 bis 8 nebft Anweijsungen Int— ustrage:
bei den Prioritäts-Üktien, und der Reihe IX Nr. 6 bis ela Croix.
8 nebst Anweisungen bei den Prioritäts-Obligationen, zu
erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Nusschluß der Sonn- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Königlichen Re—
gierungs-Hauptkassen und der Königlichen Kreiskasse in
Frankfürt a. Ut. Zu diesem Zwecke können die Aktien und
Obligationen nebst den zugehörigen Zinsscheinen und Zins—
scheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni
d. Is. ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden-Tilgungskasse
zur Prüfung vorzulegen hat und nach
erfolgter Fesistellung die Auszahluug vom 2. Juli d. Is.
ab bewirkt.
Vom 1. Juli 1888 ab hört die Verzinsung
dieser Prioritäts-Aktien und Prioritäts-Ob—
ligationen auf.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von
dem Kapital zurückbehalten.
Die Staatéschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit deu Inhabern der Aktien und Obliga-—
tionen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den sämmt—
lichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Der durch unsere Bekanntmachung vom 6. d. M. auf
den 3. April d. Is. festgesetzte Verlobsungstermin für die
am 1. Juli ds. Is. zu lilgenden Pridritäts-Aktien Serie
l und Il wird hierdurch aufgehoben.
Berlhin, den 27. März 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Postpackeiverkehr mit Victoria (Australien).
Mittels der Deutschen Reichs-Postdampfer können vom
1. April ab Postpackete nach der Britischen Kolonie Viectoria
(Australien) versandt werden.
Die Beförderung der Packete erfolgt, je nach der Wahl
des Absenders, über Bremen oder über Brindisi.
Auf dem Wege über Brewmen sind Packete bis zu 5
kg, auf demjenigen über Brind si Packete bis zu 3 kg Ge—
wicht zugelassen. Die Packete müssen frankirt werden.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., den 80. März 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Unter Zustimmung der zweiten ordentlichen General—
synode hat der evangeliche Ober⸗-Kirchenrath beschlossen, zur
Besettigung der Nothstände in der deutschen evangelischen
Tiaspora des Auslandes alle zwei Jahre, und zwar für
das laufende Kalenderjahr am bevorstehenden allgemeinen
Buß- und Bettage, den 25. April d. Is., innerhalb der
Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern,
Posen, Schlesien, Sachsen, Westphalen und der Rheinprovinz
eine Kirchenkollekte abhalten zu lassen, was wir zur öffent⸗
lichen Kenntniß bringen.
Die eingesammelten Beträge sind durch Vermittelungen
der Steuerkassen an unsere Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 7. April 1888.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Durch rechtskräftiges kriegsrechtliches Erkenntniß vom
28. 8. 1888 ift der Musketier Caspar Montaa, der 4.
Die im Jahre 1888 zu Berlin abzuhaltende Prüfung
für Vorsteher an Taubstümmenanstalten wird Miittwoch,
den 22. August d. Is. beginnen.
Meldungen zu derselben sind bis zum 15. Juni d. Is.