Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. 40.

Montag, den 3. Oktober

— ——⸗—

ISST.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

1. von dem 84 prozentigen Anlehen von 1844.
— 43. Rückzahlungsrate —
Lit. A. zu 1000 Fl.
Nr. 19. 26. 37. 43. 64.
67. 73. 78. 100. 120.
128. 129. 145. 147. 160.
169. 172. 189. 205. 208.
245.

Die am 1. Oktober 1887 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbankhauptkasse, sowie bei den früher zur
Einlösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbank—
anstalten vom 24. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Ge—
schäftsstunden eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat⸗
tungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungs—
ttellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stück⸗
zahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt,
aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Woh—
nung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Oktober faͤlligen Zinsen
für die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forde—
rungen bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen
mittels der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank—
Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 17.
September und 8. Oktober erfolgt; die Baarzah—
lung aber bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
am 17. September, bei den Regierungshaupt—
dassen am 24. September und bei den mit der An—
nahme direkter Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten
Kassen am 1. Oktober beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten Monatsage
 aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer 4prozentiger und
Zzuz prozentiger Konsols machen wir wiederholt
auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen
Nachrichten über das Preußische Staatsschuld—
buch. Zweite Ausgabe.“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandlung für 40 Pfennig oder
von dem Verleger J. Guttentag (D. Collin) in
Berlin durch die Post für 45 Pfennig franko zu
beziehen sind.
Berlin, den 5. September 1887.
dauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

zusammen 21 Obligativnen wer oε.
— 36000 Ve. oo ÿᷣf.
2. von dem 4 prozentigen Anlehen von 1862,
— 25. Rückzahlungsrate —
Lit. A. zu 1000 Fl.
Nr. 29. 111. 163. — 3 Obligationen über 3000 Fl.
Lit. B. zu 500 Fl.
Nr. 255. 300. 328. 441.
542. 871. 6 „3000 ,
zusammen 9 Obligationen über 6000 I.
—lIo2ss V. 71 5f.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
gekündigt, den Kapitalbetrag vom 81. Dezember 1887 ab
bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierfelbst, Taubenstraße
Nr. 29, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen
nebst den dazu gehörigen, nach dem 31. Dezember 1887
fällig werdenden Zinsscheinen und zwar:
von dem Anlehen von 1844, Reihe IV. Nr. 6 und
7 sowie
von dem Anlehen von 1862, Reihe II. Nr. 12 bis
20 nebst Anweisungen zur Reihe III
zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlöfung geschieht auch bei der Hauptkasse der
Königlichen Eisenbahndirektion zu Frankfurt a We., bei der
Königlichen Kreiskasse daselbst, und bei den Königlichen
Regierungs-Hauptkassen.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser
Kassen schon vom 1. Dezember d. Is. ab eingereicht wer—
den, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prü—
fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung vom
31. Dezember 1887 ab die Auszahlung bewirkt.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit
abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden
Kapitalbetrage zurückbeh alten.
Vom 1. Januar 1888 ab hört die Verzinsung dieser
Obigationen auf.
Gleichzeitig wird die bereits durch die 24. Verloosung
zum 31. Dezember 1886 gekündigte, noch rückständige Obli—
gation des 4prozentigen Anlehens vom Jahre 1862 Lit. A

Bei der heute in unserm Sitzungszimmer vor Notar
und Zeugen stattgehabten Ausloosung der am 31. Dezember
1887 zur Rückzahlung gelangenden Prioritäts-Obligationen
der X2W sind folgende Nummern gezogen
worden:
            
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