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aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
nus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 17. August 1888.
Königliche Regierung.
v. Geldern.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung der Marks-⸗Haindorf'schen Stiftung.
Auf Grund des 8 4 der Satzungen und des 8 7 des
Satzungsnachtragse der Marks-Haindorf'schen Stiftung, Aller—
höchst bestätigt am 14. April 1866, bezw. am 22. Dezember
1869 haben die Herren
J. Blumenfeld, emerit. Hauptlehrer —Essen Kura⸗
. Löwenstein, zeit. stellvertr. Präses — Münster J toren
Hertz, Rechtsanwalt — Münster stellvertr. Kurator
satzungsgemäß mit Ende dieses Jahres auszuscheiden.
Durch Ableben der denchi
Metz, Justizrath — Bielefel
S. ——— ) suratoren
sind auch deren Aemter erledigt worden.
Wir fordern daher die Synagogen-Gemeinde-Vorstände
auf, die Wahl von Westfal
2 aus Westfalen
1Kuratoren 3 Rheinlaud und
stellvertr. Kurator cus Westfalen
baldigst vorzunehmen und die durch die Ortsbehörden rückjichtlich
ihrer Gesetzmäßigkeit gehörig bestätigten Vorschläge
dis zum 15. September an die unterzeichnete Stelle ein—
zureichen indem später eingehende Vorschläge nicht berück—
ichtigt werden können.
Münster i. Westf., am 31. Juli 1888.
Das Kuratorium der Marks-Haindorf'schen Stiftung.
J. V.: A. Löwenstein.
Vorlesungen an der Königlichen thierärztlichen Hochschule zu Hannover.
Wintersemester 1888/89.
Beginn 4. Oktober 1888.
Direktor, Geheimer Regierungs-Rath Dr.
Dammann: Encyelopädie und Methodologie der Thier—
Jeilkunde; Spezielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheilkunde;
Uebungen im Änfertigen von schriftlichen Gutachten und
Berichten.
Professor Dr. Lustig: Spezielle Pathologie und
Therapie; Propädeutische Klinik; Spitalklinik für große
dausthiere.
Professor Dr. Rabe: Spezielle pathologische Ana—
omie; Pathologisch-histologischer Cursus; Pathologisch-ana⸗
omische Uebungen und Obduktionen; Spitalklinik für kleine
Hausthiere.
Professor Dr. Kaiser: Exterieur des Pferdes und
der übrigen Arbeitsthiere; Thierzuchtlehre und Gestütskunde:
Dperations⸗-Uebungen; Ambulatorische Klinik.
Lehrer Tereg: Phyßologie, II. Theil.
Lehrer Dr. Arnold: Anorganische Chemie; Phar⸗
makognosie; Pharmaceutische Uebungen.
Lehrer Boether: Anatomie der Hausthiere; Ana—
tomische Uebungen; Zoologie.
Oberlehrer Ehrlenholtz: Physik.
Beschlaglehrer Geiß: Theorie des Hufbeschlages.
Repetitor Romann: Anagatomisch-physiologische
Repetitorien.
Repetitor Dr. Dombois: Physikalisch-chemische
Repetitorien.
Zur Aufnahme als Studirender ist der Nachweis der
Reife für die Prima eines Gymnasiums oder eines Real⸗
gymnasiums mit obligatorischem Latein oder einer durch die
zuständige Central-Behörde als gleichstehend anerkannten
höheren Lehranstalt erforderlich.
Ausländer und Hospitanten können auch mit geringeren
Vorkenntnissen aufgenommen werden, sofern sie die Zulafsung
zu den thierärztlichen Prüfungen in Deutschland nicht bean—
spruchen.
Nähere Auskunft ertheilt auf Anfrage
die Direktion der thierärztlichen Hochschule.
Bekanntmachung.
Die Stadtgemeinde Malstatt- Vurbach hat auf der
hiesigen Gemarkung und zwar auf den in Flur S gelegenen
Grundstücksparzellen Nr. 78, 79, 80, 55 und 266/54 abweichend
von der Concissions-Urkunde Königlicher Regierung
zu Trier vom 20. September 1886 über Anlage eines
zffentlichen Schlachthauses die Entwässerungsanlage des
Schlachthauses anderweitig zur Ausführung bringen lassen.
Diese vorgenommene Aenderung wird auf Grund des
z 16 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 1. Juli 1883 in
Verbindung mit den 88 33 und 34 der ministeriellen An—
weisung vom 19. Juli 1884 mit der Aufforderung zur
öffentlichen Kenntniß gebracht,
1) etwaige Einwendungen gegen die Ausführung der
beabsichtigten Anlage binnen 14 Tagen bei der unter—
zeichneten Polizeibehörde schriftlich in zwei Exemplaren
oͤder zu Protokoll anzubringen und zwar innerhalb
einer mit dem Tage der Ausgabe der diese Bekannt⸗
machung enthaltenden Nummer des Regierungs-Amts⸗
blaties beginnende 141ägigen Frist,
mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist
Einwendungen nicht mehr angebracht werden können,
3) unter Hinweis, daß Zeichnungen und Beschreibungen
der veränderten Anlage in meiner Amtsstube zur
Einsicht ausliegen.
Zur mündlichen Eröterung der rechtzeitig erhobenen
Einwendungen wird Termin auf Samstag den 6.
Oktober d. J. Vormittags 9Uhr, im hiesigen Ge—
meindehaussaale von der unterzeichneten Behörde an—
beraumt mit dem Eröffnen, daß im Falle des Aus⸗
bleibens der Widersprechenden gleichwohl mit der Er⸗
örterung der Einwendungen wird vorgegangen werden
Malstatt-Burbach, 24. August 1888.
Die Orispolizeibehörde.
Meyer.
Bürgermeister.
2)
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Befahrentarif für die Rheinische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft
A. Gefahrenklassen.
Für die der Genossenschaft angehörenden Betriebe
werden drei Gefahrenklassen aufgestellt:
Gefahrenklasse 1.
Zur Klasse 1 ist die lediglich als Weideland benutzte
Wirthschaftsflaääͤche zu veranlagen.