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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 138.
Montag, den 26. März
ISSSs.
leger J. Guttentag (D Collin) in Berlin durch die Post
für 45 Pfennig franko zu beziehen sind.
Berlin, den 5. März 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Frühjahre
1888 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Frei—
tag, den 11. Mai d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe—
rinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis
zum 28. März d. Is., Meldungen anderer Bewerberinnen
uͤnmittelbar bei mir spätestens bis zum 12. April d. Is.
anzubringen.
Die nach 8 4 des Prüfungs-Reglements vom 21.
August 1875 beizubringenden Zeugnisse über Gesundheit,
Führung und Vehrthätigkeit können nur dann Berück—
sichtigung finden, wenn sie in neuerer Zeit ausgestellt sind.
Berlin, den 3. März 1888.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftage:
de la Croix.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Auf Grund Finanz-Ministerial-Erlasses vom 3. d. M.
III. 3910 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 1. d. M.
Einwendungen von Brennerei-Inhabern gegen die bisher
getroffene Festsetzung der durchschnittlichen Steuerbeträge,
nach welchem die Bemessung derjenigen Jahresmenge Brannt—
wein zu erfolgen hat, welche sie zu dem Abgabesatze von
,50 Mk. für das Liter reinen Alkohols herzustellen befugt
sind ( 2 des Gesetzes), nur noch berücksichtigt werden dür—
fen, wenn dieselben bis zum 15. des laufenden Monats
einschließlich bei der obersten Landes-Finanzbehörde ange—
bracht worden sind.
Cöln, den 7. März 1888.
Der Provinzial-Steuer⸗Direktor.
Freusberg.
Die am 1. April 1888 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst
—, bei der Reichsbankhauptikasse sowie bei den früher zur
Tinlösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbank⸗
anstalten vom 24. ds8. Mits. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat—
tungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlssungsstellen
mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl
und den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufge—
rechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung
ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. April fälligen Zinsen für
die in das Staatsschul dbuch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittels
der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Giro—
konten der Empfangsberechtigten zwischen dem 19. März
und 8. April erfolgt: die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse am 19. März,
bei den Regierungs-⸗Hauptkassen am 24. März
und bei den mit der Ännahme direkter Staatsstenern außer⸗
halb Berlins betrauten Kassen am 3. April beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Mo—
natstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer 4 prozentiger und 314 pro⸗
zentiger Konsols machen wir wiederholt auf die durch uns
deröffentlichen „Amtlichen Nachrichten über das Preußische
Staatsschuldbuch. Zweite Ausgabe“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandiung für 40 Pf. oder von dem Ver—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Betrifft den zweigliedrigen Obstbaukursus fur das Jahr 1888.
Unter Hinweisung auf die in Nummer 10 unseres
Amtsblatts von 1884 abgedruckte Bekanntmachung vom 29.
Februar 1884, betreffend die Abhaltung des Obstbaukurfus
im hiesigen ProvinzialObst-Muttergarten, bringen wir zur
öffentlichen Keuntniß, daß der erste Theil des für dieses
Jahr in Aussicht genommenen zweigliedrigen Obstbaukursus
voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 28. April d. Is.
wiederum unter der Leitung des Oberförsters Weismüller
stattfinden wird.
Trier, den 7. März 1888.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
vom 1. d. M. II. 305/806 dem landwirthschaftlichen Ver⸗
eine zu Frankfurt a / M. die Genehmigung ertheilt, bei Ge—
legenheit der im April und Oktober d. J. daselbst statt⸗
—D
pon Equipagen, Pferden, Pferdegeschirren ꝛc., zu welcher
je 40 000 Loose zu 8 Mk. ausgegeben werden dürfen, zu
veraustalten und die Loose im ganzen Bereiche der Mo—
narchie zu vertreiben.
Trier, den 7. März 1888.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
1. 3. Vets. der Direktion der Diakonissen-Anstalt zu Kaisers—