5. Verloosung.
Gekündigt zum 1. Januar 1884. Abzuliefern mit Zinsscheinanweisung
zur Abhebung der Reihe V.
Lit. C. zu 300 Rthlr Nr. 1463.
Bekündigt zum 1. Juli 1882. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V
Nr. 28 und Anweisung zur Reihe VI.
—AI
Lit. E. zu 30 Nr 535.
7. Verloosung.
Gekundigt am 1. Januar 1885. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V
Nr.“3/8 und Anweisungen zur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rthlr. Nr. 16. 135. 2387. 276. 289 .
AOAMM.
B. 300 Nr. 416. 418. 782. 786. 2203.
7044.
Nr. 661. 1837 -889. 851. 8532.
J Nr. 8325. 8340.
8. Verloosung.
Gekündigt zum 1. Juli 1885. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V
Nr. 4/8 und Anweisungen zur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rihlr. Nr. 1020. 601. 602. 725. 3368.
3972. 10507. 12692. 694
B., 300 Nr. 240. 7106. 110. 113. 8559.
D., 100 Nr. 31. 449. 453. 454. 469 -
E., 30. Nr. 7. 11. 17. 18. 20 -22. 24.
29. 30. 40. 45. 47. 48. 538.
59. 72.
9. Verloosung.
Bekündigt zum 1. Januar 1886. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V
Nr. 548 und Anweisungen zur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rthlr. Nr. 1660 - 662. 2258. 12544.
860.
B., 300 Nr. 201. 936. 7025. 29. 832.
641. 916. 921 - 924.
C., 300 Nr. 1526-534. 536. 5337. 541.
D., 100 Nr. 477 478. 482. 484. 494. 499
501 -503. 518. 519. 5325.
30 , Mr. 138. 144. 148.
10. Verloosuug.
Gekundigt zum 1. Juli 1886. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V
Nr. 6/8 und Anweisungen zur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rthlr. Nr. 111. 1577. 3180. 4920.
3354. 10334. 372. 376.
12594. 618. 619. 13542.
223. 224. 231. 422 - 424.
523. 524. 1333. 660. 662.
)92. 993. 997 -999: 1237.
369. 434. 4106. 107. 111.
8273-278.
568 - 570. 577. 582.
211. 213. 214. 219. 224 -
226. 243. 255. 274 - 276.
282. 288.
36. 89. 95. 97. 104. 105
107. 109. 110. 120. 122.
127 - 132. 136. 360 -363.
Wegen der in der 11. Verloosung gezogenen Schuld—-verschreibungen
siehe das Verzeichniß vom J. Juni 1886.
Berlin, den 1. Dezember 1886
Konigliche Hauptverwaltung der Staaisschulden.
Sudow.
Die am 1. Januar 1887 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —
bei der Reichsbankhauptkasse sowie bei den früher zur Ein—
lösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbankanstalten
vom 24. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden
eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat—⸗
tungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlbösungsstellen
mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl
und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufge—
rechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung er—
sichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Jannar fälligen Zinsen
für die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forde—
rungen bemerken wir, daß die Zusend ung dieser Zinsen
mitiels der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank—
Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 18. De—
zember und 8. Januar erfolgt, die Baarzahlung
aber bei der Staatsschulden-Tilgungskasse am
18. Dezember, bei den Regierungs-Hauptkas⸗
sen am 24. Dezember und bei den mit der Annahme
direkter Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten Kassen
am 3. Januar beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9bis 11 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten Monatstage
aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber preußischer 4prozentiger und
Z323zprozentiger Konsols machen wir auf die
durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrich—
ten über das Preußische Staatsschuldbuch.
Zweite Ausgabe.“ aufmerksam, welche durch
jede Buchhandlung für 40 Pfennig oder von
dem Verleger J. Guttentag (D. Collin) in Ber—
lin durch die Post für 45 Pfennig franko zu
beziehen sind.
Berlin, den 3. Dezember 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
— —— —
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die Prüfung der Zöglinge, welche in die Königliche
Präparanden-Anstalt zu Simmern im künftigen Jahre 1887
einzutreten wünschen, wird vom 29. bis 81. März 1887
stattfinden.
Die Anstalt ist als Externat eingerichtet. Geeignete
Pensionen in Bürgerfamilien der Stadt sind in ausreichen—
der Zahl vorhanden.
Zeder Zögling hat ein Unterrichtsgeld von 86 Mk.
jährlich zu entrichten.
Dagegen sind für bedürftige und würdige Zöglinge
Unterstühungsfonds im durchschnittlichen Betrage von 126
Mk. für Kopf und Jahr verfügbar. Der Lehrkursus der
Anstalt dauert zwei Jahre.
Zur Aufnahme in dieselbe ist neben der nothwendigen
Vorbudung ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren er—
forderlich.
Seminar-Bewerber, welche die Aufnahme in die ge—
nannte Anstalt wünschen, haben sich bis zum 25. Februar
1887 bei dem Vorsteher derselben, Herrn Weyrauch, zu
melden und zugleich folgende Schriftstücke einzureichen: