Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Das Aushebungs-Geschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von
Vormittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Donnerstag, den 12. Juli.
Vorstellung:
der als dauernd untauglich zum Vorschlag gebrachten
Mannschaften,
der wegen zeitiger Untäuglichkeit zum Landsturm J
in Vorschlag gebrachten Leute,
der wegen bedingter Tauglichkeit zum Landsturm J in
Vorschlag gebrachten Mannschaften,
der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
vordesignirten Leute.
Freitag, den 13. Juli.
Vorstellung:
a. der wegen geringer körperlicher Fehler zur Ersatz- Re—
serve vordesignirten Leute.
der wegen vorübergehender Untauglichkeit zur Ersatz-Reserve
vorgemusterten Mannschaften,
Samstag, den 14. Juli.
Vorstellung:
a. der Forstlehrlinge,
d. der Freiwilligen,
z. der vorwegeinzustellenden Militairpflichtigen.
J. eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
and zwar bis einschließlich Loos Nr. 1018 des Jahr⸗
jangs 1866.
Montag, den 16. Juli.
Vorstellung:
1. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1866
(von Loos Nr. 1028 ab) —
eines Theiles der vorzumerkenden Ersatzpflichtigen des
Jahrgangs 1867 und bis einschließlich Loos Nr. 927.
Dienstag, den 17. Juli.
Vorstellung:
2. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1867
(von Loos Nr. 931 ab),
eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
des laufenden Jahrgangs und zwar bis einschließlich
doos Nr. 888.
Mittwoch, den 18. Juli.
Irttune derunge- Nachteisung in
der in der Veränderungs ˖ Nachweisung in Zugang ge—
brachten Mannschaften.— uß in Zun 30
des Restes der Militärpflichtigen des laufenden Jahr⸗
gangs (von. Loos Nr. 887 ab),
der Ueberzähligen früherer Jahrgänge,
der in den Beilagen J. II und III enthaltenen Mann—
schafen.
Donnerstag, den 19. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleute.
FJreitag, den 20. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleufte.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgeforbert, bei Vermeidung der gesetz—
lichen Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange—
zebenen Orte, morgens punkt 719/3 Uhr, sauber gewaschen
und mit reiner Bekleidung versehen, zur Aushebung zu er—
icheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizei-Behoörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reclamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichiigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteten Familbien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Ternine perfsönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗,
Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
gegen alle diejenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer
Arbeits-, Erwerbs⸗- bezw. Auffichtsfähigkeit vehauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen. unnach⸗
sichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtizen, welche beim diesjäh—⸗
rigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen für
mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntmachung u.
namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand für irgend
eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vorschützen kann.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bür⸗
germeister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen
Geschäststagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht
deren vorherige Dispensirung wegen dringender amt—
licher Geschäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist—
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht,
für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-Ersatz- Geschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem
Her- und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohn⸗
orten möglichst Sorge tragen zu wollen, um den in den
letzten Jahren bei dieser Gelegenheit mehrfach vorgekomme—
nen Excessen vorzubeugen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
heutigen Tage — das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft be—
treffend — ersuche die Herren Bürgermeister ich hierdurch,
mir spätestens bis zum 5. Juli er.
1. ein Verzeichniß der bei der Aushebung concurriren—
den Brüder,
2. eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe, einzureichen,
sodann siad mir in demselben Termine
3. noch diejenigen zum Ober-Ersatz- Geschäft beorderten
Mannschaften zu bezeichnen, welche sich zu der vorge—
ladenen Zeit in hiessiger Strafaustalt in Haft befinden.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Saarbrücken, den 9. Juli 1888.
Der Könialiche Landrath OPr. von Voß.
Redaction des nicht amtlichen Theils Druck und Serlag von Gbrüder Hferin