Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Vr. 52.

Dienstag, den 27. Dezember

1887.

— —

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die am 1. Jaunuar 1888 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats⸗
chuldens Tilgungskosse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbankhauptkasse sowie bei den früher zur
Finlösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbank—
anstalten vom 24. dss. Mis. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzeluen Schuldgat—
tungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen
mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl
und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufge—
rechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung er—
sichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen
für die in das Staatsschuldbuch eingetragenen For—
derungen bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zin—
sen mittelst der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichs—
hank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 19.
Dezember und 8. Januar erfolgt; die Baarzah—
lung aber bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
am 19. Dezember, bei den Regierungs-Haupt—
kassen am 24. Dezember und bei den mit der An—
nahme direkter Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten
sassen am 2. Januar beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr mit Uusschluß
bes vorleßzten Tages in jedem Monat, am letzten Monatstage
 aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet,
Die Inhaber Preußischer 4prozentiger und 32pro⸗
jsentiger Konsols machen wir wiederholt auf die durch uns
derössentlichten ‚„Amtlichen Nachrichten über das Preußische
Stautsschuldbuch, zweite Ausgabe“ aufmerksam, welche durch
jede Buchhandlung für 40 Pfennig oder von dem Verleger
J. Guttentag (D. Collin) in Berlin durch die Post für 45
Pfennig franks zu beziehen sind.
Berlin, den 5. Dezember 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Prämientarif
für die Versicherungsanstalt der Rheinisch-Westfälischen
Baugewerks-Berufsgenossenschaft

Gefahrenklasse

Lohn⸗d/ote,
welche als
Prämie zu
entrichten
sind.

Betrag der für
edeangefangene
halbe Mark des
in Betracht kom⸗
menden Lohnes
zu entrichtenden
Prämie.
Pfennig.

des
berufsgenofsenschaftlichen Gefahrentarifs.

Gefahrenklasse J.
Asphaltirer, Ofensetzer, Steinsetzer
(Pflasterer) bei Landbauten, Tapeten⸗
ankleber.
Gefahrenklasse II.
Bautischler, Bauschreiner (Hand—
vetrieb), Bauschlosser, Stellmacher,
Finsetzer, Anschläger, Steinhauer,
Steinbildhauer, Anbringung und Ab—
nahme von Wetterrouleaus (Mar⸗
quisen und Jaloufien).
Gefahrenklasse III.
Bauunternehmer, Maurer, Haustein-—
dersetzer, Zimmerer, Stuckateure, An⸗
treicher, Bohner, Bauglaser, Bau⸗
tlempner, Gos- und Wosser-Installa⸗
teure, Steinsetzer, (Pflasterer) bei
Wasserbauten.
Gefahrenklasse IV.
Dachdecker, Brunnenmacher, Pum—
penmacher, Blitzableiter-Verfertiger,
Steinbrecher, Dachfilz⸗ und Dach—
pappefabrikanten.
Gefahrenklasse V.
Tischler (Schreiner) bei Maschinen—
»ctrieb, Betriebe mit Arbeitsbahn,
Schiffen, Brandsägen Kreissägen,
Dampfbagger, Dampframmen, Lo—
omoliven, Lokomobilen, Seilbahn,
bydraulischen Pressen, Dampf—
aufzug, bydraulischem Aufzug.
Hinsichtlich der in dem vorstehenden Prämientari
nicht besonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten
Nebenarbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die betreffende
Kategorie in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahrentarif
tassifizirt worden ist. Trifft dies zu, so ist für die be—
ügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklasse ent—
prechende Praͤmie zu entrichten. Für alle übrigen im Ge—

0

Auf Grund des 8 24 des Bauunfallversicherungsgesetzes
vom 11. Juni 1887, (Reichs-Gesetzblattt Seite 287) wird
der von dem Reichs-Versicherungsamt festgesetze Prämien—
tarif für die VBersicherungsanstalt der Rheinisch-Westfälischen
Baugewerks-Berufsgenossenschaft zu Elberfeld, nachstehend
bekannt gemacht.
Ber lin, den 8. Dezember 1887.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
            
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