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fahren- und Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten
ist der Prämiensatz der vorstehenden Klasse III mit 124
Pfennig für jede angefangene halbe Mark des in Betracht
kommenden Lohnes maßgebend.
Festgesezt gemäß 8 24 des Gesetzes, betreffend die
Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen,
hom 11. Juli 1837 (Reichsgesetzblatt Seite 287).
Berlin, den 8. Dezember 1887.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den
Kurmarkischen Schuldverschreibungen.
Die Zinsscheine zu den Kurmärkischen Schuldverschrei—
bungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über Zinsen für die Zeit
vom 1. November 1887 bis 31. Oktober 1891 werden vom
17. Oktober d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere
hierselbst — Oranienstraße 92 — Vormittags von 9 bis 1
Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der letzten
drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
sowie in Frankfurt a / M. durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst
wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauf—
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben,
zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem
Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind.
Benügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er
eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu—
legen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine
Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort
zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der
Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa⸗
piere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden In—
jabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei—
sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheini—
zung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushän—
digung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten
Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen
in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un—
entgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem,
Falle sind die Aktien oder Schuldverschreibungen an ding
Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannte
Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 8. September 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent⸗—
lichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 16. September 1887.
Königliche Regierung.
Polizei-Verordnung,
zur Ergänzung der Polizei⸗Verordnung, betreffend den Verkehr
mit explosiven Stoffen, vom 25. November 1879.
Auf Grund des 8 11 des Gesttzes über die Polizei—
Verwaltung vom 11. März 1850 (Ges.Samml. 18850 S.
265) verordnen wir für den Umfang des Regierungsbezirks
Trier, was folgt:
Artikel 1.
Der 8 18 der Polizei-Verordnung, betreffend den Ver—
kehr mit explssiven Stoffen vom 25. November 1879
(Amtsblatt 1879 S. 386) wird dahin ergänzt, daß nach
dem ersten Absatze eingeschaltet wird:
Die zu Packeten vereinigten Dynamitpatronen sind
außerdem mit einer das Eindringen von Wasser oder
Feuchtigkeit verhindernden Umhüllung (z. B. mit Gummi—
lösung verklebten Gummibeuteln) zu versehen.
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ausgabe
dieser Nummer des Amisblatts in Kraft.
Trier, den 9. Dezember 1887.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
pro Monat November 1887.
Saarbrücken. St. Johann. Saar⸗
— — dlouis.
23 *53
12 80 17 75
— 17 55
57 50 17 35
15 — 15 17
14 50 14 95
14 — 14 75
13 40
13 —
12 60
23 50
23 50
38 —
6 58
530
720
1 26
1 —
120
1 —
120
170
89 221
. 60 Stuck 4 456 3
.. 1Lęe — 24 — 48
—252 — 53
29
Weizen, guter Sorte
mittlerere,
geringere,
Roggen, guter
mittlerere,
geringere,
Gerste, guter —
mittlerer,
geringere,
guter
mittlerer,
geringer,
Erbsen.
Bohnen .
Linsen...
Kartoffeln ..
Stroh, Richt ·
drumm..
deu.
Rindfleisch von der Keule.
vom Bauch..
Schweinefleisch
dalbfleisch .
dammelfleisch
Speck, ger..
Eßbutter...
Fier...
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl
derstengraupen.
Berstengrütze .
dirse..
Reis, Java...
Kaffe, Java mittlerer.
gelber gebrannter * **
Salz, gewöhnliches.. 2720
Schweine⸗Schmalz.. 41860
Trier, den 6. Dezember 1887.
13 27
12 80
12 37
29 —
34 —
45 —
5 57
4 57
6 50
1 45
1 26
126
115
110
160
240
487
— 40
— 32
— 50
20 — 40
6b0 — 60
3 20 329
4 — 470
— 20 — 20
2 — 160