Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

derartige Reclamationen als nicht zu beurtheilen, unnachsichtlich
 zurückgewiesen werden müssen.
Hierbei wird bemerkt, daß die Reklamationen im un⸗
mittelbaren Anschlusse an die Vorslellung des reklamirten
Mannes zur Verhandlung gelangen; die NReklamanten und
deren vorbezeichneien Angehoͤrigen haben sich daher schon an
den betreffenden Tagen mit Beginn des Musterungs:Ge⸗
schäftes einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu—
rückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
bielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor—
schriftsmäßigen Reclamations-Antrages notwendig ist. Auch
darf im Hinblick darauf, daß der dienende ältere Sohn nach
zweijähriger Dienstzeit zur Disposition des Truppentheils
beurlaubt werden könne, die rechtzeitige Reklamirung des
noch nicht eingestellten jüngeren Sohnes niemals unterlassen
werden, da spätere Gesuche um vorzeitige Entlassung des
älteren Bruders keine Berücksichtigung finden sollen, falls
der Antrag auf Zurückstellung des jüngeren Bruders im
Musterungstermine verabsaumt worden ist.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder omtliche Zeugnisse vorzulegen.
Dieselben sind gleich den Reklamations-Anträgen spü—
lestens im Musterungs-Termine anzubringen und sinden die—
jenigen Lehrbriefe ꝛc, welche der Ersatz Kommission zur Be—⸗
urtheilung nicht vorgelegt worden sind, beim Aushebungs⸗
Geschäfte keine Berücksichtigung.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachwei e festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Leiden—
den wird auf 8 64 ad 5 der Ersatz-Ordnung verwiesen.
Indem ich die Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben zugleich noch besonders be—
kannt zu machen, daß bei Verabsäumung der rechtzeitigen
Stellung der Reklamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschuldi—
gungsgrund gelten kann.
Nach Beendigungen der Musterung wird an jedem ein
zelnen Tage die Klassifikation der Reserve- und Landwehr—
Mannschaften, sowie der Ersatz Reservisten J. Klasse aus den
betreffenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Erfsotzreservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
bezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
zwar spätestens acht Tage vorher bei den Herrn Bürger—
meistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich dar—
auf aufmerksam gemacht wird, daß Reklamationsanträge,
welche erst im Falle der Einberufung gestellt werden, unter
vllen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15. Mt.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister wollen bei der Musterung
der Lente ihres Bezirks zugegen sein und deren pünktliches
Erscheinen überwachen, auch für mehrmalige ortsübliche
Publikation gegenwärtiger Bekanntmachung und namentlich

dafür Sorge tragen, daß Niemand für irgend eine Unter—
lassung im Termine Unwissenheit vorschützen kann.
Saarbrücken, den 25. Februar 1888.

Bekanntmachung.
Nachdem die dreijährige Wahlzeit der im Februar 1885
zwecks Vertheilung der Gewerbesteuer in den Steuergesell—
schasten A. II und C. gewählten je 7 Abgeordneten und 7
Stellvertreter abgelaufen, ist zu einer diesbezüglichen Neu—
wahl für die nächsten drei Veranlagungsjahre zu schreiten.
Zu deren Vornahme habe ich Termin im Kreishause
anberaut für
a. die der Klasse A. II angehörenden Sewerbetreibenden auf
Donuerstag, den 15. Maͤrz d. J. Vormittags 9 Uhr,
d. die der Klasse O. angehörenden Gewerbetreibenden
(Gast- und Schenkwirte) auf
Freitag, den 16. März d. J., Vormittags 129 Uhr,
Die Mitglieder der gedachten Steuergesellschaften wer—
den andurch zu diesen Terminen unter der Verwarnung
eingeladen, daß die Wahlen ohne Rücksicht auf die Zahl
der Erscheinenden bezw. ihre Stimme Abgebenden gültig
vorgenommen werden können und daß, falls die Wahlen
der Abgeordneten überhaupt nicht oder nicht in vorge—
schriebener Weise zu Stande kommen, die Steuervertheilung
durch die Veranlagungsbehörde bewirkt werden wird.
Nach beendigter Wahl wird sofort das Einschätzungsgeschäft
 vorgenommen werden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, Vorstehendes
zur Kenntniß der betheiligten Gewerbetreibenden zu bringen.
Saarbrücken, den 7. Märza 1888.
Mittelst Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Ober-Prä⸗
sidenten der Rheinprovinz vom 28. Februar d. J. ist die
Verlegung des Püttlinger Kram- und Viehmarktes vom
9. April auf Montag, den 16. April 1888 genehmigt wor—
den, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 9. März 1888.

VPersonal-Chronik.

Personalveränderung.
Der Kreis-Sekretair Biwer zu Saarlouis ist auf die
Kreis-Sekretairstelle bei dem Königlichen Landrathsamte zu
Saarbrücken versetzt worden.
In Folge Äblebens des Bürgermeisters Klein zu
Brebach ist der seitherige Kreissekretair Fritsch zu Saar—
brücken zum Bürgermeister der Bürgermeistereien Bischmis—
heim und St. Arnual mit dem Amtssitze in Brebach er—
nannt worden.
Ernannt ist: der Gerichtsassessor Becker zum Amts—⸗
richter bei dem Amtsgerichte in Rhaunen.
Die kotholische Lehrerin Barbara Leistenschneider zu
Altenwald, Kreis Saarbrücken, ist in diesem Amte definitin
bestätigt worden.
Die kathol. Lehrerin Susanna Weis zu Malstatt-Bur⸗
bach, Kreis Saarbrücken, ist in diesem Amte definitiv be—
stätigt worden.

Saarbrücken, den 12. März 1888.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.

Redaction des nicht amtlicen Theilss Dus d der Foferumn Scarbrifen.
            
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