Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Nr. 10.

Montag, den 5. März

1888.

Bekanntmachungen der Könial. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe X zu den
Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sowie der Reihe VI
zu den Schuldverschreibungen der Staats-Anleihe von 1868 A.
Die Zinsscheine zu den Stammaktien der Niederschlesisch—
Märkischen Eisenbahn Reihe XNr. 1 bis 20 über die
Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember
1897 sowie die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 8 zu den
Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A über
die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 81. De—
zember 1891 werden vom 5. Dezember d. J. ab von der
Kontrolle der Staatspapiere hierselbst — Oranienstraße 92
— Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗
und Festtage und der letzten drei Geschäftstage ieden Monats.
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
sowie in Frankfurt a / M. durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst
wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauf⸗
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben,
zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem
Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind.
Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
 so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er
eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu—
legen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine
Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort
zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der
Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeden.
In Schriftwechsel kaun die Kontrolle der Staatspapiere
sich mit Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei—
sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheini—
gung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushän—
digung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten
Proviuzialkassen und den von den Königlichen Regierungen
—DD
entgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Aktien oder Schuldverschreibungen
bedarf es zur Eilangung der neuen Zinsscheine nur dann,
wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind;
in diesem Falle sind die Aktien oder Schuldverschrei bungen
an die Konñtrolle der Staatspapiere oder an eine der ge—

nannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe ein—
zureichen.
Berlin, den 3. November 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Trier, den 16. November 1887.

Der Herr Minister des Innern hat mittelst Verfügung
vomi 28. v. Mts. I1I. 507 der Genossenschaft Deutscher
Bühnenangehöriger die Erlaubniß ertheilt, im Laufe dieses
Jahres eine öffentliche Ausspielung von Gegenständen der
bildenden Kunst und des Kunstgewerbes, von literarischen
Erzeugnissen ꝛc. nach dem nachfolgenden Plane zu veran—
stalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der
Monarchie zu vertreiben.
Verloosungs-Plan.
Es werden ausgegeben:
300 000 Loose zum Preise von à 1Mk.
mit
1 Gewinn im Werthe von Mk. 10000 — WMk. 10000
2 Gewinne, .. 80090 — 1090000
10 1079 10000
20 n 10000
100 10000
200 „10000
500 13000
1000 — 20000
2000 10 — 20000
7000 5 — ,385000
sos33 Gewinne im Werthe von Mk. 150000
Trier, den 4. Februar 1888.
Die dem Kaufmann Johann Jakob Paltzer-Prinz hier
als Unteragenten des Hermann Lindemann zu Köln qo / Rh.,
des früheren Haupt-Agenten der Auswanderer-Beför derungs⸗
Unternehmer Ernst Johanning zu Berlin und Liborius
Christian Abraham Klingenberg zu Bremen am 29. Mai
1886 ertheilte Concession zur Vermittelung von Verträgen
über Beförderung von Auswanderern ist erloschen. Paltzer⸗
Prinz hat die Freigabe der von ihm bestellten Caution von
900 Mk. beantragt.
Gemäß 8 14 des in Nr. 41 des Amtsblattes vom
Jahre 1853 veröffentlichten Reglements vom 6. September
1853, betreffend die Geschäftsführung der zur Beförderung
von Auswanderern concessionierten Personen und die von
denselben zu bestellenden Cautionen, werden alle diejenigen,
welche etwa aus dem Geschäftsbetriebe des Palzer⸗-Prinz
als Auswanderer-Beförderunas-Unteragenten des Hermann
            
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