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Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
v 10 Pia.
den Kreis Saarbrücken.
Abonnements—
preis:
jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 2.
Montag, den 9. Januar
Behö Betrage von 100 Pesos Gold im Wege der Postanweisun
Beannrma chungen der — — durch die Deutschen Postanstalten vermittelt werden. —
us Grun e ed Vaunumannersicherungs Auf den Postanweisungen, zu deren Ausstellung For—
gesetzes vom 12. Juli 1837 Gkeichsgesetzblatt Seite 287) mulare der für dem in Pn In uurg ger,
wird der von dem Reichs. Versicherungsamt festgesetzte vorgeschriebenen Art zu verwenden sind, ist der dem Em—
Prämientarif für die Versicherungsanstalt. pfänger zu zahlende Betrag vom Äbsender in Pesos und
r Tiefbau⸗ Berufsgenossenschaft zu Berlin Tentavos (Goldgeld) anzugeben; die Umrechnuug auf den
nachstehend bekaunt gemacht. hierfür in der Matkwähruüng einzuzahlenden Betrag wird
Berlin, den 8. Dezember 1882. hurch die Aufgabe-Poftaufiatt bewirtt.
Das Reichs-Verficherungsamt. Tie Postan veisungsgebühr beträgt 20 Pf. fücr je 20
Bödiker. Mek., mindestens jedoch 40 Pf. Der Ahdschnitt kann zu
Mitteilungen jeder Art venntzt werden. Die Postanwei—
sungszahlungen können auch telegraphisch, gegen Entrichtung
der Telegrammgebühren neben den Postanweifungsgebühren,
überwiesen werden. Ueber die sonstigen Versendungsbedin—
qzungen erteilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft.
Berlin W.., den 16. Dezember 1887.
Der Staatssekretair des Reich s-Postamts.
von Stephan.
Prämien-Tarif
für die Versicherungsanstalt der Tiefbau⸗-Berufsgenossenschaft.
Als Prämien für die bei der Versicherungsanstalt der
Tiefban-Berufsgenossenschaft versicherten Personen (8 16
des Bauunfallpersicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887) sind
gleichmäßig „Zwei Procent“ der bei der Bauausführung
von den Versicherten verdienten Löhne oder Gehälter (vergl.
z 25 Absatz 2 a. a. O.) beziehungsweise des in Betracht
sommenden Jahres arbeitsverdienstes (5 2 0. a. O.), das ist
für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommen—
den Lohnes ꝛc. „Ein Pfennig“, zu entrichten.
Berlin, den 8. Dezember 1887.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker—
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß
die Abgangsprüfung an der Louisenschule zu Düsseldorf
und für Auswärtige und die mit derselben in Verbindung
stehende Schulvorsteherinnen-Prüfung nicht, wie durch unsere
Bekanntmachung vom 21. Oktober d. Is. besiimmt ist, vom
7. —-9. August, bezw. 10. August 1888, sondern in der
Zeit vom 17.—19. Juli, bezw. am 20. Julik. Is.
abgehalten werden sollen.
Coblenz, den 26. November 1887.
Königliches Provinzial-Schul⸗-Collegium.
Postpacketverkehr mit Ceylon.
Mittels der Deutschen Reichspostdampfer dar ostasia—
tischen und der australischen Linie können fortan Postpackete
im Gewichte bis 5 Kg nach Ceylon versandt werden.
Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto
beträgt für ein Packet im vorgedachten Gewicht 3Mk. 80 Pf.
UÜeber die näheren Versendungsbedingungen ertheilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 15. Dezember 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan—.
Die Prüfung der Zöglinge, welche in die Königliche
Präparanden-Anstalt zu Simmern im künftigen Jahre 1888
einzutreten wünschen, wird vom 15. bis 17. März 1888
stattfinden.
Die Anstalt ist als Externat eingerichtet. Geeignete
Pensionen in Bürgerfamilien der Stadt sind in ausreichender
Zahl vorhanden.
Zeder Zögling hat ein Unterrichtsgeld von 86 Mt.
jährlich zu entrichten.
Dagegen sind für bedürftige und würdige Zöglinge
Unterstüßungsfonds im durchschäittlichen Betrage von 126
Mk. für Kopf und Jahr verfügvar. Der Lehrkursus der
Anstalt dauert zwei Jahre. Zur Aufnahme in dieselbe
ist neben der nothwendigen Vorbildung ein Lebensalter von
mindestens 15 Jahren erforderlich. Seminar-Bewerber,
welche die Aufnahme in die genannte Anstalt wünschen.
Postpacketverkehr mit Natal.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe
im Gewicht bis 3 Kg nach Natal versandt werden.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen
Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., den 15. Dezember 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Postanweisungen im Verkehr mit Salvador.
Vom 1. Januar 1888 ab können nach San Salbvador,
der Haupistadt der Republik Salvador, Zahlungen bis zum