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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
X r. 9.
Montag, den 28. Februar
1887.
Bekanntmachung.
Als Ergebniß der Reichstagswahl vom 21. Februar
d. J. im fünften Wahlkreise des Regierungsbezirks Trier
(Kreis Saarbrücken) ist unter Beobachtung der Vorschrif—
ten des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 festgestellt
worden, daß von den 19581 Seitens der Wahlvorstände
für gültig erklärten Stimmzetteln
12704 auf den Namen des Geheimen Bergraths
Pfähler zu Wiesbaden,
6855 auf den Namen des General-Secretärs Hitze
zu M.⸗Gladbach
22 auf 6 verschiedene andere Namen lauten.
Da sich sonach die absolute Mehrheit der gültigen
Stimmen auf den
Geheimen Bergrath Pfähler zu' Wiesbaden
vereinigt hat, so ist derselbe zum Reichstags-Abgeordneten
für den Kreis Saarbrücken gewählt worden, was hierdurch
in Gemäßheit des 8 27 des Wahlreglements zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 25. Februar 1887.
Der Wahl⸗-Commissar
Dr. von Voss,
Königl. Landrath.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes empfehlen
wir die Sammlung auf das Angelegentlichste und hegen
die Hoffnung, daß dieselbe auch in unserem Bezirke eine
den Bedürfnissen der Anstalten entsprechende Theilnahme
finden werde.
Trier, den 12. Februar 1887.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung, be—
treffend die Haus-Sammlung zu Gunsten der beiden Ar—
beiter-Kolonien zu Luehlerheim und Elkenroth, vom 14.
Januar d. J. (Amtsblatt 1887, Nr. 8 S. 22) bringen wir
zur öffentlichen Kenntniß, daß die Frist zur Abhaltung der
gedachten Sammlung bis zum 1. Juni d. J. verlängert ist
und die Sammlung durch Organe des Rheinischen Vereines
wider die Vagabundennoth anstatt durch die Octsbehörden
abgehalten werden wird.
Trier, den 15. Februar 1887.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung und Markt⸗Ordnung fur die Ortschaften Puüttlingen
und Altenkessel
Auf Grund des Titels 1y der Gewerbe-Ordnung vom
1. Juli 1883 und der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850, wird von dem
unterzeichneten Buͤrgermeister im Einverständniß der Ge—
meinde-Vertretung die nachstehende Polizei-Verordnung und
Markt-Ordnung für die Ortschaften Püttlingen und
Altenkessel nebst Tarif des für das Feilbieten von
Waaren auf dem Markte zu Püttlingen zu erheben—
den Markt-Standgeldes erlassen.
Art. J.
Die Wochenmärkte werden in der bisherigen Weise
jeden Montag in Püttlingen auf dem Marktplatze und
den sich anschließenden Straßentheilen von der Brücke bis
zur Engelfangerstraße und in Altenkessel auf dem freien
Ranm vor dem Schulhanse und zwischen den Häusern Nr.
43, 44 und 45 abgehalten. Fällt auf einen dieser Tage
ein Feiertag, so ist der Wochenmarkt auf den nächstfolgen—
den Tag verlegt.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Der Volksschullehrer Julius Roos ist von uns zum
Elementarlehrer an der Gewerbe-Vorschule zu Saarbrücken
ernannt worden.
Coblenz, den 14. Februar 1887.
Königliches Provinzial⸗Schul-Collegium.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat auf
Grund des Z4 des Reichsgesetzes über die Beurkundung
des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Febr.
18751genehmigt, daß Seitens des Bürgermeifters der Stadt
Saarbrücken die Geschäfte des Stellvertreters des Stan—
desbeamten für den Standesamtsbezirk der Gemeinde Saar—
brücken dem Stadtsekretär August Bier daselbst auf Wider—
ruf übertragen worden.
Trier, den 9. Februar 1887.
Die evangelische Haus- und Kirchensammlung für die
Erziehungs-Anstalten zu Düsselthal, Overdyck und Zoppen⸗
brück wird auch. während des laufenden Kahres wiederum
abgehalten werden.
Mit dem Einsammeln der Gaben ist Veter Glaum
beauftraat worden
Art. 2.
Der Marktverkehr beginnt von Anfang April bis Ende
September um 7 Uhr und von Anfang Oktober bis Ende
März um 8 Uhr Vormittags und endigt spätestens um 2
Uhr Nachmittags. Die Verkäufer sind verbunden, alsdann
die Plätze zu räumen.
Art. 3.
Als Gegenstände des Verkehrs auf den Wochenmärk—
ten sind bestimmt:
L Erzeuanisse des Bodens. der Land- uünd Forstwirtb⸗