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Ayll belegene Forsthaus und den Ort Wabern in den
Steuergrenzbezirk einschließend. Sodann überschreitet sie
die Saar und folgt dem über Filzen führenden Wege bis
zum Bahnhofe Karthaus. Nach Ueberschreitung der Mosel
geht sie über Oberkirch nach Zewen und von da in gerader
nördlicher Richtung nach Neuhaus an der Trier-Bitburger—
Chaussee, verfolgt dieselbe bis Helenenberg und demnächst
die Straße über Gilzem, Kaschenbach, Niederweis bis Als—
dorf. Von dem nördlichen Ausgange von Alsdorf wendet
sie sich in westlicher Richtung nach dem nördlichen Aus⸗
gange von Holzthum und folgt dann der Straße über Schank—⸗
weiler, Kartoffelsdorf, Freilingen, Ober-Geckler, Kreutzdorf,
Klomwolpert, Jucken, Arzfeld, Lichtenborn, Wintersfeld bis
St. Vith und geht von hier auf dem über Rodt nach dem
belgischen Orte Burtonville führenden Wege bis zur Landes—
grenze gegen Belgien.
Saͤmmtliche Orte, welche als Punkte auf der Binnen⸗
linie bezeichnet worden, nebst Zubehör, als Gärten, Scheunen,
Zäunen ꝛc., sowie alle Wege uud Chausseen, durch welche
der Lauf der Binnenlinie selbst beschrieben wird, sind als
zum Steuergrenzbezirk gehörig anzusehen.
Zur Ausstellung von Legitimationsscheinen über Brannt—
weinsendungen, welche aus dem Binnenlande in den Brannt—
weinsteuergrenzbezirk überführt werden sollen, werden hier—
mit das Haupisteueramt Trier, sowie die Steuerämter zu
Vterzig, Saarburg, Bitburg, Neuerburg und Prüm er—
mächtigt. Beim Eingange von Branntwein aus Luxemburg
wird der erforderliche Transportausweis von derjenigen der
oben genannten Abfertigungsstellen ertheilt werden, bei wel⸗
cher die Anmeldung und Abfertigung geschieht.
Die oben genannten Abfertigungsstellen werden gleich—
zeitig für befugt erklärt, Legitimationsscheine für Branntwein,
welcher innerhalb des Branntweinsteuergrenzbezirks versendet
werden soll, auszufertigen. Außerdem werden an Orten,
an denen ein Bedürfniß dazu vorliegt, besondere Legiti—
mationsschein-Ausfertigungsstellen errichtet werden.
Die Einfuhr von Branntwein auf der Mosel außerhalb
der oben unter 5, 7 und 8 aufgeführten Uebergangsstraßen
ist verboten.
Fahrzeuge, welche innerhalb des Branntweinsteuergrenz⸗
bezirks anlanden, können jederzeit einer Revision unterworfen
werden.
Cöln, den 28. August 1888.
Der Provinzial⸗Steuer-Director,
Freusbergqg.
In Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. d. M.
Nr. 21621 wird hiermit auf Grund des Finanz-Ministerial—
Erlasses vom 21. d. M. III. 15 884 zur öffentlichen Kennt⸗
niß gebracht, daß zur Abfertigung derjenigen Branntwein—
fabrikate, deren Alkoholgehalt nicht uͤter Anwendung des
Thermo⸗Alkoholometers ermittelt werden kann, folgende Zoll—
und Steuerstellen ermächtigt worden sind:
das Haupt⸗Zoll-Amt zu Danzig,
„Steuer, für inländische Gegenstände zu Berlin,
... 3u Stettin,
. Posen,
—— am Oberschlesischen Bahnhofe zu
osen,
das Haupt⸗-Steuer⸗Amt zu Halle a. S.,
F J F „I1L, Magdeburg,
die Zoll⸗Expedition am Magdeburg-Wittenberger Bahnhofe
zu Magdeburg,
das Haupt⸗Steuer⸗Amt zu Nordhausen,
—W „„ Wittenberg,
Zoll „Flensburg,
die Abfertigungsstelle A am Berliner Bahnhof zu Hamburg
v B u u
Bo Lubecker
A , Venloer F
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am Grasbrook F
„Entenwärder “
in der Zollbereins-Niederlage zu
— t⸗
Hamburg,
das Haupt-Zoll-Amt zu Kiel,
Ottensen,
u u * u ee Bremen,
„Steuer„Hannover,
„Neben-Zoll-Amt J, Wilhelmshaven,
. 1L, Bocholt,
—W . „ I, Borken,
W . „IL, Bronau,
„Haupt⸗Steuer-⸗Amt, Kassel,
„Steuer⸗Amt J Karlshafen,
„Haupt⸗Steuer-Amt,, Frankfurt a. M.
. Zoll ,„Nachen,
das Haupt-Zoll-Amt zu Emmerich,
.. Steuer, „Trier.
Cöln, den 26. August 1888.
Der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor,
Freusberg.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittels
Erlasses vom 4. Mürz 1886 genehmigt, daß zum Besten
der Rettungsanstalt auf dem Schmiedel vei Simmern auch
in diesem Jahre eine Haussammlung bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz durch Abgeordnete der An—
stalt abgehalten werde.
Mit der Vornahme der Sammlung während der Mo—
nate September, Oktober, November und Dezember sind
Matthias Jacobi aus Bollenbach, Heinrich Schaaf aus
Saarbrücken und Adam Kunz aus Niederhumbd beauftragt
vorden.
Trier, den 23. August 1888.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: von Geldern.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre
vom 15. d. Mts. fuͤr den hiesigen Bezirksausschuß nach⸗
stehend genannte Personen zu ernennen geruht:
1. den Regierungs-Rath Dr. Knaus zum zweiten Mit—
gliede auf Lebenszeit,
2. den Regierungs⸗Assessor Lindenberg zum Stellvertreter
des Regierungs⸗Präsidenten,
3. den Regierungs-Assessor Schepp zum Stellvertreter
des ersten Mitgliedes,
den Regierungs⸗Assessor Dr. Wieland zum Stell—
vertreter des zweiten Mitgliedes,
und zwar zu 2 bis 4 auf die Dauer ihres Hauptamtes
am Sitze des Bezirksausschusses.
Vorstehendes bringe ich im Anschluß an die in dem