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gung von Ottern erweisen sollten, außerordentliche Remu⸗
nerationen zu bewilligen.
Saarbrücken, den 19. Juni 1888.
Der Köonigl. Landrath, beurl.
J. V.: J. Kiefer, Kreis⸗-Deputirter.
Das Aushebungs-Geschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von
Vormittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Mittwoch, den 11. Juli.
Vorstellung:
der als dauernd untauglich in Vorschlag gebrachten
Mannschaften,
der wegen zeitiger Untauglichkeit zum Landsturm 1
in Vorschlag gebrachten Leute,
der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
vordesignirten Militairpflichtigen.
Donnerstag, den 12. Juli.
Vorstellung:
a. der wegen bedingter Tauglichkeit zum Landsturm J
in Vorschlag gebrachten Mannschaften,
der wegen geringer körperlicher Fehler zur Ersatz-Re—
serve vordesignirten Leute.
Freitag, den 13. Juli.
Vorstellung:
a. der wegen vorübergehender Untauglichkeit zur Ersatz-Reserve
vorgemusterten Mannschaften,
b. der Forstlehrlinge,
o. der Freiwilligen,
dd. der vorwegeinzustellenden Militairpflichtigen.
Samstag, den 14 Quli.
Vorstellung:
eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
and zwar bis einschließlich Loos Nr. 1088 des Jahr⸗
gangs 1866.
Montag, den 16. Juli.
Vorstellung:
2. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1866
(won Loos Nr. 1093 ab),
* vorzumerkenden Militairpflichtigen des Jahrgangs
887.
Dienstag, den 17. Juli.
Vorstellung:
eines Theiles der Ersatzpflichtigen des laufenden Jahr—
Jangs und zwar bis einschließlich Loos Nr. 886
Mittwoch, den 18. Juli.
Vorstellung:
1. der in der Veränderungs-Nachweisung in Zugang ge—
brachten Mannschaften,
d. des Restes der Militärpflichtigen vom laufenden Jahr⸗
gang (von Loos Nr. 887 ab),
ec. der Ueberzähligen früherer Jahrgänge,
J. der in den Beilagen J, II und III enthaltenen Mann⸗
schaften.
Donnerstag, den 19. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleute.
Freitag, den 20. Juli.
Superrevision der Invaliden und Wehrleute.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen
Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange—
gebenen Orte, Morgens punkt 79 Uhr, sauber gewaschen
.
und mit reiner Bekleidung versehen, zur Aushebung zu
erscheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat
ein bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch
die PolizeiBehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reclamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichtten Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs-,
Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
gegen alle diejenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer
Arbeits-, Erwerbs⸗ bezw. Auffsichtsfähigkeit bebauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach—
sichtlich zürückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär⸗Reklama—
tionen, ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche
beim diesjährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurück⸗
gestellt wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mark
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntmach—
ung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand
für irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor⸗
schützen kann.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bür—
germeister bz. deren Stellvertreter an sämmtlichen Geschäfts—
tagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht deren
vorherige Dispensirung wegen dringender amtlicher Ge—
schäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht,
für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen Ober—
Ersatz⸗ Geschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her—
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu wollen, um den in den letzten
Jahren bei dieser Gelegenheit mehrfach vorgekommenen
Excessen vorzubeugen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1888.
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
heutigen Tage — das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft be⸗
treffend — ersuche die Herren Bürgermeister ich hierdurch.
mir spätestens bis zum 5. Juli er.
1. ein Verzeichniß der bei der Aushebung concurriren—
den Brüder,
2. eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt
haben, mit Angabe der betreffenden Urteile und der
Dauer der erkannten Strafe, einzureichen,
sodann sind mir in demselben Termine
noch diejenigen zum Ober⸗Ersatz -Geschäft beorderten
Mannschaften zu bezeichnen, welche sich zu der vor⸗
geladenen Zeit in hiesiger Strafanstalt in Haft
befinden.
Saarbrücken, den 23. Juni 18838