Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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haben alle Grundbesitzer und Pächter die auf den von ihnen
benutzten Grundstücken aufstehenden Apfelbäume zu unter—
suchen und von der etwa vorgefundenen Blutlaus zu be—
freien.

82.
Unmittelbar nach dem Ablaufe dieser beiden Fristen
findet in allen Gemeinden die Untersuchung der vorhandenen
Obstbäume durch eine vom Gemeinderathe gewählte Kom—
misfion oder in deren Ermangelung durch den Gemeinde—
vorsteher statt. Für die hierbei nicht rein von der Blut—
laus befundenen Bäume ordnet die Ortsbehörde deren
Reinigung auf Kosten der Säumigen an. Diese Kosten
werden im Verwaltungszwangsverfaähren eingezogen.
83.
Zuwiderhandlungen gegen 8 1 werden mit Geldstrafe
bis zu 9 Mark oder milt Hafistrafe von 1 bis 8 Tagen
bestraft.
Riegelsberg, den 17. Oktober 1888.
Der Bürgermeister beurl.
J. V.:
Koehler.
Beigeordneter II.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.

Uebersicht
der abzuhaltenden HerbstControl-Versammlungen im Land—
wehr-Bataillonsbezirk Saarlouis pro 1888.
Den diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen haben
beizuwohnen:
1. Sämmtliche Offiziere und Mannschaften der Reserve.
2. Diejenigen Mannschaften der Landwehr J. Aufgebots,
welche in der Periode vom 1. April bis 30. Sep⸗
tember 1876 eingetreten sind.
Die gemäß 8 12, 1 al. 2 der Ersatz-⸗Ordnung zur
Landwehr II. Aufgebots überzuführenden Landwehr—
Kavalleristen J. Aufgebots, welche 4 Jahre aktiv ge—
dient haben und in der Zeit vom 1. April bis 30.
September 1878 eingestellt sind.
Sämmtliche zur Disposition der Truppentheile be—
urlaubte und zur Disposition der Ersatz-Behörden
entlassenen Mannschaften.
1. Compagnie.
Controlplatz Gersweiler, Sonnabend, den 3. November 1888,
Vormittags 872 Uhr. Ortschaften: Gersweiler.
Klarenthal, Krughütte, Ottenhausen.
Saarbrücken (Schloßplatz), Sonnabend, den 3.
Rovember 1888, Nachmittags 2 Uhr. Ort⸗
schaften: Stadt Saarbrücken.
Malstatt-Burbach, Montag, den 5. November
1888, Vormittags 9 Uhr. Ortschaften:
Dtalstatt-Burbach, Rußhütte.
Lölklingen, Mittwoch, den 7. November 1888,
Vormittags 823 Uhr. Orischaften: Völk—
ingen mit Obervölklingen, Fürstenhausen, Geis—
autern, Wehrden.
Ludweiler, Mittwoch, den 7. November 1888,
Vormittags 11 Uhr. Ortschaften: Carls—
brunn, Emmersweiler, Großrosseln, Lauterbach,
Ludweiler, Naßweilei, St. Nikolas.
Püttlingen, Donnerstag, den 8. November 1888,
Mittags 12 Uhr. Ortschaften: Louisen⸗
thalerhütte, Püttlingen, Rockershausen.

Riegelsberg, Donnerstag, den 8. November 1888,
Nachmittags 4 Uhr. Ortschaften: Buchen—
schachen, Engelfangen, Etzenhofen, Guichenbach,
Herchenbach, Hilschbach, Kölln, Niedersalbach,
Riegelsberg, Rittenhofen, Sellerbach, Ueber—
hofen, Walpershofen.
St. Arnual, Freitag, den 9. November 1888,
Vormittags 9 Uhr. Ortschaften: St. Ar—
nual, Bübingen, Güdingen.
2. Compagnie.
Brebach, Montag, den 5. November 1888, Vor⸗
mittags 9 Uhr. Ortschaften: Bischmis—
heim, Bliesransbach, Brebach, Fechingen,
Scheidt, Rentrisch.
Kleinblittersdorf, Montag, den 5. November
1888, Vormittags 11 Uhr. Ortschaften:
Auersmacher, Hanweiler, Rilchingen, Klein⸗—
blittersdorf.
Friedrichsthal, Mittwoch, den 7. November 1888
Vormittags 83 Uhr. Ortschaften: Bildstock
Friedrichsthal, Quierscheid.
Sulzbach, Mittwoch, den 7. November 1888,
Vormittags 102 Uhr. Ortschaften: Alten—
pald, Neuweiler, Sulzbach.
Dudweiler, Mittwoch, den 7. November 1888,
Rachmittags 2 Uhr. Ortschaften: Dud—
weiler, Fischbach, Herrensohr, Jägersfreude.
Heusweiler, Donnerstag, den 8. November 1888,
Vormittags 10 Uhr. Ortschaften: Bersch—
weiler, Bietschied, Curhof, Dilsburg, Eiweiler,
Hellenhausen, Heusweiler, Hirtel, Holz, Kirsch⸗
hof, Kutzhof, Lummerschied, Numborn, Ober—
salbach, Rittershof, Wahlschied.“
St. Johann, Freitag, den 9. November 1888,
Vormittags 9 Uhr. Ortschaften: Jägers—
freude, St. Johann.
Die Mannschaften, deren Wohnorte in Vorstehendem
nicht benannt sind, haben mit den Gemeinden, denen sie
durch die Commune zugetheilt sind, auf dem für diese be—
stimmten Controlplatz zu erscheinen.
Kann wegen Kürze der Zeit die Dispensation nicht
vor der Control-Versammlung nachgesucht werden, so ist
zur Entschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungs—
gründe bescheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde
nach dem Controlplatz zu schicken.
Wer ohne genügende Entschuldigung fehlt, wird außer
der Gestellung zur Nachcontrole mit Mittel-Arrest bestraft.
Saarlouis, den 9. October 1888.
Bezirks-Commando Saarlouis.
Schneider,
Oberst z. D. und Commandeur des Landwehr⸗
Bataillonsbezirkes Saarlouis.

Controlplatz

Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirks-Commandos werden die Herren Buürger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Control-Ver—
sammlungen in den einzelnen Gemeinden in ortsüblicher
Weise wiederholht publiziren zu lassen.
Saarbrücken, den 12. October 1888.
            
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