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Ar. 85.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Saarbrücker
Montag, den 29. August
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den Kreis Saarbrücken.
1887.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Terminkalender für den Monat September 1887.
22
3 —
2
* —5
* ——
8 2
* F
—5 38
* 85
J
10.
15.
15.
20.
20.
20.
9
25.
10 J—
1130.
Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Verfügung.
7. November 1883,
Nr. 3729.
desgl.
desgl.
16. Januar 1884,
M. J. 25.
30. November 1878,
Nr. 3376.
8. August 1877,
Nr. 5042.
830. Juli 1882,
Nr. 2899.
Alle ländlichen Herren
Bürgermeister.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.
9. August 1878,
M. J. Nr. 1082.
8. Auguft 1877
Nr. 5042.
Die Herren Bürger—
neister hier, zu St. Jo—
hann und Malstatt⸗—
Burbach.
—A
Bürgermeister.
desal.
27. April 1871,
Nr. 3231.
desgl.
Die Herren Vürger—
meister hier und zu
Heusweiler.
12. November 1885 bezw.
17. Januar 1886,
Nr. 3960.
Gegenstand.
Veränderungs-Nachweisung über zur Pensionskasse beitragspflichtige
Elementarlehrer-⸗Stellen mit Benennung der
Stelleninhaber.
Nachweisung über die in den Nationalen ausgehobener Re—
kruten event. enstandenen Veränderungen ꝛc.
Unfälle in gewerblichen Anlagen.
Gewerbesteuer-Zu⸗ und Abgangslisten pro J. Semester
188788.
Ueberweisung von zur Zwangserziehung verartheilten Per—
sonen im Alter von 12218 Jahren an Privatan—
stalten ꝛc.
Nachweisung der als unabkömmlich zu bezeichnenden Lehrer
an mehrklassigen Volksschulen.
Bewerbesteuer-Zue und Abgangslisten pro J. Semester
1887388.
Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten pro J. Semester
1887/88.
Zeitungsbericht für das III. Quartal d. J.
Unbeibringliche Klassensteuer-BGeträge.
Uebersicht über die Wirksamkeit der Naturalverpflegungs—
Stationen für die Zeit vom 1. April bis Ende Sep—
tember cr
Am 1. April 1888 tritt die neue Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 80. Mai d. Is. in Kraft. Nach 8 101
derselben ist noch vorher zur Wahl der Kreistags⸗Abgeordneten und des Kreisausschusses zu schreiten. Für die dabei vor—
zunehmenden Vertheilungen und Wahlen sind die Obliegenheiten des Kreisausschusses von dem Landrathe und die Obliegen
hzeiten des Kreistages von dem bisherigen Kreistage mü der Maßgabe wahrzunehmen, daß wenn der letztere der hierauf ge—
richteten Aufforderung binnen der gestellten Frist nicht nachkommt, der Landrath an seine Stelle tritt.
Zum Zwecke der Wahl der Kreistags-Abgeordueten werden nach 8 834 der neuen Kreisordnung drei Wahlverbände
Jebildet und zwar:
a. der Wahlverband der größeren Grundbesitzer,
d. der Wahlverband der Landbürgermeistereien, und
der Wahlverband der Städte. J
Der Wahlverband der größeren Grundbesitzer besteht aus allen denjenigen zur Zahlung von Kreisabgaben verpflichte—
en Grundbesitzern, mit Einschluß der juristischen Personen, Altiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Altien,
welche von ihrem gesammten, innerhalb des Kreises belegenen Grundeigenthum mindestens 150 Mk. an Grundsteuer zu ent⸗
richten haben, bezw. zu entrichten haben würden, wenn sie dazu nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Gesf
Samml. S. 253) veranlagt wären.