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den Kreis Saarbrücken. J
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Donnerstag, den 20. Oktober
LSS7.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
In Gemäßheit der Nr. 11 der Bestimmungen über die Ausführungen der periodisch zu wiederholenden
Maaß- und Gewichtsrevisionen vom 16. Juli 1886 und in Abänderung der diesseitigen KreisblattBekanntmachung
vom 16. April 1887 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 7. November d. Is. ab, in den
heiden Städten Saarbrücken und St. Johann eine technische Revision sämmtlicher im Verkehr befindlicher Maaße,
Gewichte, Waagen und sonstiger Maaßwerkzeuge durch die Polizeibehörde und den Aichmeister Herrn Beaumon'
aus Saarlouis in den Geschäftslokalen vorgenommen wird.
Indem ich die Gewerbetreibenden genannter Städte darauf hinweise, daß etwa vorgefundene ungestempelte.
unvorschriftsmäßige oder zweifelhafte Maaße ꝛc. in Beschlag genommen und die betreffenden Inhaber nach 8369
Nr. 2 des Strafgesetzbuches zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht werden müssen, fordere ich dieselben auf, ihre
sämmtlichen im Gebrauche befindlichen Maaße, Gewichte, Waagen ꝛc. ⁊c.; soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifel—
haft erscheint, zuvor noch zur eichamtlichen Prüfung zu bringen.
Die betreffenden Herren Bürgermeister wollen für mehrmalige alsbaldige Publikation dieser Bekanntmachung
Sorge tragen.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1887.
Der Kénigliche Lanorath,
Dr. jur. von Voas.-Redaction
des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder H ofer in Saarbrücken