Erschein! jeden
Montag.
Saarbrücker
Insertions—
gebühren:
Abonnements⸗
preis:
tährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
V deren Raum
v 10 Pfo.
den Kreis Saarbrücken. J
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr
Montag, den 21. Februar
18 87.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß der Termin behufs Ermittelung des Wahlergebnisses
aus dem fünften Wahlbezirke, der am 21. d. Mis. statt⸗
fündenden Wahl eines Reichstags-AUbgeordneten am
Freitag, den 25. Febrnuar d. J. Vormittags
11 Uhr auf dem landräthlichen Amte
stattfinden wird.
Saarbrücken, den 19. Februar 1887.
Der Wahl-Commissar
Dr. von Voss,
Königl. Landrath.
sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der
Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver—
zeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den
von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu
bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Es wird noch darauf aufmeirksam gemacht, daß die den
Zinsscheinen Reihe IX zu den vorbezeichneten Prioritäts—
aktien beigegebene Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine
Reihe X auf Grund des 8 2 des Nachtragstatutes vom 27.
Juni 1845 (Gesetzsammlung Seite 460) Zinsscheine für die
zehn Jahre 1891 bis 1900 verspricht.
Betlin, den 11. November 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Trier, den 16. November 1886.
Königliche Regierung,
Nasse.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XX zu den
Staatsschuldscheinen von 1842 und der Zinsscheine Reihe IX zu den
Prioritäts«Aktien Serie J und II der Niederschlesisch-Märkischen Eisen' ahn
Die Zinsscheine Reihe XX Nr. 1bis 8 zu den Staats—
schuldscheinen vom Jahre 1842 sowie die Zinsscheine Reihe
IX Nr. J bis 8 zu den Prioritätsaktien Serie J und II der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für
die Zeit vom 1. Januar 1887 bis 31. Dezember 1800 nebst
den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden
vom 6. Dezember d. Is ab von der Kontrolle der Staats—
papiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten rechts, Vor—
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und
Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
sowie durch die Kreiskasse in Frankfurt a / M. bezogen wer—
den. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur
Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanwei—
sungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa—⸗
piere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisun—
gen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das
eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗
2. Bekanntmachung, betreffend die 12. Verloosung von Schuldverschreibungern
der vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A.
In der Nummer 50 unseres Amtsblattes vom 16. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 1. Dezember 1886 über die an dem—
selben Tage bewirkte 12. Verloosung von Schuldverschrei—
bungen der vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A. ver—
öffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Rentmeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 21. Dezember 1886
Vorschriften für die Ausstellung der medizinalamtlichen Atteste.
Das Minifterium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiter