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Kreis—
Blatt.
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Extra-Nummer.
Samstag, den 31. März
ISSS.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Nachdem die von Königlicher Regierung festgesetzten
Klassensteuer-Heberollen für das Etatsjahr 1888/89 an die
Herren Bürgermeister abgesandt worden sind, hat die Offen⸗
legung nach 8 18 des Gesetzes vom F stattzufinden.
In Gemäßheit der Verfügungen Königlicher Regierung
vom 26. September 1876 II 13 1608 und Abschnitt IIl vom
29. Oktober 1881 II 13899 wird hiermit bestimmt, daß
für sämmtliche Gemeinden des Kreises die Offenlegung zu
beginnen hat am 1. April d. Is.
Dieselbe endet mit dem 7. April in den Städten Saar⸗
brücken, St. Johann, Malstatt-Burbach und den Landge⸗
meinden Dudweiler, Püttlingen, Sulzbach, Friedrichsthal
und Völklingen;
mit dem 4. April
in den Gemeinden der Landbürgermeistereien St. Arnual,
Bischmisheim, Gersweiler, Heusweiler, Kleinblittersdorf,
Ludweiler und Sellerbach, sowie in den Gemeinden Fisch—
bach, Fürstenhausen, Geislautern und Wehrden.
Die Herren Bürgermeister, welchen die genaue Beach—
tung der in den oben angeführten Verfügungen gegebenen
Vorschriften dringend anempfohlen wird, wollen Vorstehen—
des in den einzelnen Gemeinden, unter Angabe des Lokals,
wo die Rollen aufliegen, sowie mit dem Hinzufügen sofort
bekannt machen, daß hiernach die zweimonatliche Frist zur
Anbringung der Reklamationen, welche unter Beifügung des
Steuerzettels direkt beim Königlichen Landraths-Amte ein—
zureichen sind, mit dem 7. resp. 4. Inni einschließlich ablaufe.
Die Herren Rentmeister wollen wegen Vermerkes auf
den Steuerzetteln von vorstehenden Terminen Notiz nehmen,
auch für schleunige Ausfertigung der Steuerzettel Sorge
tragen, wobei noch besonders auf die Verfügung Königlicher
Regierung vom 8. April 1888 II 4892 berwiesen wird.
Saarbrücken, den 31 März 1888.
Saarbrücken, den 31. März 1888.
Der Könialiche Landrath Dr. von Voß.
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gehrüder Hofer in Saarbrücken