diese Mitwirkung zum Schutze der Reichs⸗-Telegraphenlinien
eintreten zu lassen und im Falle der Ermittelung von Per—
sonen, welche Beschädigungen an Telegraphenanlagen her—
beigeführt haben, der nächsten Post- oder Telegraphenanstalt
hiervon Mittheilung zu mochen.
Trier, den 24. Februar 1888.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Theusner.
Bekanntmachung.
Der unterm 13. Februar 1888 gegen die Anna Jochem,
ohne Stand, Tochter von Mathias Jochem zu Malstatt er—
lassene Steckbrief, wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 25. Februar 1888.
Der Erste Staatsanwalt,
Vattberg.
Steckbrief.
Gegen die unten beschriebene Dienstmagd Katharina
Ehlhardt, geboren am 15. März 1869 zu Theis im Kreise
Kusel, zuletzt in St. Johann wohnend, welche flüchtig ist,
ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und Betruas
verhängt.
Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das
Arresthaus hierselbst abzulieferr.
Beschreibung.
Alter: 18 Jahre, Größe: 1,65 m, Statur: mitiler,
Haare: schwarz, Stirn: frei, Augenbrauen: dunkel, Augen:
braun, Nase: proportionirt, Mund: proportionirt, Zähne:
gesund, Kinn: rund, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund,
Kleidung: brauner anschließender Regenmantel, blaues zu—
weilen auch ein weiß gehäckeltes wollenes Kopftuch und
dunkle Muffe.
Saarbrücken, den 1. März 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft,
Pattberaq.
Durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom 11. Februar
1888, bestätigt am 17. Februar 1888, wurde der Mus—
ketier Peter Brandenburg, der 7. Kompagnie, 8. rheinischen
Infanterie-Regiments Nr. 70, geboren am 15. März 1860
zu Eisenschmitt, Kreis Wittlich, katholisch, Tagelöhner, in
gontumaciam für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geld—
strafe von (160) Einhundertsechszig Mark verurtheilt.
Trier, den 20. Februar 1888.
Königliches Gericht der 16. Division.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Das Musterungs-Geschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane an den
bezeichneten Tagen und Stunden im Saale des Restaura—
teurs Carl Schuhmann dahier stattfinden:
Bürgermeisterei
1. Mittwoch, den 14. März Heusweiler V.M. 9 Uhr
2. Donnerstag, den 15. März Bischmisheim V.e“M. 7 Uhr
„ 15. „Kleinblittersdorf V.-M. 8 Uhr
3. Freitag, den 16. März Dudweiler V.M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1888)
4. Samstag, den 17. März Püttlingen V-M. 7 Uhr
5. Montag, den 19. März Völklingen V.⸗M. 9 Uhr
B. Dienstag, den 20. März St. Arnual V.M. 7 Uhr
„ 20. März Friedrichsthal V.“M. 814 Uhr
7. Mittwoch, den 21. März Malstatt-Burbach V.M. 7 Uhr
(exct. Jahrgang 1888)
8. Freitag, den 23. März Dudweiler V.M. 7 Uhr
(Jahrgang 1888)
F „23. März Ludweiler V.⸗M. 83 Uhr
9. Samstag, den 24. März Gersweiler V.⸗M. 7 Uhr
„ 24. März St. Johann V.«M. 81/2 Uhr
(Jahrgang 1888)
10. Montag, den 26. März Sulzbach V. M. 9 Uhr
11. Dienstag, den 27. Januar St. Johann VB.“M. 7 Uhr
(excl. Jahrgang 1888)
12. Mitwoch, den 28. März Sgarbrücken V.«M. 7 Uhr
13. Dienstag, den 83. April Malstatt-Burbach V.“M. 9 Uhr
(Jahrgang 1888)
14. Mitwoch, den 4. April Sellerbach V.M. 7 Uhr
15. Donnerstag, den 5. April Loosung der Altersklasse von
1868 für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
bersehen, vor der Königlichen Ersatz Kommission zur Muste—
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr—
gänge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen
nach 8 24 ad 7 der Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875, mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 3
Tagen bestraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger
Absicht oder wiederholt erfolat, so ist die sofortige Einstel—
lung der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig.
Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine
verhindert ist, hat ein ärztliches üttest einzureichen, welches,
jusofern der ausstellende Arzt nicht amtich angestellt ist.
darch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich in Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffenaattung
oder des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
pom Meilitärdienste zulässig sind, sind die betreffenden An—
träge spätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen Anbrin—
gung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben Seitens
der Ober-Ersatz Kommission ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlafsung der Reklamationen erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober-Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurtheilung der Reclamationen ist erforderlich,
daß sfämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichtten Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs-,
Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
gegen alle diejenigen, von welchen irgend ein WMangel ihrer
Arbeits-, Erwerbs- bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen verhindert, so ist dies durch ein aͤrziliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls