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Mit diesem Zeitpunkte ist die Abtheilung des Innern
hei der hiesigen Regierung aufgehoben worden. Die Ge—
schäfte derselben werden von dem Regierungs-Präsidenten
mit den der Regierung zustehenden Befugnissen verwaltet,
soweit nicht durch die vorstehend angeführten Gesetze ab—
veichende Bestimmungen getroffen sind.
An die Stelle der Abtheilung des Innern tritt für die
bisher von ihr bearbeiteten Kirchens und Schulsachen nach
z22 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 eine Abtheilung für
Kirchen-und Schulwesen.
Ferner wird nach 8 28 a. a. O. ein Bezirlsausschuß
gebildet, welcher aus dem Regierungs-Präsidenten als Vor—
atzenden und aus sechs Mitgliedern besteht.
Zwei dieser Mitglieder werden vom Könige auf Lebens—
zeit ernannt und zwar das eine derselben gleichzeitig zum
Stellvertreter des Regierungs-Präsidenten im Vorsitze mit
dem Titel Verwaltungsgerichts-Direktor.
Die vier anderen Mitglieder werden aus den Einwoh—
nern des Bezirkes durch den Provinzial-Ausschuß gewählt:
In gleicher Weise wählt letzterer vier Stellvertreter.
»ewählt find in der Sitzung des Rheinischen Provinzialrusschusses
vom 25. Juni 1888 als:
Mitglieder. Stellvertreter.
Vopelius Richard, Fabrik- Freiherrr von Stumm Carl.
desitzer zu Sulzbach, Geheimer Commerzien—
rat zu Halberg,
Boch Renée, General-Di- Alff Appollinar, Ritterrektor
zu Metlach, gutsbesitzer und Lederfa—
brikant zu Taben,
Rautenstrauch Wilhelm, Laeis Eduard, Fabrikbe—
Gutsbesitzer zu Eitelsbach, sitzer zu Trier,
dimbourg Johann Peter, Merrem Jakob, Guts—
Butsbesitzer zu Bitburg, sitzer zu Altrich bei
Wittlich.
Trier, den 3. Juli 1888.
Der Regierungs-Präsident.
Nasse.
Bekanntmachung, die Prufung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungskommission für Hufschmiede (Amts—
blattibekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist ein
Prüfungstermin
auf den 27. September 1888
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschloggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Besetze vom 18. Juni 1884 (G.⸗S. S. 805) erforderliche
Prüsungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor diesem Termine bei dem
Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem com.
stönigl. Departements⸗Tierarzt Pech hier unter Ein—
reichung des Geburtsscheins, etwaiger Zeugnisse über
die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
Einsendung der Prfungsgebühr von 10 Me. sich zur
Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforder—
liche Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter
Angade der Stunde und des Lokals der Prüfung durch den
Herrn Vorsitzenden der Kommission.
Trier, den 16. Juli 1888.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V. von Geldern.
Dem Königlichen Regierungs-Rath Schreiber hier ist
durch Allerhöchstes Patent vom 14. v. Mts. der Charakter
als Geheimer Regierungs-Rath verliehen worden.
Trier, den 17. Juli 1888.
Der Regierungs⸗Präsident,
Nasse.
Nachdem Seine Moöjestät der König Allergnädigst ge—
cuht haben, mich zum Unterstaatssekretär im Ministerium
der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten
zu ernennen, lege ich mein hiesiges Amt nieder.
Es ist mir Bedürfniß, allen Behörden und Beamten
für das mir stets bewiesene bereitwillige Entgegenkommen,
sowie für die mir gewährte Unterstützung, und den Be—
wohnern des Regierungsbezirks für alle Beweise des Ver—
trauens und Wohlwollens meinen aufrichtigsten und wärmsten
Dank zu sagen.
Nicht leichten Herzens scheide ich aus der mir lieb
gewordenen Amtsthätigkeit und werde für das fernere Ge—
deihen des Bezirks stets die treuesten Wünsche hegen und
demselben meine regste Theilnahme widmen.
Trier, den 23. Juli 1888.
Der Regierungs-Präsident,
Nasse.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
hom 15. Juni 1888 dem Central-Comite des Preußischen
Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter
Krieger die Erlaubniß ertheilt, die Dritte der demselben
zemaͤß der Allerhöchsten Bestimmung vom 5. Februar 1885
jestatteten Geldlotterien nach einem von dem ursprünglichen
ibweichenden Plane zu veranstalten, dergestalt, daß 400 000
Loose zu 3 Mark unter Aussetzung von 4119 Gewinnen
im Gesammtbetrage von 575 000 Mk. — anstatt, wie ur⸗
sprünglich beabsichtigt, 280 000 Loose zu 5 Mek. mit 3569
Gewinnen im Gesammtbetrage von 625 000 Mark — aus—
gegeben werden sollen.
Trier, den 80. Juni 1888.
Das für unsern Verwaltungs-Bezirk bestimmte Stipen—⸗
dium zum Besuche der Königlichen technischen Hochschule
zu Berlin im Betrage von 600 Mk. jährlich, wird am 1.
Oktober d. J. wieder verfügbar. Bewerber um dieses
Stipendium fordern wir hiermit auf, ihre desfallsigen Ge—
suche bis spätestens 15. August d. J. an uns einzureichen.
unter Beisügung folgender Schriftstücke:
1. des Geburtscheines,
2. eines Gesundheits-Attestes, in welchem ausgedrückt
sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtig—
keit für die praktische Ausübung des von ihm er—
wählten Gewerbes und für die Anstrengungen des
Unterrichts im Institut besitzt,
3. eines Zeugnisses der Reife von einer zu Entlas—⸗
sungs-Prüfungen berechtigten Gewerbeschule, einem
Realgymnasium oder einem Gymnasium.
Die Gewerbeschüler müssen in der Abgangs-Prü—
fung das Prädikat mit Auszeichnung bestanden“ erlangt
haben, und die Realgymnasial- und Gymnasialschüler
Zeugnisse besitzen, welche vorzügliche Leistungen und
hervorragende Fähigkeiten außer Zweifel stellen, nich
minder den Nachweis liefern, daß sie die erforderlich
Uebung im Freihand- und Linearzeichnen erworben