Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekannimachung, betreffend die 5. Verloosung Z!' / 320/igen Staatsschuld⸗
scheinen von 1842.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 22. v.
Mits. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. März d. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte 5. Verloosung der 312 00igen Staatsschuldscheinen
 von 1842 veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—-blatte
 beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt⸗
asse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer⸗e und Gemeinde⸗-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver⸗
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 3. April 1888.
Königliche Regierung.
Nasse.

Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV zu den
Preußischen konsolidirten 40/0igen Staatsanleihe
oon 1876 bis 1879.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der Preußischen konsolidirten 4prozentigen
Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die Zinsen für die
Zeit vom 1. Juli 1888 bis 80. Juni 1898 nebst den An—
weisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom
1. Juni d. Is. ab von der Kontrolle der Staatspapiere
hierselbst, — Oranienstraße 9294, unten links — Vor—⸗
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und
Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen
werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst
wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftrag⸗
ten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins—
scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben,
zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem
Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind.
Benügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangs⸗
bescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er
eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen.
Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exem—
plar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zu—
rück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der
Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa⸗
piere sich mit den Inhabern der Kinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei—
sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbeschei—
nigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aus—
haͤndigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den ge—
dachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Re—
zierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen
kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Kinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Bertlin, den 19. April 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Trier, den 27. April 1888.
Königliche Regierung,
Nasse.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein—
provinz vom 5. d. Mts. ist die Aufhebung der beiden bis—
her zu Föhren, im Landkreise Trier, am Mittwoch nach
Urbanus und am Montag nach Mathäus Evangelist statt—
findenden Kram- und Viehmärkte angeor dnet worden
Trier, den 16. Juni 1888.

—

Bekanntmachung anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Königliche Regierung zu Trier hat mit Verfügung
vom 15. d. Mts. J. B. 7268 genehmigt, daß die diesjäh—
rige Kirmes auf den ersten Sonntag im Monat August
also den 5. August abgehalten werde.
Die Einwohnerschaft wird hiervon in Kenntniß gesetzt—
Malstatt-Burbach, 25. Juni 1888.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Das Aushebungs-Geschäst wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von
Vormittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Donnerstag, den 12. Juli.
Vorstellung:
a. der als dauernd untauglich zum Vorschlag gebrachten
Mannschaften,
d. der wegen zeitiger Untauglichkeit zum Landsturm 1
in Vorschlag gebrachten Leute,
der wegen bedingter Tauglichkeit zum Landsturm J in
Vorschlag gebrachten Mannschaften,
der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
vordesignirten Leute.
Freitag, den 18. Juli.
Vorstellung:
3. der wegen geringer körperlicher Fehler zur Ersatz-Re—
serve vordesignirten Leute.
b. der wegen vorübergehender Untauglichkeit zur Ersatz-Reserve
 vorgemusterten Mannschaften,
Samstag, den 14. Juli.
Vorstellung:
a. der Forstlehrlinge,
b. der Freiwilligen,
c. der vorwegeinzustellenden Militairpflichtigen.
d. eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 1013 des Jabrgangs
 1866.
            
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