Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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welche zwischenzeitlich von dem Herrn Oberpräsidenten der
Riheinprovinz bestätigt worden, anzunehmen.
II. Wahl dreier Abgeordneten zum Provinzial—
landtage.
MNach der aufgenommenen bezüglichen Whhlverhandlung
sind auf die gesetzliche Dauer von 6 Jahren in drei getrenn⸗
ten Wahlgängen gewählt worden:
l. Herr Ludwig Heinrich Röchling, Gutsbesitzer und
Beigeordneter der Stadt St. Johann,
2. Herr Landrath Dr. jur. von Voß zu Saarbrücken,
3. Herr Kommerzienrath Emil Haldy, Rittergutsbesitzer
und Banquier in St. Johann.
Die Gewählten erklärten die Wahl anzunehmen.
Festsetzung der Geschäftsordnung für den
Kreistag (5 69 der Kreisordnung.)
Die vom Kreisausschuß vorberathene Geschäftsordnung
zür den Kreistag wird in der vorliegenden Fassung ange—
ommen.
J. Bestimmung über Bekanntmachung des
Inhalts der Kreistagsbeschlüsse (569 Abs. 3
der Kreisordnung,))
Gemäß 8 16 der zu W gedachten Geschäftsordnung
ist der Inhalt der Kreistagsbeschlüsse, mit Ausnahme der
in geheimer Sitzung gefaßten, insosern der Kreistag nicht
in einem einzelnen Falle etwas anderes beschließt, von dem
Kreisausschusse durch das Kreisblatt zur öffentlichen Kennt⸗
niß zu bringen. Dem Kreisausschusse bleibt indeß über—
lassen, Beschlüsse des Kreistags, welche in nicht geheimer
Sitzung gefaßt werden, je nach der Wichtigkeit des Gegen—
standes auch in einer oder mehreren der im Kreise er—
scheinenden Zeitungen zur Veröffentlichung zu bringen.
VI. Festsetzung der den Mitgliedern des
treisausschusses für ihre Baarauslagen zu ge—
währenden Entschädigung (5 84 der Kr.Ordn.)
Kreistag beschließt in Anbetracht dessen, daß den in
den Städten Saarbrücken und St. Johann wohnhaften Mit⸗
zliedern des Kreisausschusses Baarauslagen für den Be—
such der Kreisausschußsitzungen in der Regel nicht entstehen
werden, nur den außerhalb genannter beiden Städte wohn—
haften Kreisausschußmitgliedern eine Vergütung zu gewäh—
en, welche betragen soll,
a. an Tagegeld den Betrag von 6 Mk.
2. an Reisekosten
yro Kilometer Eisenbahnfahrt 10 Pfge.
— ohne Zu⸗ und Abgangszulagen —
pro Kilometer Landweg 20 Pfge.
Die gleichen Sätze werden auch für sonstige Dienst—
reisen, welche von Kreisausschußmitgliedern in Angelegen—
heiten des Kreisverbandes auszuführen sind, zugebilligt mit
der Maßgabe, daß für den Besuch der Kreistage — 8 59
der Kr.-Ordn. — Tagegelder oder Reisekosten nicht gezahlt
verden.
VII. Anstellung eines Kreisausschußsekre—
tairs (5 61 Nr. 7 der Kr.⸗Ordn.)
Auf desfallsigen Antrag des Kreisausschusses ward
oom Kreistag Anbetrachts der sehr bedeutenden Geschäfts—
s'ast, welche dem Kreisausschusse des diesseitigen Kreises
obliegen werde, die Anstellung eines ständigen Beamten als
Ktreisausschu ßsekretair unter Feststellung der demselben zu
zewährenden Jahresbesoldung einstimmig beschlossen.
VIII. Die in Bezug auf die sonst für die
Kreis⸗Kommunal-Verwaltung aufzuwenden—
den Kosten, insbesondere für Stellung weiterer Hülfs—
kräfte und für Beschaffung der Schreibmaterialien und

andere Büreaubedürfnisse ꝛc. des Kreisausschusses werden
insgesammt auf jährlich 2200 Mk. festgesetzt.
IX. In die Kommission zur Begutachtung der
Klassenstener-Reklamationen pro 1888/89 wurden
die letztjährigen Mitglieder wieder gewählt, nämlich:
1. Herr Friedrich Brenner zu Dudweiler,
Konrad Groß zu Riegelsberg,
Jakob Huppert zu Fürstenhausen,
Georg Sehmer zu St. Johann,
Heinrich Walter zu St. Arnual,
Ludwig Heck zu Saarbrücken,
„ Mathias Raabe zu Malstatt-Burbach.
C. gahl von Vertrauensmännern zur Bil—
dung des Ausschufsses für die Aufstellung der
Geschworenen- und Schöffenlisten bei den
Amtsgerichten des Kreises (ß 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes
 vom 27. Janunar 1877.)
Es wurden gewählt nachgenannte Herren:
a. für das Königl. Amisgericht Saarbrücken.
1. Ferdinand Müller zu Saarbrücken,
2. Paul Röchling zu Saarbrücken,
3. Gustas Bruch zu St. Johann,
4. Heinrich Köhl zu Malstatt-Burbach,
5. Fritz Dill zu Dudweiler,
6. Louis Chelius zu St. Arnual,
7. Karl Schmidt zu Gersweiler.
h. für das Königl. Amtsgericht Sulzbach.
1. Louis Vopelius zu Sulzhach,
2. Ludwig Zeitz zu Sulzbach,
3. Robert Schmidtborn zu Friedrichsthal,
4. Ernst Wentzel zu Friedrichsthal,
5. Friedrich Schmidt sen. zu Holz,
6. Hermann Köhl zu Quierschied,
7. Alexander Bauer zu Hofgut Großwald.
c. für das Königl. Amtsgericht Völklingen.
——
2. Jakob Huppert zu Fürstenhausen,
3. Ferdinand Karcher zu Geislautern,.
Christian Regitz zu Carlsbrunn,
Johann Speicher⸗Lehnerts zu Püttlingen,
Maschinenwerkmeister Röller zu Obervölklingen,
7. Johann Himbert zu Kölln.
XIL. Wahl der Mitglieder und ihrer Stell—
vertreter zur Pferde-Musterungs- und bezw.
Aushebungs-Commisfion(ß 14 und 22Al. 2 Nr.2
des Pferde-Aushebungs-⸗Reglements vom 22.
Juni 1886.)
A. In die für die gemäß 8 12 Al. 2 des Pferde-Aus⸗
hebungs-Reglements vom 22. Juni 1886 vom Landrathe
zebildeten fünf Pserde-Musterungsbezirke auf Grund der
Vorschriften der 88 18 und 14 loc. eit. einzurichtenden
Musterungs⸗-Kommissionen werden auf die Dauer von 6
Jahren folgende Herren erwählt:
für den J Musterungsbezirk, vestehend aus den
Städten Saarbrücken, St. Johann und Mal—
statt-Burbach und der Gemeinde St. Arnual.
als Mitglieder:
1. Heinrich Kalck zu Saarbrücken,
2. Louis Volz zu St. Johann,
3. Heinrich Huppert zu Saarbrücken
als Stellvertreter:
1. Gustav Bruch in St. Johann,
2. Jakob Baldes in St. Johann,
3.Clemens Hillebrand in Saarbrücken.
            
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