89. Praktische Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung einer
Lehrprobe aus dem Gebiete des betreffenden fremdsprach⸗
ichen Unterrichts in Klassen einer höheren oder mittleren
Mädchenschule. Die Unterrichtssprache ist die deutsche.
Auch Bewerberinnen, welche in beiden Sprachen geprüft
werden, haben kur eine Lehrprobe abzulegen. Die Auf—
zaben werden auf Vorschlag der Mitglieder der Kommission
von dem Vorsitzenden bestimmt und den Bewerberinnen bei
der persönlichen Vorstellung, spätestens 24 Stunden vor
dem für die Ablegung der Lehrproben bestimmten Termine,
egeben.
J Für jeden Gegenstand ist eine schriftlich ausgearbeitete
Disposition einzureichen.
8 10. Protokoll und Prädikate.
Ueber die Ergebnisse der Prüfung in ihren einzelnen
Theilen wird ein Protokoll geführt.
Die hervortretenden Leistungen sind mit den Prädika—
en: sehr gut, gut, genügend, nicht genügend zu beurtheilen.
In ein Gesammtprädikat werden die Urtheile nicht zu—
ammengefaßt.
Die Entscheidung darüber, ob die nachgesuchte Befähi⸗
jzung zu ertheilen oder zu versagen ist, hängt von dem
Resammtergebniß der Prüfung ab.
Dabei können aber auch Bewerberinnen, welche
nur in der mündlichen oder der schriftlichen oder der prak—
zischen Prüfung das Prädikat „nicht genügend“ erhalten,
sowie diejenigen, welche den Anforderungen bezüglich der
deutschen Sprache nicht genügt haben, als nicht bestanden
angesehen werden.
Bewerberinnen, die sich für beide fremde Sprachen
meldeten, jedoch nur in einer derselben den Forderungen
der 88 7—9 genügten, kann für diese Sprache die Unter⸗
ichtsbefähigung zuerkannt werden.
811. Zeugniß.
Auf Grund der bestandenen Prüfung erhalten die Be—
werberinnen ein Zeugniß über die Befähigung zum Unter—
ichte in der einen, bezw. in den beiden fremden Sprachen
zu mittleren und höheren Mädchenschulen.
8 12. Prüfungsgebühren.
Vor Eintritt in die Prüfung ist eine Gebühr von 12
VPtark zu entrichten.
Die auf Grund vorstehender Prüfungs-Ordnung ge—
bildete Kommission besteht aus einem Proviuzial-Schulrathe
als Vorsitzenden und den beiden Mitgliedern Rector Dr.
Hessel und Realgymnasiallehrer Dr. Wattendorf.
Die Prüfungen werden jährlich in 2 Terminen abge—
halten, und sind dieselben für das Jahr 1888 in folgender
Ordnung festgestellt:
1. Ostertermin im Unschluß an die Entlassungsprüfung
dei der hiesigen evangelischen böheren Mädchenschule
23.-25. März;
Herbsttermin im Anschluß an die Kommissions⸗-Prü—
jung für katholische Lehrerinnen: 5. und 6 Oktober.
Meldungen zu diesen Prüfungen sind spätestens 4 Wo—
hen vor den angegebenen Terminen unter Beifügung der
erforderten Zeugnisse an uns einzureichen.
Coblenz, den 30. Oktober 1887.
Konigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
M
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß
vom 1. Februar d. Is. die Ubhaltung einer einmaligen
Sammlung in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz
zur Ubtragung der Pfarrhausbauschuld der evangelischen
Bemeinde Spellen, Synsde Duisburg, genehmigt und ist
Seitens des Königlichen Consistoriums der Rheinprovinz
der Termin auf den 3. Advents-Sonntag, den 11. Dezem—
der d. Is. festgesetzt wordeu.
Die Königlichen Steuerkassen werden angewiesen, die
eingehenden Erträge in Empfang zu nehmen und an unsere
Hauptkasse abzuliefern.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewil—
ligung der Sammlung begründen, gelangt durch das kirch⸗
liche Amtsblatt des Consistoriums zur Veröffentlichung.
Trier, den 11. November 1887.
Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und
Gewerbe vom 15. April d. J. No. 4316, ist dem König—
lichen Gewerberathe zu Aachen der Chemiker Max Beck—
mann als Gewerberaths⸗-Assistent beigegeben worden. Der—
selbe ist befugt, im Auftrage des Gewerberathes alle Amtshandlungen
eines solchen, insbesondere auch die Revisionen
der Fabriken, vorzunehmen.
Trier, den 18 November 1887.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Ausloosung von Rentenbriefen.
Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausloosung
von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rhein—
provinz für das Halbjahr vom 1. Oktober 1887 bis 831.
Dtärz 1888 sind folgende Apoints gezogen worden:
1. Litt. A. à 3000 Vi.
Nr. b, 219, 335, 395, 482, 617, 638, 659, 687,
748, 788, 892, 931, 950, 1104, 1272, 1312, 1404, 1463
1563, 1853, 1908, 1961, 1964, 2001, 2172, 2198, 28289,
2569, 2671, 2690, 2816, 2930, 2957, 3119, 31885, 3277,
3535, 3615, 3763, 3772, 3898, 3997, 4027, 4279, 4347,
1350, 4403, 4483, 4614, 4693, 4758, 4767, 4864, 4930,
4933, 5080, 5103, 5314, 53318, 5347, 5685, 53708, 5861.
5991, 6049, 6184, 6340, 6537.
2. Litt. B. à 1500. M.
Nec. 250, 254, 304, 392, 776, 916, 9538, 1004, 1021,
1049, 1076, 1297, 1402, 1405, 1528, 1591, 1704, 1770,
1781, 1803, 1859, 1966, 1998, 2060, 2223, 2303, 2368.
2387.
3. Litt. C. à 300 M.
Nr. 37, 88, 146, 238, 262, 265, 304, 384, 405,
445, 5322, 568, 725, 767, 788, 845, 1109, 1144, 1180.
1204, 1215, 1219, 1244, 1880, 1891, 1465 1485, 1577
1699, 1798, 1864, 1901, 2004, 2246, 2271, 2307, 2889,
2597, 2626, 2748, 2756, 2836, 3829, 3362, 3476, 3561.
3573, 3616, 3654, 38919, 4065, 4139, 4182, 4214, 4253
4283, 4615, 4681, 5042, 5061, 53234, 5355, 5371, 5417,
5548, 5594, 5616, 5742, 5858, 5959 6108, 6146, 6152,
6307, 6316, 6390, 6568, 6589, 8682, 6695, 6760, 67760,
6819, 6877, 6917, 6922, 6946, 7185, 7282, 7518, 7587,
7614, 7900, 7981, 8014, 8217, 8481, 8512, 8682, 8746
8891, 9077, 9188, 9206, 9235, 9832, 9353, 9354, 9365
9372, 9499, 9664, 9709, 9727, 2749, 9761, 10158
10248, 10269, 10307, 10347, 10350, 10448, 10506