Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Blatt.

Amtliches Anzeigeblatt für

— den Kreis Saarbrücken.

Ar. 34.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Vräsidenten.
In Folge der höheren Orts angeordneten Berufung
des hiesigen comm. Departements-Thierarztes Pech zur
Theilnahme an dem mit dem 17. k. M. beginnenden 14-ägigen
 bakteriologischen Kursus wird der von der Prüfungs—
ommission für Hufschmiede auf den 27. September an—
heraumte Prüfungstermin hiermit auf den 13. September
d. J. verlegt.
Unter Hinweisung auf die in Nr. 29 (Seite 264) des
Regierungs-Amtsblatts abgedruckte, die Prüfung der Huf—
schmiede betreffende, Bekanntmachung vom 16. v. Mis.
verden die betheiligten Hufschmiede aufgefordert, sich un⸗
zesäumt bei dem Königlichen Departements-Thierarzte
Herrn Pech hierselbst zur Prüfung zu melden.
Trier, den 6. August 1888.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: v. Gelderu—

Montag, den 20. August

I888

IV. Regierungsbezirk Düsseldorf.
Melbeck, Geheimer Regie-Dietze Theodor, Beigeord—
gierungsrath und Land— neter in Elberfeld.
rath a. D. zu Düsseldorf.
V. Regierungsbezirk Trier.
Boch Eugen, Geheimer von Beulwitz Karl, Hüt—
Commerzienrath zu tenbesitzer aus Trier.
Vettlach. 9
Trier, den 7. August 1888.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: von Geldern.

Bekanntmachungen anderer Bebörden.
Bestimmungen zur Ausführung des 8 66 des Reichs⸗Militair-Gesetzes
vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880.
Zur Ausführung des 8 66 q. a. O.
„Reichss⸗, Staats- und Kommunalbeamte sollen durch
ihre Einberufung zum Militärdienst in ihren bürger—
lichen Dienstverhältnissen keinen Nachtheil erleiden.
Ihre Stellen, ihr persönliches Diensteinkommen aus
denselben und ihre Anciennetät, sowie alle sich daraus
ergebenden Ansprüche bleiben ihnen in der Zeit der
Einberufung zum Miilitairdienst gewahrt. Echalten
dieselden Offizierbesoldung, so kann ihnen der reine
Betrag derselben auf die Civilbesoldung angerechnet
werden; denjenigen, welche einen eigenen Hausstand
mit Frau oder Kind haben, beim Verlassen ihres
Wohnorts jedoch nur, wenn und soweit das reine
Civileinkommen und Militairgehalt zusammen den Be—
trag von 3600 M. jährlich übersteigen.
Nach denselben Grundsätzen sind pensionirte oder
auf Wartegeld stehende Civilbeamte hinsichtlich ihrer
Pensionen oder Wartegelder zu behandeln, wenn sie
bei einer Mobilmachung in den Kriegsdienst eintreten.
Obige Vergünstigungen kommen nach ausgesprochener
Mobilmachung auch denjenigen in ihren Civilstellungen
abkömmlichen Reichs- und Staatsbeamten zu Gute,
welche sich freiwillig in das Heer aufnehmen lassen.
Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen
Bundesregierungen überlassen.“
werden die nachstehenden Festsetzungen getroffen:
J.
Hinsichtlich derjenigen Staatsbeamten, welche in Folge
einer Mobilmachung in das Heer oder den Landsturm zum
Militairdienst einberufen werden oder, sofern sie in ihrer
Civilstellung abkömmlich sind, freiwillig eintreten, kommen
folgende Bestimmungen zur Anwendung:
1. Jedem etatsmäßig angestellten Staatsbeamten bleibt
wähcend des Kriegsdienstes seine Civilstelle gewabrt

Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
dom 19. v. M. den Obes-Präsidialrath Freiherrn von
Estorff zum Mitgliede und den Regierungsrath von Philipsdorn
 zum stellvertretenden Mitgliede des am 1. Juli d. J.
in Wirksamkeit getretenen Provinzialrathes der Rheinprovinz
auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Ober-Präsi—
denten dieser Provinz ernannt.
Die Zusammensetzung des Provinzialrathes der Rhein—
orovinz ist folgende:
Vorsitzender: Stellvertreter:
Ober-Präsident, Wirklicher Oberpräsidialrath Freiherr
Beheime⸗-Rath von Estorff.
Dr. von Bardeleben.
Ernanntes Mitglied:
Ob erpräsidialrath Freiherr Regierungs⸗-Rath
von Estorff. von Philipsborn.
Gewählte Mitglieder: Stellvertreter:
J. Regiterungsbezirk Aachen.
Freiherr von Geyr⸗Schwep⸗Pastor Arthur, Commer—-venburg
 Königlicher zienrath in Burtscheid.
Kammerherr zu Müd—
dersheim.
I. RegierungsoFezirk Coblenz.
Später, Commerzienrath Freiherr von Hoevel Cle—⸗
und Handelskammerprä— mens, Königlicher Kam—
sident in Coblenz. merherr in Junkernthal.
III. Regierungsbezirk Cöln.
von Sandt, Geheimer Re— Kühlwetter Eduard, Ge⸗
gierungsrath und Land⸗ heimer Regierungsrath
rath a. D. zu Bonn. in Cöln.
            
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