Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ar. 31.

Montag, den 17. Dezember

ISSSs.

Auf den Bericht vom 8. November d. J. will Ich
dem wieder beigeschlossenen von dem Provinziallandtage
beziehungsweise dem Provvinzialausschusse der Rheinprovinz
zur Ausführung der 88 98, 41, 88, 91 Abs. 2 der Pro—
vinzial⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 1. Juni 1887
beschlossenen zweiten Provinzialstatate vom 25. Juni bezw.
25./27. September dieses Jahres hierdurch Meine Genehmig—
ung ertheilen. (338 P. O.)
Marmor-Palais, den 14. November 1888. 8 4. Zur Vereinfachung der Geschäfte der Provin—
gez. Wilhelm R. zial-Verwaltung wird bestimmt, daß Urkunden und Voll—
993. werrfurth. machten, welche das Landarmenwesen, die Zwangserziehung
An den Minister des Innern. verwahrloster Kinder, die Angelegenheiten der Provinzial—
— Anstalten, beziehentlich die Fürsorge für Geisteskranke, Taub—
Zweites Statut stumme, Blinde, Epileptische ꝛc., desgleichen ferner die Ab—
für den wehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Reichsgesetz vom
Provinzialverband der Rheinprovinz. 23. Juni 1880 und Preußisches Ausführungsgesetz vom 12.
F 1. Dem Landes-Direktor werden zur Mitwirkung März 1881), die Angelegenheiten der niederen landwirth—
bei Erledigung der Geschäfte der gesammten kommunalen schaftlichen Schulen, des Rittergutes Desdorf, der Landes⸗
Provinzial-Verwaltung, mit Ausschluß der Provinzial— melioration und sonstiger landwirthschaftlicher Zwecke, ferner
Feuer-Societät und der Landesbank der Rheinprovinz, obere die Förderung von Kunst und Wissenschaft sowie die Pro—
Verwaltungs- und obere banutechnische Beamte mit berathen— vinzial-Museen, den Chaussee- und Wegebau, oder endlich
der Stimme zugeordnet. die Geschäfte der Central-Verwaltungsbehörde betreffen,
Die Zahl dieser Beamten, welche bei den oberen Ver— lediglich von dem Landes-Direktor oder dessen Stellvertreter
waltungsbeamten sechs und bei den oberen bautechnischen zu vollziehen sind.
Beamten drei nicht überschreiten darf, wird auf Vorschlag (8 91 Abs. 2 P. O.)
A don dem VProbioglaleVandeaae Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des 84. Rhei
G'os P. O.) nischen Provinzial-Landtags in der Plenarsitzung vom 25.
g 2. Die Verwallung der Plovinzial-Feuer-Societät Juni d. Is. beziehungsweise des Provinzial-Ausschusses in
und der Landesbank der Rheinprovinz erfolgt in Gemäßheit der Sitzung vom 25./27. September d. Is.
des für diese Anstalten geltenden Reglements besziehentlich Düsseldorf, den 25. Oltober 1888.
Statuts. Der Landesdirektor der Rheinprovinz.
Die leitenden Beamten (Direktoren) dieser Verwaltungs⸗ (I. 8.) gez. Klein.

zweige werden ebenfalls von dem Provinzial-Landtage
gewählt.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

Uebersicht
über die Seminarprüfung im Regierungsbezirk Trier pro 1889

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5
2

Ort der Prüfung.

Aufnahme.

1 Ottweiler 12. - 14. Febr.
2, Prüm 21. -23 Mai
31 Wittlich 19.-22. August
Coblenz, den 2. November 1888.

Entlassung.

II. Vrüfung.

schriftlich

mündlich

schriftlich

mündlich

6. —8. März 14. —16. März 24. Juni 26. —28. Juni
3. -5. Juni 13.- 15. Juni det erst 1890 die II. Prüfung
25.— 27. Juli 29. —31. Juli 8. Oktober 9.-12. Oktober
            
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