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Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 24
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Montag, den 11. Juni
ISSS.
— —
Das Mindesimaß für den Brustumfang beträgt
bei einem Alter vou 17518 Jahren 74 bis 80 Em.,
von 18-ÿ19 Jahren 76—82 Em,, nach zurügelegtem
19. Lebensjahre 778—84 Em.
Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben,
lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit
lesen und schreiben kösnen und die ersten Grundlagen
des Rechnens mit unbenaunnten Zahlen kennen.
3. Der Eintritt in eine Unteroffizierschule kann uur daun
erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor verpflichtet,
nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizier—
schule au einen Truppentheil noch vier Jahre im
aktiven Heere zu dienen.
Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug,
zwei Hemden und mit'6 M. zur Beschaffung des er—
forderlichen Putzzeuges versehen sein. Im Uebrigen
ist die Ausbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unter—
offizierschulen werden bekleidet und verpflegt wie jeder
Soldat des aktiven Heeres.
Wer in eine Unteroffizierschule aufgenommen zu wer—
den wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur
seines Aufenthaltsorts oder bei einem der Komman—
deure der Unteroffizierschulen in Potsdam, Wiebrich,
Ettlingen und Marienwerder unter Vorzeigung eines
von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission
feines Aushebungsvbezirks ausgestellten Meldescheins
persönlich zu melden.
Da die Unteroffizierschulen in Jülich und Weißen—
fels sich aus Unteroffizier-Vorsckhülern ergänzen, so findet
die Einstellung von Freiwilligen daselbst nicht mehr statt.
11. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen,
sowie die ärztliche Untersüchung günstig ausgefallen,
so wird zunächst die Verpflichfungsverhandlung über
die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit (Ziffer 8)
aufgenommen.
Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Bezirks—
kommandeur den freiwilligen Eintritt nachgesucht
haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Au—
nahmeschein von der Unteroffizierschule, welcher sie
zugetheilt worden sind.
Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der
Freiwillige in die Klasse der vorläufig in die Heimath
beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung erfolgi
von derjenigen Unteroffizierschule, welche den An—⸗
nahmeschein ausgestellt hat, durch Vermittelung des
betreffenden Bezukskommandeurs.
Eine Lösung der Eintrittsverpflichtung kann nur
mit Genehmigung der Inspektion der Infanterieschulen
erfolgen. Kosten dürfen der Militärverwaltung hier—
durch nicht entstehen. Wird die Lösung der Ver—
pflichtung nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizier—
(Fortsetzung und Schluß.)
Rachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unter—
affizierschulen zu Potsdam, Biebrich, Ettlingen und Marien—
werder eingestellt zu werden wünschen.
Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge
Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen,
zu Unteroffizieren heranzubilden.
Der Aufenthalt in der Unteosfizierschule dauert in
der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit nur zwei
Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche
nilitärische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten,
welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die
hevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feld—
webelrc.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmei—
sters ꝛc.) und des Civildienstes zu erlangen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rech—
den, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von
Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Ge—
schichte, Geogrophie, Planzeichnen und Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen,
Bajopetifechten und Schwimmen.
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule gibt den
zungen Leuten keinen Anspruch auf die Befoörderung
zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der
zuten Führung und der erlangten Dienstkenutniß des
Cinzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden
dereits auf den Untroffizierschulen zu überzähligen
Auteroffizieren besördert und treten bei ihrem Aus—
scheiden in das Heer sogleich in etatsmäßige Unter—
offizierstellen.
Ueberweisung von Unteroffizierschülern erfolgen nur
an Infanterie- und Artillerie-Truppentheile. Für die
Vertheilung an diese Truppentheile ist in erster Linie
das dienstliche Bedürfniß maßgebend, indessen sollen
die Wünsche der Einzelnen um Zutheilung an be—
stimmte Truppentheile nach Möglichkeit berücksichtigt
werden.
Die Füsiliere der Unteroffizierschulen stehen wie jeder
andere Soldat des aktiven Heeres unter den mili—
ärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid
zu leisten.
Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß
mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr
noch nicht vollendet haben.
Der Einzustellende soll mindestens 157 Em.
groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Ge—
brechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen
Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für densFriedens—
dienst der Infanterie besitzen.