Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung, betreffend die Aufräumung der Ruckstände vor dem
Kassenabschlusse des Rechnungsjohres
Vor dem bevorstehenden Kassen-Abschlusse des Rech—
nungsjahres werden sämmtliche von uns ressortirenden
Kassen insbesondere die Steuer- und Forstkassen erinnert,
die etwaigen Einnahme⸗-Rückstände aus früheren Jahren
ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rechnungs—
jahres zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen Be—
träge vor Ablauf des Monats April d. J. an die vorge⸗
setzte Kasse abzuführen, die als uneinziehbar sich heraus⸗
stellenden Quoten aber in den vorgeschriebenen Terminen
zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir denjenigen Teil des Publikums,
welcher an die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten hat,
solche zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln prompt ab—⸗
zuführen und fordern auch sämmtliche Beamten, Pensionaire
und sonstige Empfangs- Berechtigte auf, die für das laufende
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Ver—
fallzeit bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben,
sowie alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten
Kassen Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen
oder Forderungen für Lieferungen ꝛc. ꝛc. zu machen haben,
veranlaßt werden, dieselben bis spätestens den 10. April
er. in vorschriftsmäßiger Weise zur Liquidation zu bringen,
widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach Beendigung
der Kassen-Abschluß-Arbeiten des Rechnungsjahres (18. Mai
er.) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 27. Februar 1888.
Der Mathias Will aus Molstatt-Burbach hat den ihm
für das Jahr 1888 unter Nr. 931 steuerfrei ertheilten
Wandergewerbeschein zum Betriebe des Musikergewerbes
mit einer Drehorgel im Umherziehen verloren.
Dieser Schein wird, nachdem wir dem ꝛc. Will eine
zweite Ausfertigung ertheilt haben, für ungültig erklärt.
Trier, den 27. Februar 1888.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 8 12 des Reichsgesetzes gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Oktober 1878 wird hierdurch zur oͤffentlichen Kennt—
niß gebracht, daß das Flugblatt mit der UÜeberschrift:
„Arbeiter! Brüder!“, den Eingangsworten:
„Wohin auch Euer Auge schweifen mag ꝛc.“ und dem
Schluß:
„Wird es immer Ge⸗Lieb-knechtet werden.“ Ohne
Angabe des Druckes und Verlegers, nach 8 11 des ge—
dachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landes—
polizeiwegen verboten worden ist.
Berlin, den 18. Februar 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen
Auf Grund des 8 12 des Reichsgesetzes gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlicher Kennt—
niß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Sturm—
vögel. Revulutionäre Lieder und Gedichte.“ Gesammelt
von Johann Most. Heft 1. New-York, 1888. —, nach
z 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von
Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin, den 21. Februar 1888.
Der Königliche Polizei⸗-Präsident.
Freiherr von Richthofen

Auf Grund des 8 12 des Reichs-Gesetzes gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗
niß gebracht, daß die Nammer 7 (III. Jahrgang) vom 18.
Februar 1888 der in London erscheinenden periodischen
Druckschrift: „Londoner Freie Presse. Deutsches unab⸗
hängiges Organ für die Interessen der werkthätigen Klassen.
Herausgegeben von der Londoner Verlags-Genossenschaft“,
nach 811 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten
von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Arnsberg, den 23. Februar 1888.
Der Regierungs-Präsident.
von Rosen—
Auf Grund des 81 und 6 des Reichsgesetzes vom
21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen
der Sozialdemokratie ist der „Abeiter-Wahl-Verein“ und
der „Unterstützungsverein“ zu Mainz unter dem Heutigen
durch die unterzeichnete Lan despolizeibehörde verboten
worden.
Mainz, den 15. Februar 1888.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
Küchler.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Johann Paul, 84 Jahre
alt, Tagelöhner aus Burbach, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls, verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Arresthaus hierselbst abzuliefern.
Beschreibung.
Alter: 34 Jahre, Größe: 1,75 m, Statur: kräftig,
Haare: blond, Stirn: flach und niedrig, Bart: blonder
Schmurrbart, Augenbrauen: blond, Augen: graublau, Nase:
gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: oval,
Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Kleidung: alter
abgetragener und verschossener Tuchrock und englisch⸗lederne
Hose. Besondere Kennzeichen: etwas zusammengesunkene
Körperhaltung und unsteter Blick.
Saarbrücken, den 8. März 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft,
Pattberg.

Auktions⸗Anzeige.
Dienstag, den 8. Mai ds. Is. von 9 Uhr Morgens
ab, sollen hierselbst circa 120 Gestütspferde, bestehend aus
meistentheils bedeckten Mutterstuten, Fohlen, 4jährigen
Hengsten, Wallachen und Stuten meistbietend verkauft wer—
den.
Sämmtliche drei-, vierjährigen und älteren Pferde
sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kom⸗
menden gerittenen Pferde werden am 7. Mai von 7 — 10
Uhr Morgens unter dem Reiter sowie alle Pferde am 6.
und 7. Mai Nachmittaas von 4-56 Uhr an der Hand
gezeigt.
Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde wer—⸗
den einige Wochen vor der Auktion fertig gestellt und auf
Ansuchen zugeschickt werden.
Für Personenbeförderung zu den verschiedenen Zügen
der Ostbahn vom und zum Bahnhofe Trakehnen wird am
6., 7. und 8. Mai d. J. gesorgt sein.
Trakehnen, den 28. Januar 1888.
von Dassel,
Königlicher Landstallmeister.
            
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