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— 4.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Montag, den 28. Januar
1I888
nehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam,
daß die letzteren allein als ‚Königliche Lotterie-Einnahmen“
oder „Königliche Lotterie-Einnehmer“ sich namhaft machen
Berlin, den 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie⸗Direktion,
Dammas. Lilienthal.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie Komtor,
Lotterie-Einnahmen oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und
deren Inhaber sich als Lotterie Einnehmer resp. Kollekteur
bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie
und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung
als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotte—
rieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner
noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen
selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge für sich
ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an
die Lotterie Verwaltung auf Looseernenerung und auf Ge—
winnzahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheil—
schein⸗-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer
häufig betrügerisch versahren, indem sie die Loose, auf
welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirk—
lich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als
der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem
sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und
mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den
ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letz—
teren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Kön.
Pr. Gen. Lotterie-Direkt.“ und die gedruckte Unterschrift
„Königl. Preuß. General-Lotterie-Direktion“ tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie-Ein⸗
nehmer benenneden und ihr Geschäft als „Lotterie Einnahme“,
oder „Lotterie-Komtor“ bezeichnenden Privat-Verkäufern
von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Ein—
Formular sür die Nachweisung.
Bekanntmachung, betreffend die Nachweisungen von Regie⸗Bauarbeiten.
Vom 12. Dezember 1887.
Nach 8 22 Absatz 1 des Bauunfallbersicherungsge—
setzes vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287)
haben Unternehmer, welche Regie-Bauardbeiten ausführen,
zu deren Ausführung, einzeln genommen, mehr als fechs
Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind, von einem
von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden und
öffentlich bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der
Landes-Centralbehörde bestimmten Behörde nach einem von
dem Reichs-Versicherungsamt vorzuschreibenden Formular
längstens binnen drei Tagen nach Ablauf eines jeden Mo—
nats eine Nachweisung der in diesem Monat bei Ausfüh—
rung der Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage und der von
den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vor—
zulegen.
Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen
vorzulegen sind, wird hiermit der 1. Januar 1888 bestimmt.
Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten
abgedruckte Formular vorgeschrieben.
Im übrigen wird wegen der Anmeldung auf die bei—
gesügte Anleitung hingewiesen.
Berlin, den 12. Dezember 1887.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
Staat...
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde
Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde
GemeindenStadt⸗Guts⸗PBezirk.
der im Monat
2
Rachweisunng
— ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich
verwendet worden sind.
(5 22 des Bauuniallversicherunas»5*
a. Vor- und Zuname, Stand und Wohnung des Unternehmers
b. Ort der Bauarbeit (Baustelle) . .,
c. Gegenstand der Bauarbeit)
d. Art des Betriebes).. .
e. Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.)).....
f. Ist fur den vorvergangenen Monai schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja eder Nein)) q
g. Ift die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein)..
h. Wenn die Bauarheit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? (Ja oder Nein.)
i B. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer⸗, Zimmer und Dachdeckerarbelt.
Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptaäͤrdeitsweig zu untersireichen.
2) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren ꝛc.
2) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen s und ẽnicht au beantworten
iDie Fragte ktill nur dann zu beantworten wenßn die FSre bein vonen