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den Kreis Saarbrücken.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, den 18. Juni
1
B88.
α —, —
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Postoufträge im Verkehr mit San Salvador.
Vom J. Juni ab können im Verkehr mit San Salvador,
der Hauptstadt der Republik Salvador, Gelder bis zum
Meistbetrage von 200 Pesos Gold im Wege des Postauf—
trages unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bestim—
mungen und Gebühren eingezogen werden.
Wechselproteste werden nicht vermittelt.
Berlhin W., den 21. Mai 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.'
Rheinische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft.
Im Anschlusse an die diesseitige Veröffentlichung vom
10. April 1888 wird bekannt gemacht, daß das Unter—
nehmer-Verzeichniß genau 89,7 em hoch und 49,6 em breit
sein muß und dem anliegenden in natürlicher Größe ge—
)ruckten Schema entsprechen muß.
Düsseldorf, den 17. Mai 1888.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz.
Klein.
Der seitherige wissenschaftliche Hilfslehrer H. Meyer
ist von uns zum ordentlichen Lehrer an der Gewerbevor—
schule zu Saarbrücken ernannt worden.
Coblenz, den 28. Mai 1888.
Koönigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
Des Königs Moöjestät haben zu befehlen geruht, daß
der Rheinische Provinzial-Landtag zum 17. Juni d. Is.
nach Düsseldorf zusammen berufen werde.
Coblenz, den 2. Juni 1888.
Der Königliche Landtags-Commissarius.
Ober⸗Präsident der Rheinprovinz.
von Bardeleben.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung die Prufung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungskommission für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
vom 11. April 1883 S. 120) ist ein
Prüfungstermin
auf den 28. Juni 1888
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb
des Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach
dem Gesetze vom 18. Juni 1884 (G. S. S. 305) ersforder
liche Prüfungszengniß zu erwerben beabsichtigen, werden
hiermit aufgefordert,
4 Wochen vor diesem Termine bei dem Vorsitzenden
der Prüfungskommission, dem comm. Königl. Depar—
tementsthierarzt Pech hierselbst unter Einreichung des
Geburtsscheins, etwaiger Zeugnisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von 10 Mark sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforder—
liche Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter
Angabe der Stunde und des Lokals der Prüfung durch den
Herrn Vorsitzenden der Kommission.
Trier, den 22. Mai 1888.
Konigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
von Geldern.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Die Stelle des Bürgermeistereiboten und Polizeidieners
für die Bürgermeisterei Ludweiler, mit einer jährüchen Be—
soldung von 600 Mark, ist neu zu besetzen: Hierauf reflek—
tierende versorgungsberechtigte Personen wollen sich inner—
halb vier Wochen unter Vorlegung ihrer Atteste schriftlich
bei dem Unterzeichneten melden.
Ludweiler, den 8. Juni 1888.
Der Bürgermeister
Petermann
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Auf dem am 14. April d. Is. stattgehabten Kreistage
kamen folgende Gegenstände zur Verhandiung:
J. Prüfung der Wahl eines Kreistags-Ab—
geordneten:
Die an Stelle der auf dem Kreisstage vom 8. März
d. Is. für ungültig befundenen Kreistagsabgeordnetenwahi
am 14. selbigen Monats erfolgte Neuwahl eines Kreistags—
abgeordneten für die Landbürgermeisterei Sulzbach, welche
auf den Glashüttenbesitzer Herrn Kouis Vopelius daselbst
gefallen, wird nach geschehener Prüfung der bezüglichen
Verhandlungen für gültig erklärt.
II. Wahl zweier Kreisdeputirten.
Zu Kreisdeputirten für den Kreis Saarbrücken auf
die gesetzliche Ausdauer von 6 Jahren wurden per Akbkla—
mation gewählt die Herren:
1. Ludwig Heinrich Röchling, Gutsbesitzer und Beigeord—
neter der Stadt St. Johann,
2. Julius Kiefer, Bürgermeister a. D. in Saarbrücken.
Beide Gewählten erklärten die auf sie gefallene Wahl.