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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Montag, den 25. April
Bekanntmachungen der Central-Behörden. —
Die im Jahre 1887 zu Berlin abzuhaltende Prüfung
für Vorsteher an Tau bstuümmenaustalten wird Mittwoch,
den 21. September d. Is. beginnen.
Meldungen zu derselben sind bis zum 15. Juli d. J.
bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulkollegium, in
dessen Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beschäf⸗
tigt ist, unter Einreichung der in 85 der Prüfungsordnung
vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thätig
sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises,
daß solche mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten erfolge, bis
zum 1. August d. Is. unmittelbar au mich richten.
Berlin, den 12. März 1887.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Im Auftrage:
de la Croix.
Nr. 17.
ISST.
oder Unterlassungen — insbesondere zu langsamem Vorbei—
passiren, zum Ausweichen, zum Unterlassen von Tabak—
rauchen, zum Auslöschen von Feuer — ungesäͤumt Folge
zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden unbeschadet des nöthigen—
falls von dem Begleitkommando zur Anwenduug zu bringen—
den unmittelbaren Zwanges nach 8 867 Nr. 5 des Sttaf⸗
gesetzbuchs bestraft.
Die den gleichen Gegenstand betreffende Polizeiverord—
nung der unterzeichneten Königlichen Regierung vom 26.
März 1886 (Amtsblatt für 1886, S. 114) tritt außer
Kraft.
Trier, den 26. März 1887.
Koönigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
von Geldern.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 9. Dezember v. Is. Nr. 11708 dem Consi—
storium und dem Kirchenrathe der evangelischen Gemeinde
zu Metz die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der
Mittel zum Neubau einer evangelischen Kirche für die
Filial-Kirchengemeinde Montigny-Sablon eine Haussamm—
lung bei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz
durch Abgeordnete bis zum Schlusse de J. abhalten zu
assen.
Mit der Erhebung dieser Sammlung im diesseitigen
Bezirke sind nachstehend Genannte betraut:
Paul Marcks zu Metz und
Philipp Manville zu Montigny.
Trier, den 25. März 1887.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahre
1887 zu Berlin abzuhallen ist, habe ich Termin auf Frei—
tag, den 20. Mai d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe⸗
rinnen sind dei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar
bei mir spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermine
unter Einreichung der in 84 des Prüfungs-Reglements
vom 21. August 1875 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Berlin, den 12. März 1887.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Im Auftrage:
de la Croix.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
In Ausführung eines von dem Bundesrathe am 5.
November 1885 gefaßten Beschlusses wird von der unter—
zeichneten Königlichen Regierung auf Grund der 88 11 und
12 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11.
März 1880 (Ges.-Samml. S. 265) für den Umfang des
Regierungsbezirkes Trier die nachftehende
Polizei-⸗Verordung
betreffend Verhütung der Gefährdung militärischer Pulverlransporte,
erlassen:
Wagenführer, Schiffsführer, Reiter und andere Per—
sonen haben den an sie von den Begleitkommandos mili—
tärischer Pulvertransporte behufs Verhuͤtug der Gefährdung
der Transporte gerichteten Aufforderungen zu Handiungen
Der Herc Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat auf
Grund des 8 4 des Reichsgesetzes über die Beurkundung
des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar
1875 genehmigt, daß Seitens des Bürgermeisters der Stadt
Malstatt-Burbach der Stadtsecretair Schmidt daselbst zum
besonderen Stellvertreter des Standesbeamten für den Stan—⸗
desamtsbezirk der Gemeinde Malstatt-Burbach auf Widerruf
ernannt werde.
Trier, den 29. März 1887.
Der Lehrer Koch in Gersweiler ist von dem Herrn
Ober-Präsidenten der Rheinprovinz zum Stellvertreter des
Standesbeamten des die Landbürgermeisterei Gersweiler
umfassenden Standes-Amts-Bezirks ernannt worden.
Trier, den 29. März 1887.
Bekanntmachung, die Prufung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungskommission für Hufschmiede (Amts⸗