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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. —
Montag, den 3. Dezember ISSS.
3. eine Probeschrift mit der Versicherung, daß sie ohne
fremde Hilfe von ihnen angefertigt sei und
4. das Original-Zeugniß über ihre Befähigung zur
provisorischen Anstellung im Elementar-Schulamte.
beizufügen.
Meldungen, die nicht volle 4 Wochen vor dem an—
gesetzten Termine bei uns eingegangen sind, können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nicht ein ab—
weisender Bescheid von uns erfolgt, haben die Angemeldeten
sich als zur Prüfung zugelassen anzusehen und sich zur
Empfangnahme der näheren Meittheilungen über den Gang
derselben am Tage vor der Prüfung persönlich bei dem be—
treffenden Seminar-Direktor unter Ueberreichung einer von
ihnen selbstgefertigten Zeichnung zu melden.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die
Prüfung für die definitive Anstellungsfähigkeit im Elementar—
schulamte spätestens fünf Jahre nach derjenigen für die
provisorische ünstellungsfähigkeit abgelegt werden muß und
daß mit dieser Frist der Anspruch auf Zulassung zu jener
Prüfung verloren geht.
Coblenz, den 20. Ottober 1888.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗-Collegium.
von Puttkamer.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird auch im
Jahre 1889 ein dreimonatlicher Kursus in der Königlichen
Turnlehrer-Bil dungsanstalt zu Berlin abgehalten werden.
Termin zur Eröffnung desselben ist auf Dienstag, den 2.
Aprilek. Is., anberaumt worden.
Meldungen der in einem KLehramte stehenden Be—
werberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spä—
testens bis zum 15. Januar k. Is., Meldungen anderer
Bewerberinnen unmittelbar bei mir bis zum J. Februar k.
Is. unter Einreichung der in Nr. 4 der Aufnahme-Be—
stimmungen vom 24. November 1884 — Centralblatt für
die gesammte Unterrichts-Verwaltung 1888 S. 211 — be—
zeichneten Schriftstücke anzubringen.
Berlin, den 6. November 1888.
Der Minifler der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Aufttage.
de la Croix.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungsordnung
für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 werden die
Prüfungen für die definitive Anstellungsfähigkeit im
Elementar⸗Schulanit für die provisorisch angestellten Lehrer
des Regierungsbezirks Trier pro 1889 in folgender Ord—
aung abgehalten werden.
J. Für die evangelischen Lehrer
an dem Seminar zu Ottweiler vom 24. bis 28. Juni.
II. Für die katholischen Lehrer
an dem Seminar zu Wittlich vom 8. bis 12. Oktober.
Zu diesen Prüfungen können solche noch nicht de—
finitiv anstellungsfähige Volksschullehrer des Regierungs—
bezirks Trier zugelassen werden, welche die Befähiguug zur
provisorischen Anstellung im Elementarschulamt min—⸗
destens seit zwei Jahren durch die vorgeschriebene Prüfung
nachgewiesen haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
und welche der gedachten Prüfung sich unterziehen wollen,
haben spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermine
ihre Meldung durch den zuständigen Kreis-Schulinspektor
an uns einzureichen und derselben
l. ein Zeugniß des Vokal-Schulinspektors über ihre Amtsführung
und ihr Verhalten,
eine von ihnen selbsiständig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihnen selbst gewähltes Thema mit der
Bersicherung, daß sie keinejanderen als die von ihnen an—
gegebenen Quellen dazu benutzt haben.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
Warnung!
Seit einiger Zeit werden sogenannte Carbon-Natron—
Defen in den Handel gebracht, welche nach den veröffent—
lichten Prospekten für Gesundheit und Leben durchaus ge—
fahrlos sein sollen, indem angeblich das Feuerungsmaterial
nur Kohlensäure produziere und bei vorschrifsmäßiger Ver—
wendung der Oefen in Schlaf- und Wohnräumen die Heiz—
gase durch einen Gummischlauch ins Freie abgeführt werden.
Da in Folge der Benutzung eines solchen Ofens im
Regierungsbezirke Wiesbaden ein Mensch getödtet und ein
anderer an seiner Gesundheit geschädigt worden ist, hat
der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi—
zinal-Angelegenheiten Veranlassung genommen diese Oefen
wegen der Gefährlichkeit einer Prüfung im hygienischen
Institute der Berliner Univerfität unterziehen zu lassen.
Aus dem erftatteten Gutachten ergiebt sich, daß die Carbon—
Natron⸗Oefen als gemeingefährlich anzusehen sind.
Ich warne deshalb eindringlich vor der Benutzung
solcher Oefen.
Trier, den 29. Oktober 1888.
Der Regierungs⸗-Präsident
v. Pommer⸗Esche.