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Saarbrücker
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sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
— — WV
Nr. G.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Einführung des Postauftrags-Verkehrs mit Norwegen.
Vom 1. Februar ab können im Verkehr mit Norwegen
Gelder bis zum Meistbetrage von 780 Kronen im Wege
des Postauftrages unter den für den Vereinsverkehr gel—
tenden Bestimmungen und Gebühren eingezogen werden.
Wechselproteste werden durch die Norwegischen Post-—
anstalten nicht vermittelt.
Berlin W., den 12. Janunar 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Postpacketverkehr nach Ostasien und Australien.
Vom 20 ds. Mis. ab kann für die mittelst der deut—
schen Postdampfer zu befördernden Postpackete nach Ceylon,
den Straits-Settlements, Hongkong, Shanghai (Deutsche
Postagentur) und den anderen chinesischen Plätzen, sowie
nach Apia (Samoa-Inseln) und Tongatabu (Tongo⸗-Inseln)
auch der Weg über Italien (Brindisi) benutzt werden.
Wegen des Landtransits durch Oesserreich und JItalien stellt
sich zum Theil die Taxe etwas höher, als bei direkter Ver⸗
schiffung über Bremen.
p Das Porto beträgt für ein Postpacket in Gewichte von
3 Kg:
nach Ceylon und den Straits-Settlements 83 M. 80 Pf.,
Hongkong 4, 40,
Shanghei 4, — ,
den anderen chinesischen Plätzen 4, 60,
Apia und Tongatabu 4,, —
Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten auf Ver—
langen Auskunft.
Berlin Wi, den 14. Januar 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Montag, den 6. Februar
1888.
(Amtsblatt S. 389), welche die Sicherung gegen Feuers—
gefahr bei der Errichtung von Gebäuden bezwecken, wird
im Interesse der nöthigen Standfähigkeit der zwischen zwei
Wohngebäuden befindlichen gemeinschaftlichen Mauern auf
Grund des 8 11 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung
odom 11. März 1850 für die Städte des Regierungsbezirks
Folgendes verordnet:
8 1.
Werden zwei Wohngebäuden durch eine gemeinschaft—
liche Zwischenmauer von eina nder getrennt, so sind in Be—
zug auf die Stärke und Beschaffenheit dieser Mauer folgende
Bestimmungen zu befolgen:
J. Das Mauerwerk muß erhalten
a. in den beiden obersten Stockwerken eine Stärke von
mindestens 192 Stein bei Ziegelmauerwerk und von
mindestens 45 em bei Bruchsteinmauerwerk;
b. in je zwei tieferen Stockwerken eine Mehrstärke von
13 Stein beziehungsweise 15 em.
II. Das Mauerwerk darf in diesen Mindeststärken weder
mit Oeffnungen noch mit Hohlräumen versehen sein und
muß in gutem Material voll aufgeführt und sicher fun—
damentirt werden.
III. Das Mauerwerk darf innerhalb' dieser Stärken kein
Holzwerk aufnehmen.
32.
Ausnahmen von diesen Vorschriften sind nur mit un—
serer rechtzeitig einzuholenden vorherigen Genebmigung zu—
läffig.
83.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmun—
gen werden, sofern das Strafgesetzbuch nicht strengere oder
höhere Strafen androht, mit Geldüirafen von 8 bis 80 M.,
an deren Stelle im Unvermögensfalle Haftstrase tritt, ge—
ahndet.
Die Ausdehnung dieser Verordnung auf ländliche Ort⸗
schaften mit städtischer Bauart bleibt vorbehalten
Trier, den 10. Januar 1888.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Dem Königlichen Kreis-Thierarzte Robert Leopold
Pech aus Ortelsburg ist mit Genehmigung des Herrn Mi—
nisters für Landwirthschaft, Domainen und Forsten die
einstweilige Verwaltung der Departements-Thierarztstelle
für den hiesigen Bezirk, sowie die Kreisthierarztstelle der
Kreise Trier (Stadt und Land) übertragen worden.
Trier, den 7. Januar 1888.
Polizei⸗Verordnung, betreffend die Standfähigkeit gemeinschaftlicher
Zwischenmauern bei Wohngebäuden.
Im Anschlusse an die 88 19 und 20 unserer Verordnung
vom 29. September 1883 (Amtsblatt S. 847) und an die
dieselbe ergänzende Verordnung vom 27. Auqust 1880
Die evangelische Haus- und Kirchensammlung für die
Erziehungs-Anstalten zu Düsselthal, Overdyk und Zoppen—
brück wirb auch während des laufenden Jahres wiederum
abgehalten werden.
Meit dem Einsammeln der Gaben ist Peter Glaum be—
auftragt worden.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes empfehlen
wir die Sammlung auf das Angelegentlichste, indem wir
hoffen, daß dieselbe auch in unserm Bezirke eine den Be—
dürfnissen der Anstalten entsprechende Theilnahme finden
werde.
Trier. den 12. Januar 1888.