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Montag, den 16. Juli.
Vorstellung:
.. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1866
(von Loos Nr. 1028 ab),
eines Theiles der vorzumerkenden Ersatzpflichtigen des
Jahrgangs 1867 und bis einschließzlich Loos Nr. 927.
Dienstag, den 17. Juli.
Vorstellung:
.. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1867
(von Loos Nr. 831 ab),
eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
des laufenden Jahrgangs und zwar bis einschließlich
doos Nr, 886.
Mittwoch, den 18. Juli.
Vorstellung:
der in der Veränderungs-Nachweisung in Zugang ge⸗—
brachten Mannschaften,
des Restes der Militärpflichtigen des laufenden Jahrgangs
(von Loos Nr. 887 ab),
2. der Ueberzähligen früherer Jahrgänge,
I. der in den Beilagen J, II und II enthaltenen Mann⸗
cchaften.
Donnerstag, den 19. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleute.
Freitag, den 20. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleute.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehbrende Wilitärpflichtige
merden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz—
lichen Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange—
gebenen Orte, morgens punkt 740 Uhr, sauber gewaschen
ind mit reiner Bekleidung versehen, zur Aushebung zu er—
scheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
hezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizei-Behörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reclamationen ist erforderlich,
daß jümmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Mitglie—
der männsichen Geschlechts im Termine persönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗,
Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
hon den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
Jegen alle diejenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer
Arbeitẽ-, Erwerbs- bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
cheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
iund durch Ättest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach—
iichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reklama—
ionen, ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche
deim diesjährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurück—
zestellt wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 18 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
jür mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntmach⸗
ung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand
sür irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor⸗
schützen kann.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bür⸗
germeister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen
Seschäftstagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht
deren vorherige Dispensirung wegen dringender amt—
licher Geschäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht,
für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-Ersatz-Geschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem
Her⸗ und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohn⸗
orten möglichst Sorge tragen zu wollen, um den in den
letzten Jahren bei dieser Gelegenheit mehrfach vorgekomme—
nen Excessen vorzubeugen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
heutigen Tage — das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft be—
lreffend — ersuche die Herren Bürgermeister ich hierdurch.
mir spätestens bis zum 3. Juli er.
1. ein Verzeichniß der bei der Aushebung concurriren—
den Brüder,
2. eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe, einzureichen,
sodann sind mir in demselben Termine
3. noch diejenigen zum Ober-Ersatz-Geschäft beorderten
Mannschaften zu bezeichnen, welche sich zu der vor⸗
geladenen Zeit in hiesiger Strafanstalt in Haft
befinden.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Bekanntmachung.
Der unterm 12. Mai 1886 gegen den Bergmann Ma—
thias Zimmer aus Buchenschachen wegen schweren Dieb—
ftahls erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Saarbrücken, den 25. Juni 1898.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Personal-Chronik.
Pensionirt: der Stations-Vorsteher II. Klasse August
Joseph Ernst zu Kleinblittersdorf.
Der evang. Lehrer Seibert zu Walpershofen, im Kreise
Saarbrücken, ist an die evangelische Schule zu Allenbach.
im Kreise Bernkastel, berufen worden.
Der ev. Lehrer Zirbes zu Altenwald ist an die evan—
gelische Schul zu Walpershofen, im Kreise Saarbrücken
verufen worden.
Die katholische Lehrerin Anna Cosse zu Völklingen,
Kreis Saarbrücken, ist in diesem Amte definitiv bestätigt
worden.
Die katholische Lehrerin Anna Zender zu Völklingen,
Kreis Saarbrücken, ist in diesem Amte definitiv bestätigt
worden.
Die kathol. Lehrerin Caspar zu Eimersdorf, im Kreise
Saarlouis, ist an die katholische Schule zu Wehrden, im
NLreise Saarbrücken, berufen worden.
Saarbrücken, den 2. Juli 1888.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
erion des ct amusicben Theils Drok und Verlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.