80
Sofern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nicht
ein abweisender Bescheid von uns ersolgt, haben die An—
zemeldeten sich als zur Prüfung zugelassen anzusehen und
sich zur Empfangnahme der näheren Mittheilungen über
den Gang derselben am Tage vor der Prüfung persönlich
bei dem betreffenden Seminar-Direktor unter Ueberreichung
einer von ihnen selbstgefertigten Zeichnung zu melden.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die
Prüfung sür die definitive Anstellungsfähigkeit im Elementar—
sdulamte spätestens fünf Jahre nach derjenigen für die
provisorische Anstellungsfähigkeit abgelegt werden muß und
daß mit dieser Frist der Anspruch auf Zulassung zu jener
Prüfnung verloren geht.
Koblenz, den 12. Oktober 1887.
Konigliches Provinzial⸗-Schul⸗Collegium.
Nach Maßgabe der durch das Rescript des Herrn
Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An—
Jelegenheiten vom 15. Okltober 1872 erlassenen Prüfungs—
Ordnung sollen die Seminar-Entlassungs-Prü—
fungen für den Regierungsbezirk Trier beziehungsweise in
Berbindung mit denselben die Prüfungen der nicht semina—
ristisch gebildeten Kandidaten füc 1888 in folgender Ordnung
stattfinden.
J. Für die Kandidaten evangelischer Konfession
hei dem Seminar zu Ottweiler,
die schriftliche Prüfung vom 8. bis 10. März,
die mündliche F „15. „ 17. März.
II. Für die Kandidaten katholischer Konfession bei
dem Seminar zu Wittlich,
die schriftliche Prüfung vom 19. bis 21. Juli,
die mündliche „ 24., 26. Juli,
bei dem Seminar zu Prüm,
die schriftliche Prüfung vom 28. bis 30. Mai,
die mündliche 4.,„ 6. Juni,
Kandidaten des Lehramts, welche sich diesen Prüfungen
unterziehen wollen, haben mindestens 3 Wochen vor dem
Prüfungstermine:
1) ihr Taufzeugniß resp. ihren Geburtsschein,
2) das Zeugniß eines zur Führung eines Dienstsiegels
berechtigten Arztes über ihren normalen Gesundheits—
zustand,
3) ein amtliches Zeugniß über ihe sittliches Verhalten und
4) einen selbstgefertigten Lebenslauf
bei uns einzureichen und, sofern sie nicht vorher einen ab⸗
weisenden Bescheid erhalten, sich am Tage vor dem Be—
ginne der Prüfung unter Beibringung einer selbstgefertigten
deutschen und lateinischen Probeschrift bei dem betreffenden
Seminar-Direktor zur Empfangnahme näherer Mittheilungen
über den Gang der Prüfung persönlich zu melden.
Koblenz, den 12. Oktober 1887.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
J. Die Prüfungen von Bewerberinnen des Lehrerinnen- und Schulvorsteherinnen-Amtes werden in unserem Verwal⸗
uungsbezirk im künfligen Jahre nach Maßgabe der unter'm 24. April 1874 erlassenen Prüfungs-Ordnung, wi e nachstehend
angegeben, abgehalten werden:
*
*
*
—
2
Ort
der Prüfung
Aachen
Düsseldorf
Elberfeld
Toblenz
Toblenz
Coblenz
Cöln
2
3
2
3
Cöln
Kaiserswerth
Münstereifel
Saarburg
Trier
13 Xanten
10
11
Art der Prüfungen.
Abgangsprüfung an der mit der städtischen Töchterschule verbun—
denenen Lehrerinnen-Bildungs- Anstalt
Ahgangsprüfung an der Louisenschule und für Auswärtige
Abgangsprüfung an der mit der städtischen höheren Mädchen—
schule verbundenen Lehrerinnen-Bildungs-Anstalt
Abgangsprüfung an der evangelischen Stifts-Schule und für
Auswartige
Tommissions-Prüfung für lathetische Bewerberinnen
gl.
Abgangsprüfung an der mit der höheren Mädchenschnle verbun—
denen Lehrerinnen-Bildungs-Anstalt
Abgangsprüfung an dem städtischen Cursus zur Ausbildung ka—
thol. Elementar⸗Lehrerinnen
— 338 an der Lehrerinnen⸗Bildungs⸗Anstalt der Dia—
onissen
Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen-Bildungs-Unstalt
Abgangsprüfung an dem Königlichen Seminar und für Aus—
wärtige
Abgangsprüfung an der Lehrerinnen-Bildungs-Anstalt der höhe—
ren Mädchenschule
Entlassungsprüfung an dem Königl. Seminar
Termine
für Lehrerinnen.
für Schul⸗
Vorsteherinnen.
7-06. August
16.- 18. äüpril
19.-21. März
30. April-9. Mai 11.—12. Mai
24. Sept. — 4. Okt 5. -6. Oktober
12.-14. März
23.- 24. April
7. -0. Februar
10. August
26.- 28. April
—————
16. -18. Februa
15. —17. Marz
9. März